Klimaschutz: Radachse Ludwigstraße

Würzburg, den 26.10.2019 
Antrag:  Klimaschutz: Radachse Ludwigstraße 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

auch im Namen der Stadtratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen stelle ich den folgenden Antrag: 
In der Ludwigstraße werden beidseits durchgehende geschützte Radwege angelegt.
Sofern und soweit in der Ludwigstraße eine Busspur errichtet wird, kann diese vom Radverkehr mitbenutzt werden und die Radwege entfallen insoweit.  

Begründung:
Die Steigerung des Anteils des Radverkehrs kann einen wesentlichen Beitrag zur Verringerung der verkehrsbedingten Emissionen leisten. Dazu muss das Radverkehrssystem entsprechend sicher und bequem ausgestaltet sein. Zu diesem Ziel hat sich auch die Stadt Würzburg mit der Annahme des Radentscheids bekannt.

Das Radverkehrskonzept sieht bisher Achsen vor, auf denen die Innenstadt sicher und bequem aus allen Stadtteilen erreichbar sein soll. Es fehlt jedoch eine Achse zur Querung der Innenstadt in Nord-Süd-Richtung.

Als Querung der Innenstadt in Nord-Süd-Richtung bietet sich die Achse Ludwigstraße – Paradeplatz – Münzstraße an, die eine sehr direkte und bis auf die Ludwigstraße autoarme Führung darstellt und überzeugende Anschlüsse an weiterführende Achsen wie an die zentrale Innenstadt aufweist. Darüber hinaus vermeidet sie eine Führung des Radverkehrs durch die Fußgängerzone.

Die übrigen Zuführungen aus dem Norden in die Innenstadt weisen diese Vorzüge nicht auf. Zur Herstellung der beschriebenen Achse bedarf es lediglich in der Ludwigstraße eines besonderen Schutzes für die Radfahrenden, um trotz des hohen Autoanteils sicheren Radverkehr zu ermöglichen. Das Ziel eines überzeugenden Radverkehrsnetzes muss Vorrang vor dem Erhalt von Pkw-Stellplätzen in einem vom ÖPNV gut erschlossenen Bereich haben. Anders ausgedrückt: Solange die Verkehrssicherheit für den Radverkehr nicht gewährleistet ist, ist kein Raum für Pkw-Stellplätze.

In Richtung Berliner Ring hat die Errichtung einer Busspur Priorität. Wenn und soweit eine solche entsteht, soll die Mitbenutzung durch den Radverkehr erlaubt werden. Falls und soweit dies nicht erfolgt, ist auch in diese Richtung ein geschützter Radweg anzulegen.

Um die Erreichbarkeit insbesondere von Finanzamt und Arbeits- und Sozialgericht für mobilitätseingeschränkte Menschen zu gewährleisten, sind im unmittelbaren Umfeld Behindertenparkplätze in ausreichender Zahl einzurichten. Weiterhin sind in den anliegenden Straßen Parkplätze für Pflegedienste, Handwerker usw. auszuweisen.

Mit freundlichen Grüßen 
Matthias Pilz, Fraktionsvorsitzender