NACHGEFRAGT: Bundestagswahl Wahlhelferinnen und -helfer

Schriftliche Anfrage von Niklas Dehne zur Stadtratssitzung am 13.02.2025

Für die Bundestagswahl hat die Stadt Würzburg nach Wahlhelferinnen und – helfern gesucht. Aufgrund des enormen Engagements konnte die Einteilung bereits abgeschlossen werden. Mittlerweile ist sogar das Onlineformular für potentielle Ehrenamtliche zur Auszählung der OB-Wahl freigeschaltet worden.

Zur Bundestagswahl erkundige ich mich, wieviele Wahlvorstände, Stellvertreter/innen, Beisitzer/innen und ersatzweise Nachrücker/innen bei der Stadt Würzburg vorgesehen sind und nach welchen Kriterien die
jeweilige Einteilung der Bewerber/innen vorgenommen wurde.

Antwort des Kommunalreferats

Die Einteilung der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer erfolgt zuständigkeitshalber im Fachbereich Allgemeine Bürgerdienste/ Fachabteilung Ordnungsaufgaben, die die Aufgaben des Wahlamtes wahrnimmt. Es werden dabei rechtzeitig vor einer Wahl standardmäßig die früheren Wahlhelfer/innen, die Stadtverwaltung, die Ämter und Behörden der Region, Student/innen über die Universität und Hochschulen und eine große Anzahl Neuwähler/innen angeschrieben und um freiwillige Übernahme dieses wichtigen Ehrenamtes gebeten. Außerdem erfolgen mehrere Aufrufe über die örtliche Presse und Radiosender. Meldungen sind seit Jahren online über die städtische Internetseite möglich.

Insgesamt werden für die Bundestagswahl im Stadtgebiet 172 Stimmbezirke gebildet, jeweils 86 Briefwahlbezirke und 86 Urnenwahlbezirke, die mit insgesamt 1.500 Wahlhelfer/innen besetzt sind. Erstmals gab es aufgrund des sehr großen politischen Interesses der Bürgerschaft an den Bundestagswahlen und des außerordentlich hohen Engagements der freiwilligen, ehrenamtlichen Helfer/innen einen Überhang von ca. 500 Meldungen, von denen noch ca. 200 Wahlhelfer/innen als Ersatz für Ausfälle aus Krankheitsgründen und sonstigen wichtigen Gründen bis zum Wahlsonntag eingeteilt werden.

Die Einteilung der Bewerber/innen erfolgt grundsätzlich nach dem Eingang der Meldungen, aber auch nach den Funktionen, die wahrgenommen werden müssen. Vor allem bei Wahlvorsteher/innen und Schriftführer/innen ist eine einschlägige vorhergehende Erfahrung regelmäßig notwendig, um die rechtssichere und anspruchsvolle Durchführung einer Wahl zu gewährleisten.