Kriterien für klimagerechtes und nachhaltiges Bauen als Voraussetzung für Auszeichnung Antonio-Petrini-Preis 24. Januar 20211. August 2024 Neue Kriterien für Antonio Petrini PreisAntrag vom 23.01.2021 – zurückgezogenDer Antrag wurde zurückgezogen, da zukünftig im Zuge der Vergabe des Petrini-Preises auch ein Nachhaltigkeitspreis vorgesehen ist. Dieser soll vergeben werden, wenn bei einem der eingereichten Projekte ausreichende Kriterien erfüllt sein sollten. Diese Unverbindlichkeit würden wir gern in Zukunft verbindlicher gestalten. Deshalb werden wir uns nach Vergabe des Preises mit den Akteuren zusammensetzen und darüber diskutieren, wie ein Nachhaltigkeitspreis bei der nächsten Petrini-Preis-Vergabe gestaltet werden könnte.Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,hiermit beantragen wir:Neubauten, die mit dem Antonio Petrini Preis ausgezeichnet werden, sollen – neben ihrer architektonischen Qualität – auch Anforderungen an klimagerechtes und nachhaltiges Bauen in hervorragender Weise erfüllen. Konkret fordern wir:Bauten, die unter das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG bzw. zuvor EnEV) fallen, müssen dessen Anforderungen übertreffen.Der rechnerische Heizwärmebedarf für die beheizte Fläche darf nicht größer als 30 kWh/m² jährlich sein. Anm.: Stand der Technik ist der Passivhaus-Standard mit 15 kWh/m².Mindestens 50 % der Dachflächen mit einer jährlichen Solarenergieeinstrahlung von 900 kWh/m² müssen für die Erzeugung von Solarstrom- oder Solarwärme genutzt werden. Eine sichtbare und ästhetisch gelungene Umsetzung wird positiv für die Preisvergabegewichtet.Ein überdurchschnittlicher passiver sommerlicher Wärmeschutz durch die Anordnung und Größe von Fenstern und Verschattungselementen und durch Begrünung von Dach, Fassade und (erhaltene Groß-) Bäume auf dem Grundstück wird positiv gewichtet.Die überwiegende Verwendung natürlicher oder nachhaltiger Baustoffe, z.B. Holz, wird positiv gewichtet. Der Anteil von Beton für Gebäudeteile, die nicht von Erdreich bedeckt sind, darf bei Gebäuden, die unter das GEG fallen im Volumen nicht größer als 30 % sein. Die Verwendung von Recycling-Beton wird positiv gewichtet.Diese Vorgaben sind für renovierte und /oder denkmalgeschützte Bauten sinngemäß abzuwandeln.Mit freundlichen Grüßengez. Manfred Dürr, Stadtratgez. Karin Miethaner-Vent, Fraktionsversitzendegez. Patrick Friedl, Fraktionsversitzendergez. Dr. Sandra Vorlova, Stadträtingez. Barbara Lehrieder, Stadträtingez. Simone Haberer, Stadträtingez. Dr. Simone Artz, Stadträtin
Abwärmenutzung bei Grundstücksverkäufenanstoßen 13. März 202513. März 2025 Antrag vom 10.03.2025 Hiermit beantrage ich, auch im Namen meiner Fraktion: Vor der Veräußerung unbebauter städtischer Baugrundstücke prüft die Verwaltung, ob im Umkreis von 300 m Wärmequellen in der aktuellen Liste der „Plattform für Abwärme“ aufgeführt sind. Ist das der […]
Vorziehen von Planung und Realisierung der Ampelkreuzung am Knoten „K4“ 24. Februar 20256. März 2025 PROJEKT WIRD UMGESETZT ERFOLGREICH: Antrag vom 10.09.2021 UPDATE 01/2025: Auf mündliche Anfrage von Niklas Dehne in der Stadtratssitzung am 23.02.2025 berichtetete das Baureferat über einige Unstimmigkeiten mit dem Staatlichen Bauamt, auch hätten bisher noch nicht alle Baulastträger zugestimmt. Die Stadt […]