Heilig: „Alle Neubauten in Würzburg sollen Solarenergie bekommen“ 11. März 20211. August 2024Stadtrat verabschiedet Grundsatzbeschluss zur Nutzung von Solarenergie auf NeubautenPRESSEMITTEILUNGViele Kommunen machen es bereits vor und nun soll es auch in Würzburg eingeführt werden: Auf allen Dächern von Neubauten soll in Zukunft Sonnenenergie genutzt werden. Ob in Form von Photovoltaik oder Solarthermie bleibt den Bauherren überlassen. Für städtische Neubauten und Sanierungsfälle im Eigentum der Stadt gilt dies bereits seit 2020. Klimabürgermeister Martin Heilig legte jetzt einen Grundsatzbeschluss vor, der diese Regelung zukünftig auch auf neue Gewerbe- und Wohnbauten ausweitet, die nicht im städtischen Besitz sind. Gesichert wird dieses durch Regelungen in Kauf- oder städtebaulichen Verträgen.Für Gewerbebauten und Mehrgeschosswohnungen war das im Stadtrat auch weitgehend unumstritten. Kräftig ins Zeug legen mussten sich die Vertreterinnen der grünen Stadtratsfraktion dafür, dass das auch für den privaten Wohnungsneubau gilt.„Um die Klimaziele in Würzburg zu erreichen, müssen in Zukunft verbindlich alle Potentiale für die Solarenergienutzung erschlossen werden. Die Stadt Würzburg sollte zu den Vorreiter-Kommunen gehören und zeigen, dass Sie den Klimaschutz ernst nimmt!“. Stadträtin Dr. Sandra VorlováDas fand schließlich auch eine Mehrheit aus den Fraktionen von GRÜNEN, ödp/WL und Linken, ZfW sowie einzelnen Stadträtinnen der SPD sowie Oberbürgermeister Schuchardt und Bürgermeisterin Jörg.Würzburg will bis 2045 klimaneutral sein. Damit Würzburg sein Klimaversprechen einhalten und die selbst gesteckten Ziele erreichen kann, erarbeitet das Umweltreferat unter Klimabürgermeister Martin Heilig derzeit ein umfangreiches Klimaschutzkonzept. Eine Prämisse steht dabei bereits fest: Ein wesentliches Handlungsfeld ist die Nutzung erneuerbarer Energien für die Erzeugung von Strom und Wärme. Das im Jahr 2012 formulierte Ausbauziel von einer installierten Gesamtleistung von 67 MWp bis 2020 konnten bisher erst wenig überzeugende 44 Prozent erreicht werden. Es besteht also dringlicher Handlungsbedarf.Die Bayerische Staatsregierung hätte aus Sicht der Grünen schon längst eine entsprechende Gesetzesvorlage für Photovoltaik und Solarthermie bei privaten Neubauten erarbeiten müssen, hat aber bislang lediglich für 2022 eine solare Baupflicht für gewerbliche Neubauten angekündigt.„Wenn wir weiter warten, bis die Landesregierung die Zeichen der Zeit erkennt, dann stellen wir uns gegen unser Klimaversprechen in Würzburg und werden die avisierten Klimaschutzziele krachend verfehlen. Dies wollen wir verhindern.“ Stadträtin Dr. Sandra VorlovaWie Klimabürgermeister Martin Heilig betont, berücksichtigt die von seinem Referat in Kooperation mit dem Baureferat ausgearbeitete Beschlussvorlage auch Ausnahmeregelungen, zum Beispiel mangels wirtschaftlicher Rentabilität, bis hin zu Befreiungsmöglichkeiten. Bei größeren Bauvorhaben werden darüber hinaus umfangreichere Energiekonzepte erforderlich sein.„Es geht darum, mit Hilfe eines Grundsatzbeschlusses die Mindeststandards festzulegen. Auch unter Aspekten des Denkmalschutzes gibt es heute bereits gute technische Lösungen für eine verträgliche Integration in das Stadtbild. Ob Mieterstrommodelle oder Bürger*innenbeteiligung: Die WVV hält vielfältige Angebote und Dienstleistungen für Privatpersonen zur Errichtung von Photovoltaikanlagen bereit. Gezielte Beratung, attraktive Angebote und Förderprogramme sollen die neuen Vorgaben flankierend unterstützen.“ Klimabürgermeister Martin HeiligDie Medien berichteten:https://www.radiogong.com/aktuelles/news/wuerzburg-stadtrat-diskutiert-ueber-solare-baupflichthttps://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/wuerzburg-kommt-die-pflicht-zur-photovoltaik-fuer-neubauten-art-10573512https://www.radiogong.com/aktuelles/news/wuerzburg-solare-baupflicht-kommthttps://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/wuerzburg-entscheidung-zur-photovoltaik-pflicht-ist-gefallen-art-10578118
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Abwärmenutzung bei Grundstücksverkäufen anstoßen 13. März 202527. März 2025 Antrag vom 10.03.2025 Hiermit beantrage ich, auch im Namen meiner Fraktion: Vor der Veräußerung unbebauter städtischer Baugrundstücke prüft die Verwaltung, ob im Umkreis von 300 m Wärmequellen in der aktuellen Liste der „Plattform für Abwärme“ aufgeführt sind. Ist das der […]