Antrag

Temporäre Uferpromenade und Spielstraße Oberer Mainkai – ZWEI MAL ZUSTIMMUNG im Stadtrat – doch die Regierung von Unterfranken lehnt ab! Der Stadtrat spricht sich gegen ein verkehrsrechtliches Gutachten aus!

Oberer Mainkai nachts. © Dietmar Rabich, 2018 in wikicommons.de https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/
Oberer Mainkai nachts. © Dietmar Rabich, 2018 in wikicommons.de https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/
Mit knapper Mehrheit stimmte der Planungs-, Umwelt - und Mobilitätsausschuss am 05.Mai 2021 für unseren Antrag in abgewandelter Form: Die sonntägliche Sperrung des Oberen Mainkais sollte baldmöglichst eingerichtet werden, allerdings zunächst nur probeweise bis Ende Oktober. Nach Reklamation des Beschlusses seitens des Oberbürgermeisters stellten wir am 20. Mai einen Ergänzungsantrag, der sich auf ein in der StVo neu geschaffene Innovationsklausel berief. Der Antrag wurde noch am selben Tag dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt; erneut stimmte die knappe Mehrheit (24:22)unserem Antrag zu. Am 15. Juni 2021 hat die Regierung von Unterfranken den Beschluss des Stadtrates jedoch als rechtswidrig eingestuft. Als Reaktion darauf beantragten wir am 23. Juni 2021 die Erstellung eines verkehrsrechtlichen Gutachtens. In der Stadtratssitzung am 22. Juli 2021 wurde dieser Antrag jedoch mehrheitlich abgelehnt. Das Thema "Temporäre Uferpromenade & Spielstraße am Oberen Mainkai" wird somit leider nicht mehr weiterverfolgt.

Wir wollen die Lebensqualität und die touristische Attraktivität am Oberen Mainkai verbessern – ein Konzept, das bereits seit 1993 im Verkehrsentwicklungsplan auf seine Umsetzung wartet. Inzwischen ist die Verkehrsbelastung so hoch, dass das Flussufer nicht mehr zum Verweilen einlädt. Doch die Regierung zeigt sich leider wenig kommunalfreundlich und legt diese Innovationsklausel so eng aus, dass selbst eine Probephase am Mainufer unmöglich gemacht wird. Wir fragen uns: Warum stärkt die Regierung nicht der Stadt und der Stadtratsmehrheit den Rücken?


Verkehrsrechtliches Gutachten in Auftrag geben

Änderungsantrag vom 23.06.2021 – ABGELEHNT

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

zur Sitzung des Stadtrates am 24.06.2021 beantragen wir als Änderungsantrag, den Beschluss zu TOP 27, Temporäre Uferpromenade und Spielstraße Oberer Mainkai wie folgt zu fassen: Die beantragte Ausweisung einer temporären Uferpromenade und einer Spielstraße am Oberen Mainkai wird als Probebetrieb vorerst nicht eingerichtet. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Rechtsgutachten bei einer/m Spezialisten/in für Verkehrsrecht in Auftragzu geben, das

  • die Rechtmäßigkeit des Stadtratsbeschlusses vom 20.05.2021 beurteilt,
  • etwaige zusätzlich erforderliche Maßnahmen/Korrekturen aufzeigt, um die Zielsetzung des Beschlusses vom 20.05.2021 rechtmäßig erreichen zu können sowie
  • mögliche Rechtsmittel im Falle einer aufsichtlichen Beanstandung durch die Regierung von Unterfranken darstellt und deren Erfolgsaussichten bewertet

Begründung:

Der Stadtrat hat durch die Beschlüsse des Planungs-, Umwelt-und Mobilitätsausschuss (PUMA) vom 05.05.2021 und des Plenums vom 20.05.2021 seinen mehrheitlichen Willen zum Ausdruck gebracht, eine temporäre Uferpromenade und eine Spielstraße am Oberen Mainkai als Probebetrieb ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt bis Ende Oktober 2021 auszuweisen. Der Probebetrieb sollte zur Erprobung verkehrsregelnder Maßnahmen im Sinne von § 45 Absatz 1 Satz 2 Nr. 6 in Verbindung mit Absatz 9 Satz 4 Nr. 7 StVO eingerichtet werden. Die Regierung von Unterfranken hat mit Schreiben vom 15.06.2021 erklärt, dass eine dafür erforderliche Rechtsgrundlage nicht gegeben sei und sie eine entsprechende Ausweisung aufsichtlich beanstanden werden.

