NACHGEFRAGT: Entgangene Stromerzeugung aufgrund von Abregelungen der BHKW im Klärwerk

Schriftliche Anfrage von Manfred Dürr am 23.03.2026 zur Beantwortung im Gremium am 16.04.2026

Sehr geehrter Herr Stadtbaurat Schneider,

im Werkausschuss vom 17. März haben Sie mitgeteilt, dass die mit Faulgas betriebenen BHKW im Klärwerk häufiger vom Netzbetreiber abgeregelt werden und deshalb das in den Faultürmen aus Klärschlamm gewonnene Gas ungenutzt über die Notfackel verbrannt werden muss. In Ergänzung dazu bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen – jeweils (außer 5.) für die Jahre 2023, 2024 und 2025.

In 2025 an 13 Tagen für einen Zeitraum von 0:20 bis 8:15 Stunden.

Im Jahr 2025 hat die BHKW-Anlage Durchschnittlich 624,5 kWh je Stunde erzeugt.

Der zusätzliche Strombezug beläuft sich auf die oben aufgeführten Stunden je Tag x 624,5 kW/h. Es handelt sich hier in der Summe um rund 47.500 kW. Die Gesamtkosten betragen € 10.015,80.  

Der Entwässerungsbetrieb hat die BHKW-Anlage bei Erreichen des Max-Füllstandes des Gasspeicher, aufgrund von drohenden Verstößen gegen die BImSch, wieder zugeschaltet um ein unerlaubtes Verbrennen von Gas zu vermeiden. Abgefackelt wurden ca. 1.000 m³ Gas.
Anmerkung: Bei Abregelung der BHKW muss gleichzeitig zur Beheizung der Faulbehälter Stadtgas bezogen werden, da diese Brenner nicht mit Klärgas betrieben werden können und dürfen.

Ja, es handelt sich um einen Niederdruckbehälter mit dem Fassungsvermögen von 2500 m3.
Aufgrund des notwendigen Vordrucks muss der Behälter immer mit ca. 700 m3 Gas befüllt sein, d.h. zur Gasspeicherung stehen etwa 1800 m3 zur Verfügung. Die Faulbehälter produzieren ca. 400 m3 Gas pro Stunde.

gez. Manfred Dürr, Stv. Fraktionsvorsitzender