Schriftliche Anfrage von Dr. Simone Artz am 17.07.2025
Für die Stadtratssitzung am 24.07.25 stelle ich folgende schriftliche Anfrage:
Mit großer Besorgnis haben wir zur Kenntnis genommen, dass die Stadt Würzburg offenbar nicht an dem vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus neu aufgelegten Förderprogramm zur Beschaffung schulischer mobiler Endgeräte (SchulMobE) teilnimmt, obwohl die Förderrichtlinie bereits im April 2025 veröffentlicht wurde (BayMBl. Nr. 162 vom 31.03.2025, Link zur Richtlinie).
Von verscheidenen Seiten wurde mitgeteilt, dass die Entscheidung zur Nichtteilnahme vom Schulreferat getroffen wurde. Eine Begründung, wonach die Fördersummen zu gering seien, die Zeit zur Beschaffung zu knapp oder das Kultusministerium und nicht die Sachaufwandsträger für Lehrerdienstgeräte zuständig sei, ist angesichts der bereitgestellten Mittel in Höhe von 888.250 Euro allein für die städtischen Würzburger Schulen aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar.
Gerade in Zeiten knapper kommunaler Haushalte erscheint es dringend geboten, solche Förderprogramme zu nutzen. Die Zuschüsse von bis zu 350 Euro pro Unterrichtsgerät und 1.000 Euro pro Lehrerdienstgerät (abzüglich 250 Euro Verwaltungskostenpauschale) stellen eine wertvolle Unterstützung für den digitalen Unterricht dar – insbesondere für unsere städtischen Schulen, die dringend auf iPads für den Unterricht und für Lehrkräfte angewiesen sind.
Deshalb bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
Die Stadt Würzburg nimmt das Förderprogramm teilweise in Anspruch: Geplant ist die Beschaffung von Lehrerdienstgeräten, nämlich 232 Geräte entsprechend der Förderrichtlinie für einen Teil der städtischen Lehrkräfte. Eine Ausschreibung wird derzeit vorbereitet und nach Mittelbereitstellung beauftragt. Der Eigenanteil der Stadt Würzburg liegt bei 68.000,00 Euro (siehe oben).
Weiterhin ist vorgesehen, jede weiterführende Schule (Mittelschulen, Realschulen, Gymnasien, Förderschule, Wirtschaftsschule) mit jeweils einem Klassensatz an Schülergeräten auszustatten. Diese verbleiben jedoch an der Schule für den Einsatz im Unterricht, eine Ausleihe ist nicht vorgesehen. Insgesamt geht es um 510 Geräte, so dass die Fördersumme nur teilweise abgerufen wird. Die Investitionssumme reduziert sich damit auf ca. 380.000,00 Euro. Der Eigenanteil der Stadt Würzburg beträgt 203.500,00 Euro.
Das Bildungs-, Schul- und Sportreferat unterbreitet auf der Grundlage eines intensiven Austausches mit anderen bayerischen Kommunen und verwaltungsinternen Abstimmungen den vorgelegten Beschluss. Letztlich entscheidet der Stadtrat über die Mittelfreigabe und den Eigenanteil der Stadt und damit auch, ob wir an den Förderprogrammen teilnehmen.
– Austausch mit anderen Bayerischen Städten und dem Bayerischen Städtetag
– Prüfung der Zuständigkeiten nach dem Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz, insbesondere der Frage, wer welche Kosten zu tragen hat
– Prüfung der Vergabevorschriften und zeitliche Einschätzung
– Prüfung der finanziellen Möglichkeiten unter Einbeziehung des Finanzreferates
– Prüfung der Wirtschaftlichkeit der Ersatzbeschaffungen (Nutzungsdauer der vorhandenen Geräte bereits abgelaufen?)
– Prüfung der Zuweisung und Verteilung der Geräte (städtische Lehrkräfte)
Die Maßnahme wurde neu bewertet und ein Teilabruf beschlossen. Die Stadt Würzburg muss die gesamte Investitionssumme vorfinanzieren. Die Auszahlung der Fördermittel kann erst nach Auslieferung und Abrechnung der Ware beantragt und abgerufen werden.
Die in städtischer Sachaufwandsträgerschaft stehenden Schulen werden seit 1988 mit IT-Ausstattung versorgt. Diese wird nach Bedarfsmeldung durch die Schulleitung und Prüfung der Notwendigkeit und möglichen Finanzierung mit bestmöglichster Ausstattung zur Verfügung gestellt (Pflichtaufgabe des Sachaufwandsträgers). Die Sicherstellung erfolgt durch enge Abstimmungen zwischen jeder einzelnen Schule und dem Fachbereich Schule.