Insbesondere zu der von der Stadtratsmehrheit zur Begründung der rechtlichen Zulässigkeit des Probebetriebs herangezogenen Innovationsklausel, die erst im April 2020 in die StVO eingefügt wurde, gibt es naturgemäß noch kaum Rechtsprechung. Wir bezweifeln, dass bei der von der Regierung von Unterfranken vorgenommenen restriktiven Auslegung dieser Regelung der Wille des Gesetzgebers zur Ausweitung des Handlungsspielraums für Kommunen hinreichend beachtet wurde und halten zur Auslotung dieser noch nicht abschließend geklärten Rechtsfrage die Einholung eines fundierten Rechtsgutachtens für geboten. Dieses soll gegebenenfalls auch Wege aufzeigen, wie etwa noch fehlende Voraussetzungen oder Modifikationen der Vorgehensweise für eine rechtmäßige Einrichtung des Probebetriebs geschaffen werden könnten. Die vorläufige Aussetzung der Umsetzung des Beschlusses gekoppelt mit der Einholung eines Rechtsgutachtens ist aus unserer Sicht geeignet, sowohl ein vorzeitiges Aufgeben der Intention des Stadtrates zu vermeiden wie auch eine Eskalation durch bloßes Ignorieren der entgegenstehenden Rechtsauffassung der Regierung von Unterfranken.

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Sandra Vorlová, Stadträtin

Matthias Pilz, Stadtrat

Patrick Friedl, Fraktionsvorsitzender

für die Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN


Zunächst Probebetrieb

Ergänzung vom 20.05.2021 zum Antrag „Temporäre (sonntägliche) Uferpromenade & Spielstraße Oberer Mainkai“ – ZUSTIMMUNG

Mit der temporären Öffnung des Oberen Mainkais an Sonntagen wird endlich das Potential des Flussufers an einem der schönsten Plätze erkannt – für die Menschen und den Klimaschutz. Jetzt schenken wir den Menschen wenigstens sonntags eine Flanier- und Spielstraße, um dieses „Sahnestück“ am Mainufer genießen zu können.

Sandra Vorlová

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

namens der Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ergänzen wir den Antrag „Temporäre [sonntägliche] Uferpromenade & Spielstraße Oberer Mainkai“ wie folgt:

Die beantragte Ausweisung einer temporären Uferpromenade und einer Spielstraße am Oberen Mainkai wird als Probebetrieb ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt bis Ende Oktober 2021 eingerichtet. Der Probebetrieb wird „zur Erprobung verkehrsregelnder Maßnahmen“ im Sinne von § 45 Absatz 1 Satz 2 Nr. 6 in Verbindung mit Absatz 9 Satz 4 Nr. 7 StVO eingerichtet. Die Stadt Würzburg beruft sich dabei ausdrücklich auf die im April 2020 durch eine Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) geschaffene und eingeführte „Innovationsklausel“.

