Götterbaum ist Naturdenkmal 18. November 202216. Oktober 2024 Der Götterbaum vor dem Würzburger JuliusspitalBaum vor Juliussspital jetzt endgültig offiziell unter Schutz gestelltLetzte Hürde genommen: Der Götterbaum ist jetzt offiziell ein Naturdenkmal! Der Stadtrat hat am 17.11.2022 – wie zuvor schon der Planungs-, Umwelt- und Mobilitätsauschuss (PUMA) am 8.11.2022 – einstimmig den Erlass einer Rechtsverordnung beschlossen, die den Götterbaum an der Ecke Marcusstraße / Klinikstraße als Naturdenkmal gem. § 28 Bundesnaturschutzgesetz einstuft und dadurch dauerhaft unter Schutz stellt. Die Verordnung tritt am 1. Dezember 2022 in Kraft. Wir freuen uns sehr, dass sich der Einsatz gelohnt hat und dieser beeindruckende Baum in seiner Pracht erhalten bleibt!Pressemitteilung der Stadt Würzburg: „Stadt stellt Götterbaum auf Grundstück der Stiftung Juliusspital unter Schutz“Was zuletzt geschah:Der Entwurf der Rechtsverordnung lag in der Zeit vom 06.09.2021 bis 06.10.2021 im Fachbereich Umwelt- und Klimaschutz zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Gleichzeitig wurden die anerkannten Naturschutzverbände und die Träger öffentlicher Belange angehört. Gartenamt, Stadtheimatpfleger, Naturschutzbeirat – letzten Endes sprachen sich alle für die Schutzwürdigkeit des wunderbaren Baumes aus. Das Baumgutachten eines Sachverständigen stellte die Verkehrssicherheit, Erhaltungsfähigkeit und Besonderheit des Götterbaums fest. Fazit: Wegen seiner Seltenheit, Einmaligkeit und Schönheit im Stadtgebiet Würzburg sind die Voraussetzungen nach § 28 Bundesnaturschutzgesetz für die Ausweisung als Naturdenkmal erfüllt.Die Klage der Stiftung Juliusspital gegen die einstweilige Sicherstellung wurde mit Beschluss des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 10. Oktober 2022 als ruhendes Verfahrens angeordnet.Beitrag vom 16.04.2021Der Planungs-, Umwelt- und Mobilitätsausschuss (PUMA) stimmte am 14.04.2021 einer Beschlussvorlage des Umweltreferates zu: Der Götterbaum an der Ecke Marcusstraße/Klinikstraße in Würzburg soll durch Rechtsverordnung als Naturdenkmal im Stadtgebiet dauerhaft unter Schutz gestellt werden. Nun werden die nächsten Schritte für das Verfahren zur Unterschutzstellung eingeleitet.Das ist ein großer Erfolg für den Erhalt der Stadtbäume! Wir können es uns nicht leisten, solche wertvollen Bäume zu verlieren. Gerade der Götterbaum ist relativ resistent gegen Salz, Trockenheit und Herbizide. Er toleriert den von urbanen Luftverunreinigungen ausgehenden Stress oft besser als viele andere Stadtbäume. Dank an Martin Heilig und alle Beteiligten der Stadtverwaltung, die sich für den Schutz des stattlichen Baumes engagieren. GRÜNE Stadträtin Simone HabererBeschlussvorschlag:Die Verwaltung wird beauftragt das Verfahren für die endgültige Unterschutzstellung des Götterbaumes (Ailanthus altissima) an der Ecke Marcusstraße / Klinikstraße in Würzburg gemäß § 28 Bundesnaturschutzgesetz als Naturdenkmal fortzuführen und die dafür erforderlichen weiteren Schritte einzuleiten.Begründung:Beschreibung des auszuweisenden NaturdenkmalsDer große und die Umgebung prägende, vitale Götterbaum (Ailanthus altissima) befindet sich auf dem Grundstück Fl.Nr. 8941, Gemarkung Würzburg, vor dem Eingangsbereich des Seniorenstifts des Juliusspitals. Die Stiftung Juliusspital Würzburg ist Eigentümerin des Grundstücks und somit des Götterbaumes.Der Götterbaum ist eines der größten Exemplare in ganz Deutschland (Erhebung der Deutschen Dendrologischen Gesellschaft). Der Götterbaum ist ca. 80 Jahre alt und hat einen Stammumfang von ca. 4,1 m. Nach der Champions-Tree-Liste der Deutschen Dendrologischen Gesellschaft ist dieses Exemplar der dickste Baum seiner Art in Bayern und der fünftdickste Deutschlands. Der Baum ist ortsbildprägend, zeigt einen malerischen Wuchs und ist wohl das stärkste und höchste freistehende Exemplar im gesamten Stadtbereich. Im Baumkataster der Stadt Würzburg finden sich auch im Bereich des Ringparks keine vergleichbaren Stammumfänge.Das Baumgutachten eines Sachverständigen für Dendrologie, Bodenkunde, Phytopathologie und Baumpflege stellt die Verkehrssicherheit, Erhaltungsfähigkeit und Besonderheit des Götterbaums fest. Zudem liegen bisher Stellungnahmen der unteren Naturschutzbehörde, des Gartenamtes und des Stadtheimatpflegers vor, welche die Schutzwürdigkeit des Baumes unterstreichen.Gefährdung durch mögliche ÄnderungAuf dem Flurstück (und benachbarten Flurstücken) besteht grundsätzlich Baurecht. Wie aus Medienberichten bekannt, plant die Stiftung Juliusspital Würzburg einen Anbau an das bestehende Seniorenstift. Konkretisierte Detailplanungen oder ein Bauantrag liegen noch nicht vor. Bei einer umfassenden Ausübung des Baurechts wäre der Baum durch Bebauung und Baubetrieb in seinem dauerhaften Bestand