NACHGEFRAGT: Bewohnerparken bei Krafträdern

Anfrage von Konstantin Mack zur Stadtratssitzung am 29.06.2023

Die Nutzung von Bewohnerparkplätzen ist auch für Krafträder möglich. Werden Krafträder auf Bewohnerparkplätzen abgestellt, ist es zum Nachweis der Parkberechtigung erforderlich, dass ein Parkausweis am Fahrzeug gut sichtbar angebracht wird. Diese Verpflichtung obliegt dem Fahrzeugführer. 

Pro Bewohner kann nur ein Bewohnerparkausweis ausgestellt werden. Sind auf einen Bewohner zwei Autos oder ein Auto und ein Motorrad zugelassen, kann auf Wunsch ein Parkausweis mit zwei aufgedruckten Kennzeichen ausgestellt werden. Es kann aber jeweils nur eines der beiden Fahrzeuge auf einem Bewohnerparkplatz abgestellt werden. Das zweite Kraftfahrzeug muss dann auf  einem anderen zulässigen Parkplatz abgestellt werden.

Aufgrund der fortlaufenden Änderungen bei Parkflächen ist eine öffentliche Übersicht über die in der Innenstadt befindlichen Parkplätze (einschließlich Motorradparkplätze) nicht verfügbar. Eine interne Zusammenschau über die Anzahl der Stellplätze befindet sich beim FB Tiefbau in Bearbeitung.