Begründung:

In der Begründung zu TOP 19 heißt es unter „Rechtliche Bewertung“:

„1. Sperrung für den Kfz-Verkehr

Für Sperrungen für den Kfz-Verkehr (auch temporär) müssen eine Rechtsgrundlage und eine Begründung gefunden werden. Diese ergeben sich aus Sicht der Verwaltung weder aus einem Bebauungsplan, noch aus der Widmung, noch aus dem Verkehrsrecht.“

Diese Begründung (die auch bereits die Regierung von Unterfranken in Ihrem Schreiben vom 10. Mai 2021 ähnlich formulierte) halten wir für unzutreffend. Denn straßenverkehrsrechtlich ergibt sich eine Rechtsgrundlage für eine solche Erprobung ausdrücklich aus § 45 Absatz 1 Satz 2 Nr. 6 in Verbindung mit Absatz 9 Satz 4 Nr. 7 StVO. Hier der Wortlaut:

§ 45 Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

(1) 1Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten. 2Das gleiche Recht haben sie […]

6. zur Erforschung des Unfallgeschehens, des Verkehrsverhaltens, der Verkehrsabläufe sowie zur Erprobung geplanter verkehrssichernder oder verkehrsregelnder Maßnahmen. […]

(9) 1Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. 2Dabei dürfen Gefahrzeichen nur dort angeordnet werden, wo es für die Sicherheit des Verkehrs erforderlich ist, weil auch ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer die Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann und auch nicht mit ihr rechnen muss. 3Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt. 4Satz 3 gilt nicht für die Anordnung von

7. Erprobungsmaßnahmen nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 zweiter Halbsatz, […]

Das heißt: „Zur Erprobung verkehrsregelnder Maßnahmen“ kann die Straßenverkehrsbehörde in Folge des Beschlusses des PUMA eine zeitlich und örtliche begrenzte Verkehrsreglung am Oberen Mainkai treffen. Eine solche ist die Erprobung einer sonntäglichen teilweisen Sperrung und Einrichtung eines temporären verkehrsberuhigten Bereichs gemäß § 45 Absatz 1 Satz 2 Nr. 6 StVO. [Dies kann sie ohne, dass eine besondere „Gefahrenlage“ bestehen müsste, da in § Absatz 9 Satz 4 Nr. 7 StVO hier Ende 2019 eben eine Innovationsklausel eingeführt wurde.]

Mit Verweis auf diese Erprobungs- und Innovationsklausel kann der Probebetrieb eingerichtet werden. Dies kann die Verwaltung mit entsprechender Begründung bis zum 6. Juni gegenüber der Regierung von Unterfranken so erklären.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Sandra Vorlová, Stadträtin

gez. Patrick Friedl, Fraktionsvorsitzender


Ursprünglicher Antrag vom 11.07.2020

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

hiermit beantragen wir, auch namens der Stadtratsfraktion von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN:

Der Obere Mainkai wird von der Kreuzung Wirsbergstrasse bis zur Einfahrt der Wöhrl Tiefgarage sonntags von 10 bis 22 Uhr beidseitig für Kraftfahrzeuge aller Art gesperrt. Von der Tiefgarageneinfahrt bis zur Alten Mainbrücke wird ein verkehrsberuhigter Bereich eingerichtet, damit die Tiefgarage erreichbar bleibt. Für diesen Zeitraum soll die Straße allen Bürgerinnen als Uferpromenade zur Verfügung stehen und in Form einer temporären Spielstraße auch Kindern mehr Lebensqualität in der Innenstadt bieten.

Begründung:

Das Mainufer am Oberen Mainkai bietet einen einzigartigen Blick auf Festung, Käppele, Alte Mainbrücke, umrahmt von Würzburgs Weinlagen und natürlich dem Main. Die beliebtesten und schönsten Sehenswürdigkeiten Würzburgs liegen einem an diesem Ort quasi zu Füßen. Doch leider lädt der Obere Mainkai trotz der schönen Aussicht nicht zum Verweilen ein. Der neu und liebevoll gestaltete Fußgängerbereich mit zahlreichen Bänken kann nicht darüber hinwegtäuschen, an einer vielbefahrenen Durchgangstraße zu sitzen, die schöne Atmosphäre verpufft im Straßenlärm.

