Dringlichkeitsantrag zur Stadtratssitzung am 17.03.2016:
Änderungsantrag zu Baugenehmigungsbeschlüssen des Konversionsausschusses vom 15.03.2016
Würzburg, den 17. März 2016
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
im Konversionsausschuss am 15.03.2016 wurden unter TOP Ö 14 (Neubau Hotel Melchior Park) bis TOP Ö19 (Neubau Studentenwohnheim) mehrere Baugenehmigungen beschlossen. Die Bauvorhaben liegen im Bereich des Bebauungsplans Hubland Nord „Wohngebiet am Rottendorfer Tor“ – Frauenland 58, in dem unter Punkt A. 9.1 festgesetzt ist, dass Flach-
dächer zu begrünen sind. Bei allen genannten Bauvorhaben war keine Befreiung von der Dachbegrünungsverpflichtung beantragt worden.
Allerdings ist es in der Praxis leider so, dass es an einer Handhabe fehlt, wenn Bauherren der Verpflichtung zur Herstellung der Dachbegrünung nicht nachkommen.
Es muss daher in den Baugenehmigungen ausdrücklich festgeschrieben werden, dass nach einem bestimmten Zeitraum, z. B. fünf Jahre nach Fertigstellung des Gebäudes, das Vorhandensein der Dachbegrünung überprüft und, falls diese fehlt, durch Androhung und Verhängung entsprechender Ordnungsgelder die Herstellung durchgesetzt werden kann.
Deshalb stellen wir in der Stadtratssitzung am 17. März folgenden dringlichen Änderungsantrag zu den ergangenen Baugenehmigungsbeschlüssen des Konversionsausschusses vom 15.03.2016 (TOP Ö 14 bis Ö 19):
Die Verwaltung erarbeitet eine rechtlich sichere Formulierung, mit der in den o. a. Baugenehmigungen festgesetzt wird, dass bei Flachdächern entsprechend den Vorgaben des Bebauungsplans Frauenland 58 die Dachbegrünung spätestens z. B. fünf Jahre nach Baufertigstellung hergestellt sein muss.
Für den Fall der Nichtherstellung sind Ordnungsgelder anzudrohen bzw. festzusetzen.
Der Antrag ist dringlich, weil die im Antrag geforderten Festsetzungen noch vor der Aushändigung der Baugenehmigungen an die Bauherren erfolgen müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Barbara Lehrieder, stv. Fraktionsvorsitzende
Karin Miethaner-Vent, stv. Fraktionsvorsitzende
Antonino Pecoraro, Stadtrat
Ergebnis:
In der Stadtratssitzung am 17.03.2016 konnte der Antrag sofort “abgearbeitet” werden:
Stadtbaurat Prof. Baumgart sicherte eine Festschreibung in allen Baugenehmigungen zu.
Bei Fertigstellung bzw. Nutzungsaufnahme eines Gebäudes muss die Dachbegrünung bei Flachdächern bereits umgesetzt sein.
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