Bestmögliche Ausnutzung von Dachflächen für PV-Anlagen erleichtern für“Hubland Nord – Gebiet Skyline Hill, Gewerbegebiet und Sportanlage“

Dach mit Solarzellen / PV-Anlage
PV-Anlage aufs Dach! Bild: Pixabay CC0

PROJEKT WIRD UMGESETZT – AKTUELL IN BEARBEITUNG

ERFOLGREICH: Antrag vom 29.07.2023

Im Ferienausschuss am 17.08.2023 wurde einstimmig beschlossen, den Antrag weiterzuverfolgen. Stand 01/2024: Projekt ist in Bearbeitung.

Hiermit beantrage ich, auch im Namen meiner Fraktion:

Die bestmögliche Ausnutzung von Dachflächen für PV-Anlagen wird im Geltungsbereich des B-Plans „Hubland Nord – Gebiet Skyline Hill, Gewerbegebiet und Sportanlage“ erleichtert, indem die Befreiung von Restriktionen durch die Verwaltung unterstützt wird. Alle Gebäudeeigentümer:innen werden schriftlich über die Möglichkeit informiert, dass die Festsetzung im B-Plan, auf Dachflächen einen
Randstreifen von 3,5 m zur Attika von Solaranlagen freizuhalten zu müssen, aufgehoben werden kann, indem nachträglich eine „isolierte Befreiung vom Bebauungsplan“ beantragt wird. Um den bürokratischen Aufwand für alle Beteiligten gering zu halten, wird der als Gebühr anzusetzende wirtschaftliche Nutzen (sofern überhaupt vorhanden und bezifferbar) pauschal mit 1 €/m² der zur Befreiung beantragten Fläche angesetzt.

Begründung:

Die derzeitige Beschränkung, dass auf Dachflächen ein Randstreifen von 3,5 m zur Attika von Solaranlagen freizuhalten ist, halbiert etwa die tatsächlich nutzbare Fläche, weil bereits andere Aufbauten viel Platz beanspruchen. Das durch diese Einschränkung verfolgte städtebauliche Ziel, dass die Architektur möglichst nicht durch technische Anlagen beeinträchtigt werden soll, wurde sichtbar verfehlt, weil insbesondere hoch bauende Klimaanlagen die Dachlandschaft der Bürogebäude prägen.
Deren Schattenwurf schränkt die für Solaranlagen verfügbare Fläche weiter ein. Demgegenüber sind selbst direkt neben der Attika installierte PV-Module von der Straße aus nicht oder kaum zu sehen.

Mit der seit Jahresanfang geltenden Photovoltaikpflicht für Nichtwohngebäude (Art. 44a BayBO) will Bayern den Ausbau der Solarstromerzeugung beschleunigen. Auch der Stadtrat hat in jüngster Zeit mehrfach durch Beschlüsse zum Ausdruck gebracht, dass die Nutzung der Solarenergie mittlerweile ein wichtiges städtebauliches Ziel ist. Selbst in der Altstadt soll der Ensemble-Schutz entsprechend angepasst werden. Um im hier betreffenden B-Plan die Einschränkung der Solarenergienutzung aufzuheben, wäre ein aufwändiges und langwieriges Änderungsverfahren erforderlich. Ein vergleichbares Ergebnis soll mit der hier beantragten Vorgehensweise erreicht werden.

gez. Manfred Dürr, Fraktionsvorsitzender