Eine temporäre Schließung des Oberen Mainkais außerhalb der Geschäftszeiten und des Berufsverkehrs bedeutet eine Steigerung der Lebensqualität nicht nur für die Bürgerinnen Würzburgs, sondern auch für seine Gäste. Dies gilt insbesondere auch für Kinder. Gerade die Würzburger Innenstadt hat eine knappe Ausstattung an Spielplätzen und Grünflächen, Autoverkehr ist nach wie vor allgegenwärtig. Die Schaffung einer temporären Spielstraße eröffnet einen Raum inmitten Würzburgs Innenstadt, in dem Kinder sonntags ungestört spielen, sich bewegen und ihren Laufrädern freien Lauf lassen können.

Global gesehen ist ein solcher Schritt nicht revolutionär, zahlreiche Städte beginnen damit, den öffentlichen Raum, insbesondere dort, wo er eine hohe Aufenthaltsqualität verspricht, umzuverteilen und ihn für mehr Fuß- und Radverkehr frei zu machen. Unser Ziel am Oberen Mainkai ist nicht, die Straße für Autos zu sperren, sondern sie temporär für Menschen zu öffnen. Hinzu kommt, dass eine temporäre Flanier- und Spielstraße keinen Umbau erfordert und somit fast keine Kosten entstehen.

Nicht zuletzt benötigt gerade Würzburg angesichts des Klimawandels mit seinen zunehmend heißer werdenden Sommern Orte zur Abkühlung und zum Verweilen. Ein Flussufer bietet dafür ideale Möglichkeiten, die wir als Stadt auch ausschöpfen sollten.

gez. Dr. Sandra Vorlova, Stadträtin

gez. Karin Miethaner-Vent, Fraktionsvorsitzende

gez. Christa Grötsch, Stadträtin

gez. Patrick Friedl, Fraktionsvorsitzender

gez. Niklas Dehne, Stadtrat

gez. Konstantin Mack, Stadtrat


Medienberichte:

mainpost.de, 23.07.2021 (MP Plus – kompletter Artikel nur für Abonnent*innen der Mainpost)

Würzburg: Der autofreie Sonntag am Oberen Mainkai ist vom Tisch

radiogong.com, 23.07.2021:

Würzburg: Der Stadtrat ist nun in der Sommerpause – zuvor zahlreiche Entscheidungen gefallen

br.de, 16.06.2021:

Regierung hält Fahrverbot am Würzburger Mainkai für rechtswidrig

mainpost.de, 16.06.2021:

Oberer Mainkai: Würzburger Stadtrat will erneut über Sperrung beraten

wuerzburgerleben.de, 16.06.2021:

Keine Rechtsgrundlage für ein Sonntagsfahrverbot am Oberen Mainkai

mainpost.de, 15.06.2021 (MP Plus – kompletter Artikel nur für Abonnent*innen der Mainpost)

Regierung: Oberer Mainkai in Würzburg darf nicht gesperrt werden

mainpost.de, 21.05.2021 (MP Plus – kompletter Artikel nur für Abonnent*innen der Mainpost)

Würzburger Stadtrat hält an Sonntagsfahrverbot am Mainkai fest

Bayerischer Rundfunk, 06.05.2021

Oberer Mainkai in Würzburg wird probeweise für Verkehr gesperrt

wuerzburgerleben.de, 06.05.2021

Kommt am Würzburger Mainkai ein Sonntagsfahrverbot?

wuerzblog.de, 06.05.2021

Mainkai autofrei – aber nur sonntags

Mainpost.de, 05.052021. (Mainpost Plus-Artikel – kompletter Artikel nur für Abonnenten der Mainpost):

Knappe Entscheidung über Sonntagsfahrverbot am Würzburger Mainkai

Radio Gong, 05.05.2021

Würzburg: Oberer Mainkai wird sonntags testweise gesperrt

Mainfranken24.de, 05.05.201

Würzburg: Oberer Mainkai wird sonntags testweise gesperrt

Mainpost.de, 05.05.2021 (Mainpost Plus-Artikel – kompletter Artikel nur für Abonnenten der Mainpost):

Würzburg: Kommt ein Sonntagsfahrverbot am Oberen Mainkai?