Erster gleichstellungspolitischer Aktionsplan der Stadt Würzurg

Holzplättchen mit Aufshcrift "EQUALITY" auf Regenbogenstreifen
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ERFOLGREICH: Interfraktioneller Haushalts-Antrag vom 15.11.2021 – im Namen der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CSU, Die Linke, FDP/Bürgerforum und ödp/WL

Erhöhung der finanziellen Mittel für das Kalenderjahr 2022

Der Antrag war erfolgreich. Es werden Honorarkosten für eine freie Mitarbeiterin in Höhe von 10.400 € im Jahr 2022 und für die Umsetzung und Begleitung in den Jahren 2023 und 2024 jeweils fünf zusätzliche Wochenstunden eingestellt sowie zusätzlich jährlich 2.000 € Sachkosten.

Frauen, Männer, Mädchen, Jungen und Menschen weiterer Geschlechter sollen in Würzburg gleichberechtigt leben – unabhängig von ihrer geschlechtlichen und sexuellen Identität, ihrer Religion, ihrer kulturellen Zugehörigkeit, ihres Alters, ihrer psychischen und physischen Erfordernissen und ihrer sozialen Herkunft. Der Zugang zu gesellschaftlicher Teilhabe soll allen Menschen gleichermaßen offen stehen.

Die EU-Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein Instrument, die Gleichstellung von Frauen und Männern auf kommunaler Ebenen voranzutreiben.

Die Stadt Würzburg soll daher der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf kommunaler und regionaler Ebene beitreten und erstellt im Jahr 2022 den 1. Gleichstellungspolitischen Aktionsplan der Stadt Würzburg mit einer zweijährigen Laufzeit von 2023-2025.

Handlungsfelder im 1. Gleichstellungspolitischen Aktionsplan der Stadt Würzburg sollen sein:

  • Stadt Würzburg als Arbeitgeberin (Art. 11)
  • Geschlechtsspezifische Gewalt (Art. 22)
  • Vielfältige Diskriminierungen oder Benachteilugungen (Art. 10)

Der Aktionsplan soll im Beteiligungsverfahren mit Vertreter*innen der Stadtverwaltung und gleichstellungsbezogenen, zivilgesellschaftlichen Organisationen der Stadtgesellschaft erstellt werden. Die Federführung zur Erstellung des Aktionsplanes soll bei der Gleichstellungsstelle für Frauen und Männer liegen.

Für die Erstellung des 1. Gleichstellungspolitischen Aktionsplan sind nach Vergleichswerten mit anderen Städten zehn zusätzliche projektbezogene Wochenstunden befristet für das Kalenderjahr 2022 erforderlich. Dies kann z.B. von einer Studentin im Masterstudiengang als freie Mitarbeiterin der Gleichstellungsstelle für Frauen und Männer übernommen werden.

An Honorarkosten würden bei einem Stundensatz von 20 € gesamt 10400 € (52 Wochen x 20 € x 10 Wochenstunden = 10400 €) und Sachkosten in Höhe von 2000 € anfallen.

Für die Umsetzung sowie Begleitung des 1. Gleichstellungspolitischen Aktionsplanes sind in den Kalenderjahren 2023 und 2024 jeweils 5 zusätzliche Wochenstunden sowie jährlich 2000 € Sachkosten für die Gleichstellungsstelle für Frauen und Männer erforderlich.