Finanzierung der energetischen Gebäudesanierung

Anfrage von Manfred Dürr zur Stadtratssitzung am 08.02.2024

Aktuell wird durch das Unternehmen Drees und Sommer SE ein Sanierungsfahrplan für städtische Gebäude (Schulgebäude und Eigenbetriebe ausgenommen) erarbeitet. Dieser untersucht die 20 städtischen Liegenschaften mit dem größten Wärmeverbrauch (Schulgebäude und Eigenbetriebe ausgenommen). Daraus entsteht ein Fahrplan, der aufzeigt, welche Sanierungsmaßnahmen vorgenommen werden müssen um das Ziel der Klimaneutralen Stadtverwaltung 2028 zu erreichen. Der Sanierungsfahrplan wird voraussichtlich Mitte 2024 fertiggestellt und sodann im Stadtrat vorgestellt.

Der Sanierungsfahrplan wird auch eine Hochrechnung der zu erwartenden Sanierungskosten der untersuchten 20 Liegenschaften enthalten. Basierend auf diesem Ergebnis lassen sich grob die Sanierungskosten aller städtischen Liegenschaften über Quadratmeter-Indizes ableiten. Zum aktuellen Zeitpunkt ist die Kostenabschätzung jedoch noch nicht möglich, da noch nicht alle zu begutachtenden Gebäude abschließend analysiert wurden.
 
Auch für die 40 Schulgebäude kann kein Gesamtbetrag genannt werden, da jedes Gebäude für sich untersucht werden muss und dies bislang noch nicht erfolgt ist. Die nachfolgenden Beispiele sollen einen Eindruck über den künftigen Bedarf vermitteln:

1. Die Turnhalle des Friedrich-Koenig-Gymnasium kostete 2,5 Mio. € ohne Schulhaus
2. Bei der Jakob-Stoll-Realschule/Fanny-Koenig-Grundschule wurden bisher 1,6 Mio. € für die energetische Sanierung investiert. Um den gesamten Schulkomplex einschließlich Turnhalle zu sanieren, müssten noch ca. 5,25 Mio. € investiert werden.
3. Die Kosten für die Steinbachtal-Burkarder-Grundschule (Standort Waldkugelweg) würden sich auf ca. 2,9 Mio. € belaufen
4. Die Sanierung der Josef-Greising-Schule würde ca. 11 Mio. € kosten.
 
Die hier aufgezeigten Kosten sind Gesamtkosten inklusive des Anteils, der vom Freistaat im Rahmen einer Förderung übernommen wird.

In den letzten drei Jahren wurden ca. 4,65 Mio. € in die energetische Sanierung der Schulen investiert. Für die Sanierung an anderen städtischen Gebäuden wurden insgesamt 29,62 Mio. € (2021: 8,99 Mio. €, 2022: 7,51 Mio. €, 2023: 13,12 Mio. €) verausgabt.

Alle Sanierungen zur Ertüchtigung der städtischen Gebäude werden seit 2021 nach Maßgabe des Würzburger Energiestandards (WES) umgesetzt. Für die energetische Sanierung im engeren Sinne wurden 240.000 € in den Jahren 2021 – 2023 verausgabt. Diese Maßnahmen umfassen beispielsweise Dachdämmung, Hitzeschutz und diverse kurzfristige Energieeinsparmaßnahmen.

Im Zuge der innerstädtischen Abfrage Kurzfristiger Energieeinsparmaßnahmen (KEEM) durch die Stabsstelle Klima und Nachhaltigkeit wurde das Institut für Energietechnik an der TH Amberg-Weiden (IfE) im Rahmen des Klimaschutznetzwerks Main-Rhön beauftragt ein Tool zu erstellen, um die Rentierlichkeit (bezüglich Betriebswirtschaftlichkeit und Einsparung von Treibhausgasen) der eingereichten kurzfristigen Maßnahmen zu beurteilen. Die Beurteilung der Maßnahmen zeigte, dass insbesondere der Austausch der Beleuchtung durch LED-Leuchten mit einer sehr schnellen Amortisationszeit besticht und daher in den allermeisten Fällen rentierlich ist.

Darüber hinaus gibt es weiter Maßnahmen, die abhängig vom jeweiligen Kontext, rentierlich sein können (wie beispielsweise Dämmmaßnahmen oder der Austausch von Dichtungen). Der Aspekt der rentierlichen Maßnahmen wird auch im Zuge des Sanierungsfahrplans betrachtet. 

Im Rahmen eines Pilotprojekts wird aktuell die Bewertung energetischer Sanierungsmaßnahmen mit der ValERI Methode (DIN EN 17463) vorgenommen und nach dieser Kapitalwertmethode be- und ausgewertet. Daraus kann die Weiterentwicklung der Methodik zur Bewertung der Maßnahmen sowie deren Reihung hervorgehen.

Mit der Regierung von Unterfranken steht das Finanz- und Personalreferat bzw. der FB Finanzen im regen Kontakt auch zum Thema „rentierliche Investitionen“ (siehe z.B. Baugebiete Hubland und Lengfeld Nord).
 
