Barrierefreie Bushaltestellen 25. November 202225. November 2022 Bushaltestellenschild, Pixabay CC0ABGELEHNT: Haushaltsantrag 2023 vom 17.11.2022Aufstockung im Vermögenshaushalt Einzelplan 6Ergebnis der Haushaltsberatungen am 25.11.2022: Der Antrag wurde aufgrund der angespannten Haushaltslage leider abgelehnt. Der Umbau wird also nicht beschleunigt, geht weiter wie geplant. Wir bleiben im engen Dialog mit Verbänden und dem Behindertenbeirat, wo beim Umbau die Prioriäten zu setzen sind.Namens der Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragen wir:Die Haushaltsstelle 6300/9512 wird um 50.000 Euro aufgestockt.BegründungIn Würzburg gibt es über 500 Bushaltestellen. Diese barrierefrei umzubauen ist eine große Aufgabe. Der Auftrag ergibt sich klar aus der UN-BRK. Darüber hinaus ist die barrierefreie Gestaltung des ÖPNV eine von der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland und seinen 16 Bundesländern gleichermaßen verfolgte gesellschaftspolitische Aufgabe.Das Ziel war eigentlich, bis zum 1. Januar 2022 für alle in ihrer Mobilität eingeschränkten ÖPNV-Nutzer*innen, einen hindernisfreien Zugang zu schaffen. Dies ist nicht realisiert worden, jedoch sollten wir uns bemühen, dieses Ziel alsbald zu erreichen. Um zusätzliche ca. 5 Bushaltestellen im nächsten Jahr umbauen zu können – gegebenfalls mit Fremdvergabe – bedarf es weiterer Geldmittel in Höhe von 50.000 Euro.gez. Silke Trost
Würzburger Erklärung für den Schutz innerörtlichen Grüns und Biodiversität 26. Juli 202429. Juli 2024 Dringlichkeitsantrag zur Stadtratssitzung am 25.07.2024 Die Dringlichkeit der Resolution ist im Stadtrat leider knapp gescheitert. Der Antrag wird nun im Ferienausschuss am 14.08. behandelt. Im Namen der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen stellen wir folgenden Dringlichkeitsantrag: Begründung: Zur Dringlichkeit: Der […]
NACHGEFRAGT: Kommunale Umsetzung des Selbstbestimmungsgesetzes 26. Juli 20241. August 2024 Schriftliche Anfrage von Lysander Laier und Konstantin Mack vom 19.07.2024 Begründung: Das Selbstbestimmungsgesetz tritt zum 01.11.2024 in Kraft. Um den Vornamen und Geschlechtseintrag anpassen zu können, müssen Betroffene drei Monate vor der tatsächlichen Änderung eine Absichtserklärung beim Standesamt abgeben. Eine […]