Müllbeseitigung in Grünanlagen durch Dritte 24. November 20222. Mai 2024 Foto: Pixabay CC0ERFOLGREICH: Haushaltsantrag 2023 vom 15.11.2022Erhöhen der Mittel im VerwaltungshaushaltErgebnis der Haushaltsberatungen vom 24.11.2022: Im Hinblick auf die angespannte Haushaltslage wurde die Antragssumme reduziert. Für die Müllbeseitigung werden zusätzliche 50.000 Euro in den Haushalt 2023 eingestellt.Hiermit stellen wir auch im Namen unserer Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN folgenden Antrag zum Haushalt 2023:Die Mittelbereitstellung für Müllbeseitigung in Grünanlagen durch das Gartenamt, HHStelle 0.5800.6362, wird von 100.000€ auf 200.000€ erhöht.BegründungDie Aufgabe der Mitarbeitenden des Gartenamts ist in erster Linie die Pflege, Reorganisation und Neuanpflanzung von Grünflächen. Damit sind diese ohnehin schon knappen Fachkräfte voll ausgelastet.Die zusätzliche Aufgabe der Beseitigung von Müll in Erholungsflächen und Grünanlagen im Stadtgebiet ist ein fachfremder Einsatz dieser Mitarbeiter*innen, der gerade in den arbeitsaufwändigen Monaten der warmen Jahreszeit von ihnen nicht zusätzlich bewältigt werden kann.Damit unsere Grünanlagen weiterhin attraktiv für erholungssuchende Menschen bleiben und ohne Gesundheitsgefährdung genutzt werden können, ist eine Fremdvergabe dieser Arbeiten erforderlich. Diese kann nur durch eine höhere Mittelbereitstellung finanziert werden.gez. Christa Grötsch, Simone Haberer
Würzburger Erklärung für den Schutz innerörtlichen Grüns und Biodiversität 26. Juli 202429. Juli 2024 Dringlichkeitsantrag zur Stadtratssitzung am 25.07.2024 Die Dringlichkeit der Resolution ist im Stadtrat leider knapp gescheitert. Der Antrag wird nun im Ferienausschuss am 14.08. behandelt. Im Namen der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen stellen wir folgenden Dringlichkeitsantrag: Begründung: Zur Dringlichkeit: Der […]
NACHGEFRAGT: Kommunale Umsetzung des Selbstbestimmungsgesetzes 26. Juli 20241. August 2024 Schriftliche Anfrage von Lysander Laier und Konstantin Mack vom 19.07.2024 Begründung: Das Selbstbestimmungsgesetz tritt zum 01.11.2024 in Kraft. Um den Vornamen und Geschlechtseintrag anpassen zu können, müssen Betroffene drei Monate vor der tatsächlichen Änderung eine Absichtserklärung beim Standesamt abgeben. Eine […]