NACHGEFRAGT: Lärmschutz – Zone 30 – am Haugerring

ERFOLGREICH BESSERUNG BEWIRKT: Schriftliche Anfrage von Niklas Dehne vom 15.11.2025

Ich erkundige mich nach der Sinnhaftigkeit, dass die aus Lärmschutzgründen auf 30 km/h reduzierte Höchstgeschwindigkeit auf dem Haugerring in Fahrtrichtung Berliner Ring an der T-Kreuzung Neutorstraße endet.

Die Bebauung westlich bzw. östlich der T-Kreuzung unterscheidet sich nicht. Zudem werden nachts die Kfz noch einmal animiert, für lediglich 200 Meter noch einmal ordentlich auf das Gaspedal zu drücken. Ich rege daher an, die Lärmschutzzone mindestens bis zur Fußgängerampel, jedenfalls bis zum Kreisverkehr zu verlängern.


Antwort des Baureferats

Die Anordnung des Lärmschutzes nachts 22h bis 6h erfolgte 2018 auf der Grundlage der Lärmkartierung aus dem Jahre 2012. Damals wurde nur der Abschnitt Haugerring (ab/ bis Neutorstraße) – Röntgenring (bis/ ab Klinikstraße) als Lärmbrennpunkt identifiziert.

Die nunmehrige Anfrage wurde zum Anlass genommen, die Lärmsituation auf Grundlage der aktuellen Lärmkartierung 2022 neu zu bewerten.

Mit der Bebauung des Grundstückes Neutorstraße 14a am Haugerring (vorher Garagen) 2021 und der Erweiterung der Wohnbebauung Richtung Berliner Platz sind die rechtlichen Möglichkeiten gegeben auch die Temporeduzierung Richtung Berliner Platz hin zu erweitern.

Der geschwindigkeitsreduzierte Bereich für die Nachtstunden erstreckt sich damit künftig auf den Bereich Haugerring (Zufahrt Berliner Platz 5/6) – Röntgenring (Klinikstraße).

Die Beschilderung erfolgt in Kürze.