NACHGEFRAGT: Fußgängerüberquerung Gerbrunn

Anfrage von Niklas Dehne vom 05.02.2024

Ich erkundige mich nach dem Sachstand einer neuen Fußgängerüberquerung an der Straßenkreuzung Kitzinger Straße / Bertha-von-Suttner-Straße / Skyline-Hill-Straße zwischen Hubland und Gerbrunn.


Antwort des Baureferats

Der Ausbau des Knotenpunktes K4 an der Straßenkreuzung Kitzinger Straße / Berta-von-Suttner-Straße / Skyline-Hill Straße beinhaltet auch den Fußgängerüberweg über die Kitzinger Straße.

Zum Sachstand des Knoten K4:

Aufgrund der seinerzeitigen Diskussionen sowohl im Konversionsausschuss am 17.05.2022, als auch im Radverkehrsbeirat sollten die Planungen zu K3 und K4 hinsichtlich der Leistungsfähigkeit und der Notwendigkeit von Spurenaufteilungen überprüft werden. Hierfür und auch für ein mögliches Förderverfahren wurde ein aktualisiertes Verkehrsgutachten erforderlich.

Im Herbst 2023 fanden anhand des Ergebnisses ein Sondierungsgespräch mit der Gemeinde Gerbrunn, dem Staatlichen Bauamt Würzburg als Straßenbaulastträger der Kreisstraße, dem Landkreis und der Regierung von Unterfranken als potentieller Fördergeber statt. Der Knoten K4 wird entsprechend dem Stand der Regelwerke mit entsprechenden Abbiegespuren ausgeführt werden müssen, eine Reduktion konnte, (anders als beim Kreisverkehr K3) durch das neue Gutachten nicht begründet werden.

Derzeit werden die Änderungen bzw. Ergänzungen aus dem aktualisierten Verkehrsgutachten und den Festlegungen aus den Sitzungen des Radverkehrsbeirates und Konversionsausschusses durch das Ingenieurbüro in die Entwurfsplanung eingearbeitet.

In den nächsten Wochen wird dem Fördergeber ein Kurzentwurf des Knotenpunktes übergeben, damit dieser über die Art einer Förderung entscheiden kann.

Entsprechend der Förderfähigkeit wird ein Förderantrag für den Knotenpunkt im Frühsommer 2024 eingereicht.

In Abhängigkeit vom Zeitpunkt der Förderzusage durch die Regierung von Unterfranken erfolgt die Ausschreibung frühestens im Spätsommer 2024. Das Ergebnis der Ausschreibung muss anschließend dem Fördergeber übermittelt werden, um ggf. eine Festbetragsförderung festlegen zu können.

Ein Baubeginn ist, unter Berücksichtigung einer Förderzusage, eines zügigen Verfahrensablaufes, und eine leistungsfähige Baufirma vorausgesetzt, frühestens im Spätherbst 2024 möglich.

Die Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.