Kriterien für klimagerechtes und nachhaltiges Bauen als Voraussetzung für Auszeichnung Antonio-Petrini-Preis

Kriterien abhaken mit grünem Bleistift
Neue Kriterien für Antonio Petrini Preis

Antrag vom 23.01.2021 – zurückgezogen

Der Antrag wurde zurückgezogen, da zukünftig im Zuge der Vergabe des Petrini-Preises auch ein Nachhaltigkeitspreis vorgesehen ist. Dieser soll vergeben werden, wenn bei einem der eingereichten Projekte ausreichende Kriterien erfüllt sein sollten. Diese Unverbindlichkeit würden wir gern in Zukunft verbindlicher gestalten. Deshalb werden wir uns nach Vergabe des Preises mit den Akteuren zusammensetzen und darüber diskutieren, wie ein Nachhaltigkeitspreis bei der nächsten Petrini-Preis-Vergabe gestaltet werden könnte.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,


hiermit beantragen wir:

Neubauten, die mit dem Antonio Petrini Preis ausgezeichnet werden, sollen – neben ihrer architektonischen Qualität – auch Anforderungen an klimagerechtes und nachhaltiges Bauen in hervorragender Weise erfüllen.

Konkret fordern wir:

  1. Bauten, die unter das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG bzw. zuvor EnEV) fallen, müssen dessen Anforderungen übertreffen.
  2. Der rechnerische Heizwärmebedarf für die beheizte Fläche darf nicht größer als 30 kWh/m² jährlich sein. Anm.: Stand der Technik ist der Passivhaus-Standard mit 15 kWh/m².
  3. Mindestens 50 % der Dachflächen mit einer jährlichen Solarenergieeinstrahlung von 900 kWh/m² müssen für die Erzeugung von Solarstrom- oder Solarwärme genutzt werden. Eine sichtbare und ästhetisch gelungene Umsetzung wird positiv für die Preisvergabe
    gewichtet.
  4. Ein überdurchschnittlicher passiver sommerlicher Wärmeschutz durch die Anordnung und Größe von Fenstern und Verschattungselementen und durch Begrünung von Dach, Fassade und (erhaltene Groß-) Bäume auf dem Grundstück wird positiv gewichtet.
  5. Die überwiegende Verwendung natürlicher oder nachhaltiger Baustoffe, z.B. Holz, wird positiv gewichtet. Der Anteil von Beton für Gebäudeteile, die nicht von Erdreich bedeckt sind, darf bei Gebäuden, die unter das GEG fallen im Volumen nicht größer als 30 % sein. Die Verwendung von Recycling-Beton wird positiv gewichtet.
  6. Diese Vorgaben sind für renovierte und /oder denkmalgeschützte Bauten sinngemäß abzuwandeln.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Manfred Dürr, Stadtrat
gez. Karin Miethaner-Vent, Fraktionsversitzende
gez. Patrick Friedl, Fraktionsversitzender
gez. Dr. Sandra Vorlova, Stadträtin

gez. Barbara Lehrieder, Stadträtin
gez. Simone Haberer, Stadträtin
gez. Dr. Simone Artz, Stadträtin