Compliance-Gutachten

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ES GEHT WEITER: Interfraktioneller Antrag der Fraktionen ÖDP, SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP/Bürgerforum vom 18.07.2023

Der Antrag wurde in der Stadtratssitzung am 27.07.2023 einstimmig beschlossen. Es soll nun ein externes unabhängiges Gutachten zu den Themen Compliance und Vorteilnahme erstellt. Die Vergabe des Gutachtens ist für Anfang September geplant.

Die Medienberichte über die Immobiliengeschäfte des Stadtkämmerers und insbesondere die Aussagen des Compliance-Fachmanns Prof. Hansrudi Lenz haben einen starken Verdacht begründet, dass solche Geschäfte für einen Beamten in dieser Stellung nicht mit bestehendem Recht und/oder allgemein anerkannten Compliance-Richtlinien vereinbar sein könnten.

Die Unterzeichner beantragen deshalb als Dringlichkeitsantrag nach der GO und zum Sofortentscheid:

Die Verwaltung beauftragt ein externes Gutachten, dass insbesondere folgende Fragen beantwortet:

  1. Welche grundsätzlichen Überlegungen / Rechtsvorschriften gibt es für kommunale Mitarbeiter hinsichtlich Compliance Regelungen und der Ausübung von bezahlten und unbezahlten Nebentätigkeiten?
  2. Welche Anforderungen sind insbesondere an Mitarbeiter der oberen Führungsebenen zu stellen?
  3. Welche Regelungen gibt es in anderen Kommunen bzw. Bundesländern bzw. auf Bundesebene
  4. Ist eine Tätigkeit für einen Finanz- und Liegenschaftsreferenten im Bereich einer privaten Immobilienfirma zulässig?
  5. Ist es angezeigt/geboten, dass ein Mitarbeiter der oberen Führungsebene einer Kommune bei Bauanträgen seiner privaten Gesellschaft seine Gesellschaftsbeteiligung kenntlich macht?
  6. Wie eng ist die Regelung in der „Dienstanweisung zur Korruptionsprävention der Stadt Würzburg“ auszulegen, dass jeder Anschein einer Vermischung/Vorteilsnahme von beruflichen und privaten Tätigkeiten vermieden werden muß?.
  7. Wie ist ein Vorgang zu werten, bei dem ein an einen privaten Investor verkauftes Objekt/Grundstück innerhalb eines Jahres an die Gesellschaft eines kommunalen Mitarbeiters bzw. eines Mitarbeiters der obersten Führungsebene der Kommune weiterverkauft wird?
  8. Inwieweit scheint es geboten oder rechtlich zwingend, dass der Dienstherr einer Kommune von sich aus die o.g. Fragestellungen bei Geschäftstätigkeiten seiner Mitarbeiter bzw. der oberen Führungsebene prüfen und bewerten lässt?
  9. Kann ausgeschlossen werden, dass Dritte, insbesondere die Geschäftspartner der GbR DGS, Vorteile bei der Vergabe von Grundstücken und Immobilien durch die Stadt Würzburg hatten? 

Über die Auswahl des Gutachters entscheidet der Stadtrat.

Das Gutachten wird dem Stadtrat spätestens bis 31.12.2023 vorgelegt und durch den Sachverständigen erörtert. Die Kosten werden aus dem laufenden Haushalt finanziert.

Begründung für die Dringlichkeit:

Erst in der Stadtratssitzung vom 13.7.2023 und im Interview des Oberbürgermeisters vom 15.7. wurden Erkenntnisse / Sachverhalte deutlich, die eine Nachbearbeitungszeit erforderlich machten und somit eine rechtzeitige Antragsstellung für eine inhaltliche Befassung unmöglich machten.

Die Thematik ist von solcher Relevanz, dass keine Zeit zu verlieren ist.

R. Binder – für die ÖDP Fraktion

Alexander Kolbow – für die SPD Fraktion

Barbara Meyer – für die Fraktion DIE LINKE

Sandra Vorlová – für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Joachim Spatz – für die FDP/Bürgerforum Fraktion


Medienberichte zum Thema

mainpost.de, 19.07.2023 (MP Plus):

Würzburger Stadträte sehen „starken Verdacht“: Private Geschäfte von Kämmerer Scheller sollen untersucht werden

br.de, 14.07.2023:

Würzburgs Stadtkämmerer stimmt Compliance-Prüfung zu

mainpost.de, 14.07.2023 (MP Plus):

Würzburgs OB Schuchardt zu Privatgeschäften seines Kämmerers: „Darf ein städtischer Beamter am Hubland keine Wohnung kaufen?“

mainpost.de, 13.07.2023 (MP Plus):

Würzburgs Finanzreferent nimmt im Stadtrat zu privaten Immobiliengeschäften Stellung:  „Habe mir selbst nichts vorzuwerfen“

mainpost.de, 11.07.2023:

Würzburgs Kämmerer Scheller kauft und bebaut mit seinem Unternehmen Grundstücke in der Stadt: Darf er das?