Forderung: Barrierefreie Schiffsanlegestelle am Alten Kranen

Beantragt: Die Verwaltung untersucht die Schiffsanlegestelle am Alten Kranen hinsichtlich der Möglichkeiten diese barrierefrei zu erweitern, damit insbesondere mobilitätseingeschränkte Menschen die Schiffsanlegestelle gleichwertig nutzen können.   

Würzburg, den 23. Juli 2009         Antrag: Planungen barrierefreie Schiffsanlegestelle              Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

auch namens der Stadtratsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stelle ich den Antrag:

Die Verwaltung untersucht die Schiffsanlegestelle am Alten Kranen hinsichtlich der Möglichkeiten diese barrierefrei zu erweitern, damit insbesondere mobilitätseingeschränkte Menschen (Eltern mit Kleinkindern, Senioren, behinderte Menschen) die Schiffsanlegestelle gleichwertig nutzen können. Dem Stadtrat sollen unterschiedliche Varianten bzw. denkbare Bauabschnitte vorgelegt werden, z. B. unter Einbeziehung des geplanten Uferweges in Richtung Kulturspeicher.

Begründung und Vorschläge zur baulichen Ausführung:

Die Schiffsanlegestelle am Alten Kranen wurde zuletzt im Zuge des Hochwasserschutzausbaus saniert. Bei diesen Investitionen wurde aber nicht ausreichend auf Barrierefreiheit geachtet. Die bestehenden Steintreppen, die hinunter zu den Schiffen führen, bringen schon aufgrund ihrer Länge und Steilheit eine sehr unkomfortable Situation mit sich, mit zum Teil unüberwindbaren Erschwernissen.     Die Bedeutung des Schiffsverkehrs an der Anlegestelle liegt im touristischen Bereich und im Bereich der Naherholung auch für Familien. Moderner Tourismus und Naherholung brauchen niederschwellige und barrierefreie Angebote, die zu erhöhter Attraktivität Würzburgs beitragen.     Andere Städte am Wasser führen vor, wie man Schiffsanlegestellen auch mit mehreren Schiffsplätzen barrierefrei zugänglich machen kann. Eine mögliche und gute Lösung dafür ist eine insgesamt schwimmende Anlegestelle, ein so genannter „schwimmender Steiger“, bei dem die einzelnen Haltepunkte miteinander gekoppelt sind: eine große schwimmende Plattform oder einzelne Schwimmer, die durch Stege verbunden sind. Es reicht dann aus, die schwimmende Anlegestelle an einer Stelle barrierefrei zu erreichen, um alle Haltepunkte zu bedienen. Der Höhenunterschied von der Uferpromenade zum Schwimmer könnte beispielsweise durch eine zentrale Rampenkonstruktion oder durch eine seitliche Rampenführung überwunden werden. Mit freundlichen Grüßen

gez. Michael Gerr, Stadtrat