Bebauungsplan „Südliche Sanderau“: Photovoltaik-Anlagen errichten

Würzburg, 15.09.2020

Änderungsantrag zum Planungs-, Umwelt- und Mobilitätsausschuss am 15.09.2020, Tagesordnungspunkt Ö10: 12. Änderung des Bebauungsplans „Südliche Sanderau“ Sanderau 01.12;  Beschlussvorlage Nr.: 04/6100-1939/2020 

Sehr geehrter Herr Schuchardt, 

zur Beschlussvorlage Nr. 04/6100-1939/2020 möchte ich, auch im Namen der Fraktion Bündnis90/Die Grünen, folgenden Änderungsantrag stellen:

In die 12. Änderung des Bebauungsplans „Südliche Sanderau“ wird die Verpflichtung aufgenommen, auf die durch eine Aufstockung von Gebäuden zwangsläufig neu geplanten und gebauten Dächer Photovoltaik-Anlagen zu errichten.

Begründung:
Die Stadt Würzburg hat sich ein ehrgeiziges Klimaziel gesetzt – Klimaneutralität bis 2045 – und das aus gutem Grund. Neben der Mobilitätswende gehört der Umstieg auf erneuerbare Energien zu den wichtigsten Bausteinen, um den CO2-Ausstoß in der Stadt zu reduzieren.  „Bayern ist Sonnenland“ und damit auch Unterfranken, und was liegt näher, als diese Energie durch einen Ausbau der Photovoltaik (PV) zur Erreichung unseres Klimaziels zu nutzen. Die Stadt schreitet mit gutem Vorbild bei der Errichtung von PV-Anlagen auf kommunalen Dächern voran, aber Würzburg hat noch viel mehr Dächer zur klimaneutralen Energiegewinnung zu bieten. 

Die 12. Änderung des Bebauungsplans „Südliche Sanderau“ ist eine wunderbare Gelegenheit zu zeigen, dass die Stadt ihre Ziele ernst nimmt. Es besteht die Möglichkeit, nach § 9 Abs. 1 Nr. 23 Buchst. b BauGB die Errichtung von PV-Anlagen bei Neubauten vorzuschreiben. Da bei der Aufstockung eines Gebäudes eine essenzielle Komponente einer PV-Anlage, nämlich das Dach, zwangsläufig neu geplant und gebaut werden muss, entfallen organisatorische und technische Hürden, wie sie bei Bestandsgebäuden auftreten können. Finanzielle Hürden sind aufgrund der Tatsache, dass Photovoltaikanlagen sich mittelfristig nahezu immer amortisieren, kein Hindernis. Daher kann die Stadt hier mutig vorangehen und eine Photovoltaik-Pflicht für die neuen Dächer der Sanderau in der 12. Änderung des Bebauungsplans „Südliche Sanderau“ festlegen. 

Sandra Vorlová, Stadträtin  

Hinweis: Dieser Antrag wird jetzt von der Verwaltung geprüft und für die Entscheidung im Stadtrat am 24.09.2020 in die Beschlussvorlage eingearbeitet.