Schriftliche Anfrage von Niklas Dehne am 13.07.2025
Ich erkundige mich nach der Einschätzung der Stadt Würzburg, nach rechtlichen und organisatorischen Möglichkeiten, um weitere „Kombitarife“ aus Parken und ÖPNV zu ermöglichen.
Bereits erprobt und bewährt ist das System „Parkschein gleich Fahrschein“, womit durch Erwerb eines Parktickets die Nutzung des städtischen ÖPNV mit inbegriffen ist. Dieses Modell kommt Gelegenheitsnutzern des städtischen ÖPNV zugute.
Noch ungeklärt ist die Handhabe mit Dauerparkern. Hier wirft sich die Frage auf, ob etwa Bewohnerparkausweise mit der Nutzung des ÖPNV verknüpft werden könnten, z.B. mit der Stadtwabe, sodass auch dann „Parkschein gleich Fahrschein“ eine neue Bedeutung erlangen könnte.
Antwort des Umwelt- und Klimareferats
Die Stadt Würzburg schätzt die Möglichkeit weiterer „Kombitarife“ aus Parken und ÖPNV mit Gültigkeit in der ganzen Großwabe als komplex in der Umsetzung und nicht lenkungswirkend umsetzbar ein.
Einführung eines neuen Tarifs
Die Einführung eines neuen Tarifs fällt in die Zuständigkeit des Verkehrsverbundes Nahverkehr Mainfranken (NVM). Die Stadt Würzburg kann als Gesellschafterin im NVM die Einführung eines entsprechenden Tarifs verlangen, der über das bisherige P&R Ticket hinaus geht. Die damit einhergehenden Mindererlöse sind dann aus dem städtischen Haushalt an alle Bus- und Bahnunternehmen auszugleichen, die im Geltungsbereich des Tickets verkehren. Die gutachterliche Ermittlung der Höhe der Mindererlöse ist aus dem städtischen Haushalt zu tragen. Sofern neben dem Parkschein noch ein Ticket ausgestellt werden muss, z.B. um eine Personalisierung zu erreichen, sind entsprechende Prozesse bei der Stadt und/oder der WVV zu organisieren und zu finanzieren.
Effekte eines solchen Angebots – gewünschte Lenkungswirkung
Es ist zu hinterfragen, welche Lenkungswirkung ein solches Ticket erzielen soll. Diese ist zum einen davon abhängig, auf welchen Parkflächen dieses angeboten werden soll und von dessen Bepreisung.
Entsprechend den Ergebnissen des interkommunalen Workshops mit Stadt und Landkreis soll ein P&R Konzept, bzw. Tarif insbesondere den Anreiz schaffen, möglichst außerhalb der Stadt, bzw. des Zentrums in den ÖPNV umzusteigen. In vielen Fällen sind Parkflächen auf die dieses zutrifft nicht bepreist. Insofern kann hier ein Kombiangebot nicht sinnvoll angeboten werden.
Um eine Lenkungswirkung hin zum ÖPNV zu erzielen muss weiterhin der Preis eines Kombitickets Parken+ÖPNV immer teurer sein als das vergleichbare ÖPNV-Ticket. Im Falle der Bewohnerparkausweise, welche nur in Gebieten mit hohem Parkdruck ausgestellt werden, würde ansonsten der Anreiz geschaffen sich ein einen Bewohnerparkausweis mit integriertem Kombiticket zu beschaffen, da dieser wesentlich billiger ist, als ein ÖPNV-Ticket mit gleicher Gültigkeit.
Eine Lenkungswirkung könnte erzeugt werden, wenn der Bezug eines Bewohnerparkausweises zwingend an den Miterwerb eines geringfügig ermäßigten Kombitickets gebunden würde. Die Nutzung eines normalen ÖPNV-Abos wäre dann billiger, als Parken und ÖPNV-Abo in Form des Kombitickets. Es entsteht ein Anreiz, auf die Autoanschaffung zu verzichten. Die zwingende Verknüpfung eines Dauerparkausweises mit einem bepreisten ÖPNV-Ticket wird jedoch als nicht zulässig eingeschätzt. Dies würde formal einem Anschlusszwang entsprechen, an dem rechtlich hohe Hürden gestellt werden. Außerdem würde dies die Kosten für einen Dauerparkausweis (derzeit Bewohnerparkausweis 61,30 Euro für 24 Monate) etwa um den Faktor 20 erhöhen.