Interfrakt. Antrag: Stadtring für LKW über 3,5 Tonnen sperren 21. Mai 201522. Juli 2024Mitglieder des Würzburger StadtratesWürzburg, den 6. Mai 2015Interfraktioneller Antrag: Sperrung der Durchfahrt auf dem Mittleren Ring für Kraftfahrzeuge über 3,5 TonnenSehr geehrter Herr Oberbürgermeister,hiermit beantragen wir die unverzügliche Umsetzung des Antrags der CSU-Stadtratsfraktion vom 21. März 2013 „Antrag LKW Durchfahrtssperre Mittlerer Ring“ und damit folgende verkehrsrechtliche Anordnung:Die Stadt Würzburg veranlasst die Sperrung der Durchfahrt auf dem Mittleren Ring für Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen mit Hilfe des Verkehrszeichens Z 253 StVO und dem Zusatz „Lieferverkehr frei“. Begründung:Der Antrag der CSU-Stadtratsfraktion wurde mit einstimmigem Beschluss des Umwelt- und Planungsausschusses vom 9. April 2014 zur Weiterverfolgung angenommen. In der Beschlussvorlage hieß es: „Bereits die erste Fortschreibung des Luftreinhalteplanes der Regierung von Unterfranken für die Stadt Würzburg vom Dezember 2010 hat zur Sperrung der Durchfahrt auf dem Mittleren Ring für Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen unter Punkt „7.3.2 Ausdehnung des Lkw-Transitverbots auf Lkw ab 3,5 Tonnen“ Ausführungen getätigt. Da an der LÜB-Station Stadtring Süd im Jahr 2011 insgesamt 36 Überschreitungen (zulässig sind 35) des zulässigen Tagesmittelwertes für Feinstaub von 50 μg/m³ festgestellt wurden, beauftragte der Stadtrat mit Beschluss vom 03.05.2012 (Allris-Nr. 02/6800-0351/2012) die Verwaltung, die Vergabe eines externen Gutachtens vorzubereiten. In dem Gutachten sollen u. a. Durchfahrtsverbote für LKW unter 12 t straßenverkehrsrechtlich geprüft und deren Auswirkungen hinsichtlich einer Verminderung von Schadstoffen prognostiziert werden.“Am 1. Juli 2014 im Umwelt- und Planungsausschuss und am 3. Juli 2014 im Stadtrat wurden dann die Feinstaubuntersuchung Würzburg und der Abschlussbericht der WVI Prof. Dr. Wermuth Verkehrsforschung und Infrastrukturplanung GmbH dazu vorgestellt. Darin wird die grundsätzliche Wirksamkeit eines Durchfahrtsverbots für LKW über 3,5 t bestätigt – insbesondere hinsichtlich der Grenzwertüberschreitungen an der Messstelle am Mittleren Ring. Die Grenzwerte (Jahresmittelwerte) für Stickstoffoxide (NO2 und NOx) werden dort seit Jahren regelmäßig überschritten (deren Einhaltung europarechtlich nach Art. 4 Abs. 3 EUV) geboten ist. Schon deshalb besteht hier dringender Handlungsbedarf (natürlich auch im Hinblick auf die Lärmsituation). Wir können und wollen nicht länger warten, bis auch die Regierung von Unterfranken dies erkennt. – Die beantragte Sperrung der Durchfahrt auf dem Mittleren Ring/Stadtring für Kraftfahrzeuge über 3,5 t mit Hilfe des Verkehrszeichens Z 253 StVO und dem Zusatz „Lieferverkehr frei“ kann nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StVO durch die Stadt Würzburg als Straßenverkehrsbehörde erlassen werden.Die Ausweitung des LKW-Durchfahrtsverbots als kurzfristig zu realisierende Maßnahme würde den langfristigen Zielen des Luftreinhalteplans der Stadt Würzburg und seiner 1. Fortschreibung dienen und seine Zielerreichung fördern – konkret die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte in §§ 3 und 4 der 39. Bundesimmissionsschutzverordnung.Der Luftreinhalteplan benennt selbst den Mittleren Ring/Stadtring als Überschreitungsgebiet für die einzuhaltenden Grenzwerte. Er problematisiert die Tatsache, dass viele LKWs den Abschnitt der B19 als bloße Abkürzung nutzen, ohne tatsächlich nach Würzburg zu wollen. Tausende LKW nutzen pro Tag diesen Weg als Abkürzung. Auch geht der Plan selbst davon aus, dass der Verkehr „im lokalen Bereich bzw. als Anteil im städtischen Hintergrund oder bei den sonstigen Einflüssen das größte lokal beeinflussbare Minderungspotential besitzt“, so das Landesamt für Umwelt zur Immissionssituation.Im Zuge der 1. Fortschreibung wurde eine Verlängerung eines höheren NO2-Immissionsgrenzwerts von 2010 bis zum 31.12.2014 beantragt und genehmigt. Dabei wurde ein Fahrplan zur Reduktion der Grenzwert-Überschreitungen und jährlichen Mittelwerte angegeben. Dieser wurde jedoch ausweislich der Messergebnisse bislang nicht eingehalten. Auch deshalb sind zusätzliche Maßnahmen dringend veranlasst.Mit freundlichen GrüßenPatrick Friedl, Stellv. Fraktionsvorsitzender, auch namens der Grünen-FraktionDr. Christine Bötsch, Fraktionsvorsitzende, auch namens der CSU-FraktionAlexander Kolbow, Fraktionsvorsitzender, auch namens der SPD-FraktionJosef Hofmann, Fraktionsvorsitzender, auch namens der FWG-FraktionJürgen Weber, Fraktionsvorsitzender, auch namens der WL-FraktionCharlotte Schloßareck, Fraktionsvorsitzende, auch namens der FDP/BFW-FraktionRaimund Binder, Fraktionsvorsitzender, auch namens der ÖDP-FraktionWolfgang Baumann, Stadtrat – Zukunft für WürzburgSebastian Roth, Stadtrat – Die Linke
Offener Brief zum Oberbürgermeister-Wahltermin in Würzburg 13. Dezember 202413. Februar 2025 Ersuchen um einen Wahltermin im Mai 2025 Interfraktionelles Schreiben mehrerer Fraktionen im Stadtrat Würzburg – zusammen mit weiteren Stadtratsmitgliedern und Parteien in Würzburg vom 03.12.2024 ERFOLGREICH: Ein interfraktioneller Dringlichkeitsantrag (GRÜNE, ÖDPF, Die LINKE und SPD) auf Sofortentscheidung (§ 36b GeschO) […]