Erfolg im Stadtrat: Resolution gegen Laufzeitverlängerung in Grafenrheinfeld

Auf Antrag der grünen Stadtratsfraktion hat der Stadtrat am 23.9.2010 mit 23:17 Stimmen die folgende Resolution gegen die beabsichtigte Laufzeitverlängerung für das Atomkraftwerk Grafenrheinfeld beschlossen:

Würzburg, den 15. September 2010

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

namens der Stadtratsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stelle ich den Eil-Antrag, der Stadtrat möge nachstehende Resolution beschließen:

Resolution gegen Laufzeitverlängerung in Grafenrheinfeld Der Stadtrat der Stadt Würzburg appelliert an die Bundeskanzlerin, an den Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, an die Fraktionen im Deutschen Bundestag und an den bayerischen Ministerpräsidenten, die derzeitig geltende Laufzeit des Atomkraftwerkes Grafenrheinfeld nicht zu verlängern. In jedem Fall ist bei einer Verlängerung der Laufzeit von kerntechnischen Anlagen eine Einzelfallprüfung unter besonderer Betrachtung der sicherheitstechnischen Voraussetzungen durchzuführen.

Begründung der Dringlichkeit Die Bundesregierung hat eine Verlängerung der Laufzeiten der deutschen Atomkraftwerke um 8 bis 14 Jahre beschlossen. Für das Atomkraftwerk Grafenrheinfeld ist eine Laufzeitverlängerung um 14 Jahre bis zum Jahr 2029 beabsichtigt. Das dazu erforderliche Gesetzgebungsverfahren soll alsbald im Bundestag durchgeführt werden. Wenn der Stadtrat in diesem Gesetzgebungsverfahren Gehör finden will, muss er sich umgehend zu der Problematik äußern.

Begründung des ResolutionsinhaltesDie Resolution ist eine Stellungnahme der Stadt Würzburg zu den Bestrebungen, die Laufzeiten der deutschen Atomkraftwerke zu verlängern. Die Stadt Würzburg möchte aufgrund ihrer Betroffenheit durch das Atomkraftwerk Grafenrheinfeld mit der Resolution Einfluss auf die Meinungsbildung im Gesetzgebungsverfahren zur Laufzeitverlängerung nehmen. Die Resolution findet ihre Begründung in dem Gefährdungspotenzial, welches für die Stadt Würzburg von dem Atomkraftwerk Grafenrheinfeld ausgeht.Die Resolution beschränkt sich auf die Laufzeitverlängerung des Atomkraftwerkes Grafenrheinfeld, in dessen Gefährdungsbereich die Stadt Würzburg liegt. Eine weitere Betroffenheit für die Stadt Würzburg liegt in der u. a. vom Deutschen Städtetag und dem Verband kommunaler Unternehmen VKU bemängelten Stärkung der Wettbewerbsposition der großen Atomstromunternehmen zu Lasten der kommunalen Stadtwerke, die wie die Stadtwerke Würzburg AG im Vertrauen auf den Fortbestand des Atomkompromisses z. B. in moderne Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen investiert haben.

Das 1981 in Betrieb gegangene Atomkraftwerk Grafenrheinfeld genügt nicht mehr den heute an einen Neubau zu stellenden Sicherheitsanforderungen. Insbesondere muss auf den mangelnden Schutz gegen den Absturz von Flugzeugen und gegen terroristische Angriffe hingewiesen werden. Mindestens in diesen beiden Punkten hat sich die Gefährdungseinschätzung seit der Inbetriebnahme so wesentlich erhöht, dass man von einem Wegfall der ursprünglichen Beurteilungsgrundlage ausgehen kann.

Das vor 29 Jahren in Betrieb genommene Atomkraftwerk Grafenrheinfeld ist wie jede technische Anlage mit zunehmender Betriebsdauer auch störanfälliger. Das beweist die Störanfälligkeit der älteren deutschen Atomkraftwerke, die aus diesem Grund bereits vom Netz genommen werden mussten. Angesichts der besonderen Gefährdungssituation ist eine weitere Gefahrzeitverlängerung und damit Erhöhung des Gefährdungspotenzials des Atomkraftwerkes Grafenrheinfeld nicht zu verantworten.

Die Stadt Würzburg setzt statt auf eine Laufzeitverlängerung des Atomkraftwerkes Grafenrheinfeld auf die zukunftsweisenden und -sichernden Maßnahmen hinsichtlich Energieeffizienz, Energiebedarfsminderung, Nutzung vorhandener Potentiale, der Verwendung von hocheffizienten Techniken und den Einsatz von erneuerbaren Energieträgern. Entsprechend hat sich die Stadt Würzburg bereits selbst in die Pflicht genommen, ihre CO2-Emissionen bis zum Jahr 2020 mindestens zu halbieren und befindet sich auf dem besten Weg dahin.

Die Resolution ist in entsprechender Form in den betroffenen Städten Schweinfurt und Landshut beschlossen worden.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Matthias Pilz, Fraktionsvorsitzender