Aufstockung des Präventionsfonds für Verhütungsmittel

Die HH-Stelle 0.4707.7070 wird um 3.000 Euro aufgestockt.

Begründung :

Mit den Hartz IV Reformen wurde die im BSHG verankerte „Hilfe zur Familienplanung“ abgeschafft. Die Krankenkassen übernehmen diese Leistungen jedoch nur bis zum 20. Lebensjahr der Frau. Frauen und Männer, die auf Sozialleistungen angewiesen sind oder ein sehr geringes Einkommen haben, können sich sichere Verhütungsmittel oft nicht leisten. Im sehr geringen Satz von 17,15 Euro für Gesundheitsfürsorge im Hartz IV ist Familienplanung nicht sinnvoll abzudecken.
Studien zeigen einen klaren Zusammenhang von ungewollten Schwangerschaften und fehlendem Zugang zu Verhütungsmitteln aus wirtschaftlichen Gründen.
Das Pilotprojekt „biko“ (Beratung, Information und Kostenübernahme) wird derzeit bis 2019 in
mehreren Städten getestet. Es bleibt zu hoffen, dass danach die Kostenübernahme von Seiten des Bundes erfolgt.
Der Präventionsfonds ist regelmäßig ausgeschöpft.