Schriftliche Anfrage von Molina Klingler am 10.04.2026
An der Kreuzung Rottendorfer Straße / Am Terrassenpark im Stadtteil Hubland kommt es seit geraumer
Zeit regelmäßig zu erheblichen Beeinträchtigungen des Fußgängerverkehrs. Sowohl auf der linken Seite der Einmündung (vor der Pizzeria) als auch auf der rechten Seite (vor der Stadtteilbücherei) sind die Gehsteigflächen vergleichsweise breit ausgeführt. Diese Flächen werden jedoch – insbesondere bei schönem Wetter – regelmäßig widerrechtlich als Parkflächen genutzt, teilweise sogar von zwei Fahrzeugen nebeneinander. Dabei stehen in unmittelbarer Nähe ausgewiesene Parkmöglichkeiten zur Verfügung.
Durch dieses Fehlverhalten werden die Gehwege häufig erheblich blockiert. Insbesondere für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, etwa Rollstuhlnutzer*innen, sowie für Personen mit Kinderwagen ist ein Durchkommen oftmals nur eingeschränkt oder gar nicht mehr möglich. Die Barrierefreiheit wird dadurch deutlich beeinträchtigt.
Eine Initiative von Anwohnenden am Hubland hat sich bereits mit dem Problem befasst und sucht nach
Lösungen. Zwar besteht grundsätzlich die Möglichkeit, Falschparker bei der Polizei zu melden, jedoch ist dies mit einem vergleichsweise hohen Aufwand verbunden, da mehrere Beweisfotos erforderlich sind. Eine nachhaltige und präventive Lösung erscheint daher sinnvoll.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
Speziell an dieser Einmündung sind bisher keine besonderen Auffälligkeiten bekannt. Das Gehwegparken ist generell ein Problem, das im gesamten Stadtgebiet Würzburg auftritt. An manchen Stellen ist dies ab und zu und an manchen Stellen geballt zu beobachten. Die Fachabteilung Verkehrsüberwachung und Kommunaler Ordnungsdienst wird sich die Situation vor Ort mehrfach ansehen und ggf. Verstöße verwarnen.
Die Maßnahmen zur Eindämmung/ Unterbindung von falsch geparkten Fahrzeugen sind vielfältig. Sie reichen von Aufklärungsmaßnahmen über gezielte Überwachungsmaßnahmen bis hin zu baulichen Maßnahmen.
Die Wahl der Mittel zur Eindämmung/ Unterbindung von falsch geparkten Fahrzeugen sind von verschiedenen Faktoren abhängig. So bringen Aufklärungsmaßnahmen meist nur den gewünschten Erfolg, wenn es sich um Parkvorgänge eines begrenzten Personenkreises handelt. Bei baulichen Maßnahmen sind diese mit den Trägern öffentlicher Belange (insbes. Feuerwehr) und mit berechtigten Interessen der Anlieger abzustimmen. Ebenso ist zu bedenken, welche Flächen stattdessen beparkt werden könnten.
Das muss wie unter 3. Beschrieben insbesondere mit den Trägern öffentlicher Belange abgeklärt werden.
Das hängt von der Art und dem Umfang der Maßnahmen ab. Der Fachbereich Tiefbau und Verkehrswesen wird eine Prüfung gemeinsam mit den Trägern öffentlicher Belange durchführen und abstimmen. Dann kann eine Abschätzung zur Umsetzung erfolgen.