gefährdet.UnterschutzstellungNach derzeitiger Rechtslage und ständiger Rechtsprechung bieten Baumschutzverordnungen keinen umfassenden Schutz für einen Baum, soweit eine bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines Bauvorhabens gegeben ist. Dies liegt u.a. darin begründet, dass Baumschutzverordnungen nicht auf den Schutz bestimmter, besonders erhaltenswerter Exemplare abzielen, sondern auf die Funktion der Bäume insgesamt in bebauten Ortsteilen gerichtet sind.Da es sich beim bezeichneten Exemplar nach aktueller Sachlage um eine besondere Einzelschöpfung der Natur handelt, hat die Verwaltung den Baum mit Bescheid vom 01.12.2020 „einstweilig sichergestellt“ (§ 22 Abs. 3 BNatSchG). Dieses Verfahren sieht das Bundesnaturschutzgesetz vor, soweit ein Objekt (z.B. ein Baum) für die Unterschutzstellung als Naturdenkmal in Frage kommt und es bis zur abschließenden Klärung dieser Frage vor Änderungen und Eingriffen besonders geschützt werden soll. Die Stiftung Juliusspital hat beim Verwaltungsgericht Würzburg Klage gegen die einstweilige Sicherstellung eingelegt, über die bisher noch nicht entschieden wurde.Gleichzeitig mit der Sicherstellung hat die Verwaltung das Verfahren zur Prüfung der endgültigen Unterschutzstellung als Naturdenkmal in die Wege geleitet. Für dieses Verfahren muss die Sachlage nochmal ausführlich geprüft werden. Öffentlichkeit und Eigentümerin werden an diesem Verfahren umfassend und effektiv beteiligt. Die abschließende Entscheidung liegt letztlich beim Stadtrat. Die vorläufige Sicherstellung bzw. eine mögliche endgültige Unterschutzstellung als Naturdenkmal nach § 28 BNatSchG führen zu einem deutlich über das Maß der Baumschutzverordnung hinausgehenden Schutz, wenngleich auch hier die gesetzliche Möglichkeit einer Befreiung von den Verboten besteht. Die an die Erlaubnis einer Baumveränderung zu stellenden Bedingungen sind – verglichen mit dem alleinigen Schutz durch die Baumschutzverordnung – aber ganz erheblich höher. Über dieses Vorgehen wurde mit der Vorlage 2146/2020 berichtet.Mit der aktuellen Vorlage wird der PUMA um Zustimmung zur Fortführung des Verfahrens und zur Einleitung der nächsten Schritte gebeten. Diese nächsten Schritte im Unterschutzstellungsverfahren sind, die Beteiligung des Naturschutzbeirates, die öffentliche Auslegung des Entwurfs der Rechtsverordnung mit Karte sowie die Beteiligung der Grundstückseigentümerin, der Träger öffentlicher Belange und der anerkannten Naturschutzverbände. Nach Prüfung der vorgebrachten Bedenken und Anregungen durch die Fachabteilung Naturschutz und Landschaftspflege und Abwägung der Naturschutzbelange mit anderen öffentlichen und privaten Belangen wird die Verordnung dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt.Medienberichte zum Themamainpost.de, 01.02.2022 (MP Plus – kompletter Artikel nur für Abonnent*innen der Mainpost)Neubau am Juliusspital Würzburg: Wie der große Götterbaum gerettet wird16.10.2020:https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/faellung-droht-stadt-will-goetterbaum-retten-art-1051505615.02.2021:https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/streit-um-wuerzburger-goetterbaum-juliusspital-geht-vor-gericht-art-1056584114.10.2020:https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/wuerzburger-goetterbaum-juliusspital-verteidigt-geplante-faellung-art-1051410508.10.2020https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/juliusspital-will-monumentalen-baum-faellen-ist-das-erlaubt-art-10510599https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/kommentar-das-juliusspital-muss-den-klimaschutz-ernstnehmen-art-1051060422.09.2020:https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/leserforum-neue-umweltsuende-des-juliusspitals-art-1050272919.09.2020:https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/wuerzburg-stiftung-juliusspital-plant-erhebliche-baumassnahmen-art-1050078406.02.2019:https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/juliusspital-faellt-goetterbaum-art-10172053
Siracusa-Partnerschaftsgarten 24. Juli 202429. Juli 2024 ES GEHT WEITER: Antrag vom 10.07.2024 Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit weiterverfolgt (Planungs-, Umwelt- und Mobilitätsausschuss vom 23.07.2024). Im Rahmen der Landesgartenschau 1990 und danach entstanden unterhalb der Festung Marienberg mehrere Partnerschaftsgärten mit Wahrzeichen von Würzburgs Partnerstädten. Die Städte Würzburg […]
Prüfantrag zur Regenwasserspeicherung 6. März 202422. April 2024 ES GEHT WEITER: Antrag vom 05.02.204 Der Antrag wurde im Planungs-, Umwelt- und Mobilitätsausschuss (PUMA) am 05.03.2024 ohne Gegenstimmen angenommen und im Rahmen des AK „Wassernutzung und Wasserrückhalt“ weiterverfolgt. Für die Detailprüfung (z.B. Eignung der Dachflächen, Verhältnisse im Untergrund / […]