Dringlichkeitsantrag-Antrag vom 24.03.2026
Hiermit stelle ich, auch im Namen der Stadtratsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Dringlichkeits-Antrag die Wahlordnung des Ausländer- und Integrationsbeirats (AIW) vom 25.09.2025, in der Main-Post und im Volksblatt am 16.12.2025 bekannt gemacht, im Wege einer Satzungsänderung um folgende Regelung zu ergänzen:
§ 7 der Wahlordnung des Ausländer- und Integrationsbeirats erhält einen zusätzlichen Absatz 1a mit folgendem Wortlaut: „Einwohnerinnen und Einwohner mit Migrationshintergrund, die sich bereits seit mindestens drei Jahren in Deutschland befinden und im Besitz einer Aufenthaltsgestattung oder im Besitz einer Duldung sind, sind wahlberechtigt, wenn sie seit zwei Monaten in Würzburg mit Hauptwohnung gemeldet sind.“
Zur Einhaltung der erforderlichen Fristen im Vorfeld der Wahl, beantrage ich hilfsweise eine
Sofortentscheidung nach § 36 b der Geschäftsordnung.
Begründung:
Im Zuge der Novellierung von Satzung und Wahlordnung des AIW kam es zu einer Vielzahl von Änderungen, auch mit Blick auf die Teilhabe per Briefwahl und die Optimierung von Verwaltungsabläufen. Leider ist dabei eine bis dahin bestehende Regelung zum Wahlrecht für die im Vorschlag benannten Personen versehentlich entfallen, welche diesem Personenkreis nunmehr das aktive Wahlrecht entzieht. Eine Situation, die weder befriedigend ist, noch für die Integration förderlich, ggf. sogar verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet.
Der Antrag ist dringlich, weil mit Blick auf die anstehende Wahl am 05. Juli 2026 Eile geboten ist, um die Satzungsänderung rechtzeitig dem Stadtrat zum Beschluss vorzulegen.
Ich bitte Sie daher höflichst, das Inkrafttreten dieser Satzungsänderung noch rechtzeitig vor Beginn der einzuhaltenden Fristen des Wahlverfahrens zu ermöglichen.
gez. Antonino Pecoraro, Stadtrat