Interfraktioneller Änderungsantrag: Klimaschutz

Würzburg, den 16. Oktober 2019  
Interfraktioneller Änderungsantrag
zum TOP 11 der Stadtratssitzung am 17.10.2019
„Würzburg macht Klimaschutz: auf dem Weg zur klimaneutralen Stadt“

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

hiermit beantragen wir, den Beschlussvorschlag der Stadt Würzburg
„Würzburg macht Klimaschutz: auf dem Weg zur klimaneutralen Stadt“
(TOP 11 der Stadtratssitzung am 17. Oktober 2019)
so abzuändern, wie nachstehend in rot geschrieben: 
(Änderungen in rot)

 

Grundsatzbeschluss „klimaneutrale Stadt“ bis spätestens 2045

I. Der Stadtrat beschließt angesichts der Klimakrise und im Bewusstsein, dass die bislang ergriffenen Maßnahmen auch der Stadt Würzburg nicht ausreichen, die Klimakrise zu begrenzen (so genannter „Klimanotstand“), in Ergänzung des Grundsatzbeschlusses von 2009 folgende Grundsätze auf dem Weg zur vollständigen Klimaneutralität:

  1. Die Eindämmung des Klimawandels und die Anpassung an seine Folgen sind zentrale Zukunftsaufgaben von höchster Priorität.
  2. Die Stadt Würzburg erkennt an, dass die bisherigen Maßnahmen und Planungen nicht ausreichen, um die Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen (so genannter „Klimanotstand“) und nutzt all ihre Handlungsmöglichkeiten, um auf ihrer kommunalen Ebene zur Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 °C und zur Erreichung der Ziele des Pariser Klimaabkommens beizutragen.
  3. Die Stadt Würzburg hält zudem an der schnellstmöglichen Erreichung des 2009 beschlossenen Zieles fest, die städtischen CO2-Emissionen im Vergleich zu 1990 zu halbieren.
  4. Die Stadtverwaltung nimmt eine Vorbildfunktion beim Klimaschutz wahr, insbesondere bei der Energieeinsparung, der effizienten Bereitstellung, Umwandlung, Nutzung und Speicherung von Energie, der Nutzung Erneuerbarer Energien und ihren Beschaffungen mit dem Ziel, einer klimaneutralen Stadtverwaltung bis zum Jahr 2030.
  5. Auch die Beteiligungen der Stadt Würzburg verpflichten sich dem Ziel, schnellstmöglich klimaneutral zu wirtschaften.
  6. Die Stadt Würzburg beschließt nach eingehender Beratung in den Gremien (Klimabeirat, PUMA und Plenum) neue Ziele und Maßnahmen zur Erreichung der Klimaneutralität. Dabei verpflichtet sich die Stadt zu dem Ziel schnellstmöglich, mindestens bis spätestens 2045 als Stadt klimaneutral zu werden.
  7. Auf der Grundlage des bis spätestens Ende 2020 weiterentwickelten Klimaschutzkonzepts werden ambitionierte und kontrollierbare Zwischenziele festgelegt, die im Einklang mit den beschlossenen langfristigen Zielen stehen.
  8. Der Würzburger Stadtrat wird bei seinen Beschlüssen die Auswirkungen auf das Klima sowie die ökologische, gesellschaftliche und ökonomische Nachhaltigkeit berücksichtigen und wenn immer möglich Maßnahmen priorisieren, die den Klimawandel oder dessen Folgen abschwächen. Vor der Aufstellung von Bebauungsplänen gibt der Fachbereich Klimaschutz eine Stellungnahme mit Bewertung der Auswirkungen der möglichen Baumaßnahme ab. 
  9. Die Stadt Würzburg appelliert nachdrücklich an alle Akteure der Stadtgesellschaft auch ihr Engagement in Sachen Klimaschutz weiterhin deutlich auszuweiten und verspricht diese Initiativen umfassend zu unterstützen. Auch in bestehenden Kooperationen der Stadt mit Verbänden (Handel, Industrie, Gewerbe, Dienstleistung und Bildung) soll der Klimaschutz höchsten Stellenwert bekommen. Klimaschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nur durch ein breites gemeinsames Engagement gelingen kann.
  10. Das Engagement der Städte wird allerdings allein nicht reichen, um die Klimaschutzziele vor Ort zu erfüllen. Die Arbeit der Bundesregierung an einem Klimaschutzgesetz wird deshalb nachdrücklich begrüßt. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Finanzierung und Umsetzung Klima schützender Maßnahmen müssen dringend umfassend verbessert werden. 

            

