Ausstellungsvergütungen für bildende Künstler*innen

ERFOLGREICH: Haushaltsantrag 2024 vom 16.11.2023

Einrichtung einer neuen Kostenstelle in Höhe von 30.000 Euro

im Namen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragen wir die Einrichtung einer neuen Kostenstelle für Ausstellungsvergütungen in Höhe von 30.000,00 Euro p.a.

Begründung:

Nach der Zustimmung zur Einführung eines Förderprogramms mittels Ausstellungsvergütungen für bildende Künstler*innen nach festgelegten Richtlinien, Fördervoraussetzungen und Ausstellungsgrundvergütungspauschalen bedarf es nun auch der Bereitstellung finanzieller Mittel.

Die Förderung dient der Sicherstellung einer Grundvergütung für professionell arbeitende bildende Künstlerinnen und Künstler für die Bereitstellung ihrer künstlerischen Werke in temporären, öffentlichen Ausstellungen und in Einrichtungen der Bildenden Kunst, die von der Stadt bereits institutionell gefördert werden. Es sollen hier kleine Honorare an Bildende Künstlerinnen und Künstler für die Präsentation ihrer Werke vergütet werden, da deren Verkaufsoptionen marginal sind und 90 % der Künstlerinnen und Künstler ein Jahreseinkommen unter 20.000 Euro haben.

Gezeichnet:

Barbara Lehrieder, Stadträtin
Dr. Sandra Vorlová, Fraktionsvorsitzende
Antonino Pecoraro, Stadtrat
Konstantin Mack, Stadtrat
Silke Trost, Stadträtin
Christa Grötsch, Stadträtin