Nach Art. 62 GO Bayern, darf die Gemeinde nur Kredite aufnehmen, wenn eine andere Finanzierung nicht möglich ist oder wirtschaftlich unzweckmäßig wäre. Danach gibt es folgende Einnahme-Hierarchie:
– Sonstige Einnahmen (z.B. Finanzausgleichsleistungen)
– Gebühren/ Beiträge
– Steuern
– Kredite
Kredite dürfen somit nur aufgenommen werden, wenn die Möglichkeiten der vorher in Anspruch zu nehmenden Einnahmen ausgeschöpft sind.
 
Des Weiteren orientiert sich die Regierung von Unterfranken bei der Genehmigung von Krediten (die über die ordentliche Tilgung hinausgehen) an folgenden Aspekten:
– dauernde Leistungsfähigkeit (d.h. ausgeglichener Haushalt in der Vergangenheit und im Finanzplanungszeitraum)
– durchschnittliche Verschuldung in Bayern (aktuell hat Würzburg im Vergleich mit den kreisfreien Städten in der gleichen Größenordnung etwa eine doppelt so hohe Verschuldung bei der gesamten Stadtverwaltung incl. Eigenbetriebe und Krankenhäuser (1.472 €/EW Ø, 3.002 €/EW für Würzburg)
– möglichst keine Nettoneuverschuldung (Ausfluss aus der verfassungsrechtlichen Schuldenbremse, die auch auf die Stadt abstrahlt!)
– rentierliche Investitionen

Bei rentierlichen Investitionen (aus betriebswirtschaftlicher Sicht) erwirtschaftet das Investitionsobjekt den Schuldendienst (z.B. Zins- und Tilgungslasten) selbst. Das heißt, es muss auf Dauer nichts hinzugezahlt werden. Da die Begrifflichkeit „rentierlich“ aus der Kostenrechnung stammt, kann dies nicht so ohne Weiteres bei umweltpolitischen Zieldefinitionen angewandt werden.

Es ist für die Umsetzung des Sanierungsfahrplans im Speziellen, aber auch für das Erreichen einer klimaneutralen Stadtverwaltung 2028 und einer klimaneutralen Stadt 2040 unabdingbar, über alternative Finanzierungsmodelle nachzudenken und diese in der Stadtverwaltung zu implementieren. So werden aktuell verschiedene Möglichkeiten und Ideen zur künftigen Finanzierung der energetischen Sanierungsmaßnahmen gesucht und diskutiert. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen jedoch noch keine konkreten Pläne vor; wenngleich sowohl Contracting- als auch Intracting-Maßnahmen vorstellbare Elemente künftiger Finanzierungspläne sein können – mit jeweils unterschiedlichen Rahmenbedingungen.

Intracting-Modelle, beispielsweise in Form interner Energieeinsparfonds nach dem Vorbild anderer Kommunen wie beispielsweise Frankfurt und Stuttgart (und vermutlich vielen weiteren Kommunen), werden als sinnvolle Instrumente betrachtet. Erste dienststellenübergreifende Überlegungen in diese Richtung haben bereits stattgefunden.

Auf Basis dieses Austauschs wurde im Haushaltsplan 2023 ein Pilotprojekt zur Umsetzung von energetischen Sanierungsmaßnahmen eingeführt. Die darüber umgesetzten Maßnahmen werden nun mit der ValERI Methode nach der Kapitalwertmethode be- und ausgewertet. Zudem werden weitere angedachte Maßnahmen mit dieser Methode durchgerechnet, um sie in den nächsten Monaten mit der FA Kämmerei zu besprechen. Es ist die Vision, dass aus diesem Pilotprojekt heraus langfristig ein Intracting-Charakter etabliert wird. Eine andere Möglichkeit wäre, eine haushalterische Abwicklung solcher Modelle von anderen erfolgreichen Kommunen abzuleiten. Allerdings ist es eine Herausforderung diese hochwirtschaftlichen Maßnahmen zusätzlich zu den laufenden Projekten zu verwalten und umzusetzen.

Generell werden der Stadt darüber hinaus die unterschiedlichsten Finanzierungsmodelle angeboten. Die Angebote müssen jedoch einen betriebswirtschaftlichen Vergleich zumindest über den Zeitraum der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer eines Wirtschaftsgutes standhalten. Da die Privatfirmen an eigenen Gewinnen interessiert sind, wäre das Engagement im Bereich der Contracting-Modelle meist mit Zusatzkosten für die Stadt verbunden und ist daher besonders sensibel abzuwägen.
Bezüglich Bürgerbeteiligung wurden bereits mehrere Gespräche mit Banken und städtischen Gesellschaften geführt. Letztendlich würde die Bürgerbeteiligung nur einen geringen Bruchteil der Investition (max. 25 %) auffangen und der verbleibende Anteil (mind. 75 %) müsste über Kredite finanziert/abgesichert werden.