II. Ausgehend von diesen Grundsätzen werden folgende weiteren Beschlüsse gefasst:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Weiterentwicklung des Klimaschutzkonzeptes mit externer Unterstützung in die Wege zu leiten, um bis Ende 2020 ein umsetzbares Maßnahmenprogramm zur Erreichung der beschlossenen Ziele auszuarbeiten. Wichtig ist dabei auch die Erarbeitung von Perspektiven für die zukünftige Energieversorgung, die Intensivierung der Klimaschutzarbeit auch in weiteren Handlungsfeldern wie dem innerstädtischen Verkehr, dem Konsum oder der Abfallvermeidung sowie die Ableitung von kontrollierbaren Zwischenzielen. Die Weiterentwicklung soll auf einem breiten Beteiligungsprozess der Stadtgesellschaft fußen. Zudem soll im Rahmen der Weiterentwicklung auch ein konkretes Umsetzungskonzept zur Erreichung einer klimaneutralen Stadtverwaltung erstellt werden. In diesem Zusammenhang soll auch die Methode zur Bilanzierung aktualisiert werden. Konzepte für die Weiterentwicklung und für den weiteren Beteiligungsprozess werden unter Beteiligung der städtischen Gremien (Klimabeirat und PUMA) erarbeitet und dem Stadtrat erneut zum Beschluss vorgelegt. Die erforderlichen Mittel für die Erstellung der Konzepte, den Beteiligungsprozess der Stadtgesellschaft und die Beteiligung externer an einer Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes bis Ende 2020 sind im Haushalt 2020 vorzusehen.
  2. Die Zusammenarbeit mit dem Landkreis Würzburg sowie innerhalb der Region Mainfranken zu Fragen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung soll weiter vertieft werden. Festgestellte Hemmnisse für einen effektiven kommunalen Klimaschutz, die aufgrund existierender oder fehlender Gesetze bestehen, werden regelmäßig dem Stadtrat vorgelegt und daraus mögliche Gesetzesinitiativen abgeleitet. Über den Bayerischen und den Deutschen Städtetag und weitere kommunale Zusammenschlüsse sollen die städtischen Vertreter*innen mögliche Gesetzesinitiativen einbringen und sich weiterhin für die rasche Umsetzung erforderlicher Maßnahmen zur Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 °C und zur Erreichung der Ziele des Pariser Klimaabkommens in Bayern sowie auf nationaler und internationaler Ebene einsetzen.
  3. Ab dem 1. Januar 2020 wird bei allen Beschlussvorlagen für Stadtrats- oder Ausschusssitzungen ein zusätzliches Feld „Auswirkungen auf Klimaschutz und Klimaanpassung“ eingeführt. Soweit eine Vorlage Auswirkungen auf Klimaschutz und Klimaanpassung erwarten lässt, ist in diesem Feld zu erörtern, wie auf diesen Umstand reagiert wurde (z. B. welche Maßnahmen zur Minderung der Treibhausgasemissionen unternommen wurden). Die Beantwortung soll durch die jeweils für die Vorlage zuständigen Referate auf Grundlage vorhandener Informationen erfolgen. Aufwand und Nutzen dieser Maßnahme sind nach einem Jahr zu evaluieren.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Stadtrat mindestens einmal pro Jahr einen Bericht über die Fortschritte im Bereich Klimaschutz und Klimaanpassung vorzulegen. Dieser Bericht umfasst auch die Aktivitäten der städtischen Beteiligungen. Die Stadt wirkt über ihre Vertreter*Innen in den Aufsichtsgremien darauf hin, dass auch die städtischen Beteiligungen im Rahmen ihrer eigentlichen Aufgabenstellung die Ziele des Klimaschutzes umsetzen.  
  5. Die Verwaltung wird beauftragt, bis Ende 2020 parallel zur Erarbeitung des Klimaschutzkonzepts 2020, einen Beschlussvorschlag einzubringen, der auch die relevanten städtischen Beteiligungen auf die Erreichung der beschlossenen Klimaschutzziele und die Umsetzung wichtiger Kernmaßnahmen verpflichtet.
  6. Der Stadtrat bittet den Freistaat Bayern schnellstmöglich Klimaneutralität beim Management der Landesliegenschaften in Würzburg (Universität, Behörden, etc.) anzustreben und beauftragt die Verwaltung entsprechende Maßnahmen abzustimmen. Der Freistaat Bayern soll zur Mitwirkung an der Weiterentwicklung des kommunalen Klimaschutzkonzeptes 2020 eingeladen werden.
  7. Die Verwaltung wird beauftragt, schnellstmöglich Vorschläge für weitere, unmittelbar umsetzbare Klimaschutzmaßnahmen (u. a. im Hinblick auf ein umfassendes Energiedatenmanagement bei städtischen Liegenschaften, den Ausbau Erneuerbarer Energien und energetische Standards) auszuarbeiten und dem Stadtrat zur Behandlung vorzulegen. Insbesondere ist darin die Bauleitplanung darauf auszurichten, dass zusätzlicher Verkehr, der aufgrund neuer Bauvorhaben oder Umnutzungen im Bestand zu erwarten ist, zu mindestens 75 Prozent durch den Umweltverbund abgewickelt werden kann. 
                                        

III. Der Antrag Nr. 105/2019 der Stadtratsmitglieder S. Roth, Baumann, Dürr und Koerber-Becker – auch namens der Bündnis 90/Die Grünen- und SPD-Stadtratsfraktionen – vom 11.07.2019 zur Anerkennung des Klimanotstandes und der Erhöhung des Tempos zur klimaneutralen Stadt ist damit erledigt.

Begründung erfolgt mündlich.

                                                

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Patrick Friedl, Stadtrat – Karin Miethaner-Vent, Stadträtin – Silke Trost, Stadträtin
auch namens der Grünen-Fraktion

Lore Koerber-Becker, Stadträtin – Udo Feldinger, Stadtrat – Alexander Kolbow, Stadtrat
auch namens der SPD-Fraktion

Raimund Binder, Stadtrat – Christiane Kerner, Stadträtin – Heinz Braun, Stadtrat
auch für die ÖDP-Fraktion

Sebastian Roth, Stadtrat – Die Linke

Wolfgang Baumann, Stadtrat – ZfW