Fraktionen einigen sich überparteilich bei Haushaltsberatungen für das Jahr 2026
INTERFRAKTIONELLE PRESSEMITTEILUNG vom 05.11.2025
Aus gemeinsamer Verantwortung für unsere Stadt haben sich die unterzeichnenden Fraktionen und Personen darauf geeinigt, bei den Haushaltsberatungen für das Jahr 2026 den Haushaltsentwurf der Stadtverwaltung unverändert zu beschließen und darüber hinaus keine neuen Anträge zu stellen. Grund hierfür ist die derzeit stark angespannte Finanzlage der Stadt Würzburg und die Sorge vor einem nicht genehmigungsfähigen Haushalt für das kommende Jahr. Darüber hinaus haben sich die unterzeichnenden Fraktionen miteinander darauf verständigt, dass mögliche Anträge von anderen Fraktionen oder Gruppierungen gemeinsam miteinander abgelehnt werden. Die gemeinsame Verabredung ist Ergebnis nach einem Treffen von Oberbürgermeister, Referent/-innen und Fraktionsvorsitzenden am 28.10.2025, bei dem Stadtkämmerin Beate Gross die Fraktionsvorsitzenden über die finanzpolitischen Planungen für das kommende Haushaltsjahr informierte.
Gemeinsam miteinander stellen die Unterzeichner/-innen fest, dass der Haushaltsentwurf der Stadtverwaltung – unter der Berücksichtigung der wirtschaftlichen Situation – weitgehend die politischen Beschlüsse des Stadtrats aufgreift. Natürlich haben die unterzeichnenden Fraktionen darüber hinaus unterschiedliche Prioritätensetzungen. Diese werden – unter Verzicht auf eigene Anträge – am 20.11.25 bei den Haushaltsreden der Fraktionsvorsitzenden dargestellt.
Ein nicht genehmigter Haushalt durch die Regierung von Unterfranken würde den Gestaltungsspielraum der Stadtpolitik und Stadtverwaltung massiv einschränken und insbesondere zu Lasten des Sozial- und Kulturbereichs gehen, da die hier geplanten freiwilligen Leistungen nicht getätigt werden dürften. Gemeinsam fühlen wir uns besonders auch diesen freiwilligen Leistungen verpflichtet.
In Bayern müssen kommunale Haushalte, insbesondere Haushaltssatzungen mit Kreditaufnahmen und Verpflichtungsermächtigungen, von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde (Regierung von Unterfranken) genehmigt werden. Die Regierung von Unterfranken prüft, ob der Haushalt rechtmäßig und wirtschaftlich tragfähig ist (§§ 63 ff. Gemeindeordnung – GO). Im Falle einer Nichtgenehmigung durch die Regierung von Unterfranken darf die Stadt nur:
- Ausgaben leisten, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist (z. B. Gehälter, Sozialleistungen, vertragliche Zahlungen),
- laufende Aufgaben der Verwaltung fortführen,
- Maßnahmen fortsetzen, die bereits begonnen oder fest zugesagt sind.
gez.
Konstantin Mack, Barbara Lehrieder, Vorsitzende Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Wolfgang Roth, Vorsitzender der CSU-Fraktion
Alexander Kolbow, Vorsitzender der SPD-Fraktion
Josef Hofmann, Vorsitzender FW-FWG-Stadtratsfraktion
Joachim Spatz, Vorsitzender der FDP/WL/ZfW-Fraktion
Barbara Mayer, Petra Pohl, Stadträtinnen