NACHGEFRAGT: Flugverkehr am Schenkenturm

Sportflugzeug am Himmel

Schriftliche Anfrage von Christa Grötsch, 17.02.2022

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

zur Stadtratssitzung am 10.03.2022 bitte ich Sie um Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Welche Veranstaltungen sind in diesem Jahr am und mit dem Flugplatz Schenkenturm geplant? Wann sollen sie stattfinden und in welchem Umfang?
  2. Wie viele Flugbewegungen verzeichnete der Flugplatz im Jahr 2021? Bitte untergliedern Sie nach Flügen verursacht vom Segelflugsport, Motorflugsport, kommerzielle Verkehrsflüge, Hubschraubertankflüge. Welche davon sind durch Schulungsbetrieb veranlasst? Welche Veränderungen sind, basierend auf den Vor-Corona-Daten, für 2022 zu erwarten?
  3. Lassen sich Hubschrauberflüge und Hubschraubertankflüge zeitlich begrenzen (auf ca. 7 bis 22 Uhr)? Lassen sich die An- und Abflugwege so gestalten, dass Korridore eingehalten werden, die nicht direkt und in geringem Abstand über Wohnhäuser führen?
  4. Wurde in letzter Zeit eine Lande- / Start- Genehmigung für eine größere mehrsitzige Maschine erteilt, die erheblichen Lärm verursacht?

Ich bedanke mich herzlich für die Beantwortung.

Mit freundlichen Grüß

Christa Grötsch, Stadträtin


Antwort des Umwelt- und Klimareferats

Die schriftliche Anfrage zum Flugverkehr am Schenkenturm wurden von der Verwaltung an den Flugsportclub Würzburg e.V. (FSCW) – als Betreiberin des Verkehrslandeplatzes – weitergegeben. Auf Grundlage der erhaltenen Rückmeldung werden nachstehend die übersandten Fragen beantwortet:

zu Frage 1:

Der Stadt Würzburg sind aktuell für 2022 keine Veranstaltungen am und mit dem Flugplatz bekannt. Nach Auskunft des FSCW kann die Veranstaltung ‚Würzburg Fliegt‘ 2022 aufgrund der unsicheren Lage sehr wahrscheinlich nicht stattfinden; vorgesehen sei – in Abhängigkeit der Pandemielage – die beiden Veranstaltungen „Kinderfliegen“ und „Nikolausfliegen“ durchzuführen. Konkrete Planungen gebe es aber noch nicht.

zu Frage 2:

Folgende Flugbewegungen fanden 2021 statt (Flugbewegung bedeutet dabei Start oder Landung):

  • 904 Segelflüge (davon 518 Schulung)
  • 6831 Motorflüge (davon 1345 Schulung und 16 kommerziell) – hier enthalten sind auch die Flugbewegungen der Schleppmaschine.
  • 536 Hubschrauberflüge (davon 40 kommerziell und 350 Flüge von Rettungs- oder Polizeihubschraubern); Flüge von Rettungs- oder Polizeihubschrauber außerhalb der Betriebszeiten des Flugplatzes werden nicht erfasst. Eine Unterscheidung nach Hubschraubertankflügen ist mit den verfügbaren Daten nicht möglich. Die meisten Hubschrauber kommen aber zum Tanken. Von daher ist nach Einschätzung des FSCW davon auszugehen, dass es sich bei etwa 90% der Hubschrauberflüge um Tankflüge handelt.

Ob ein Flug kommerziell ist, wird nicht gezielt abgefragt. Daher beziehen sich die obigen Angaben nur auf Fälle, in denen eine Pilotin oder ein Pilot von sich aus hierzu Angaben macht.

Eine Abschätzung der Flugzahlen für 2022 ist schwierig, weil die Flugbewegungen von einer Vielzahl an Faktoren abhängen, u.a. ganz maßgeblich vom Wetter. Der FSCW rechnen für 2022 mit ähnlichen Zahlen wie im Jahr 2021. Insbesondere durch die gestiegenen Treibstoffpreise ist aber auch eine geringere Anzahl an Flugbewegungen möglich.

zu Frage 3:

Der Flugplatz am Schenkenfeld unterliegt einer Verkehrspflicht und darf auch von Hubschraubern genutzt werden. Der Flugbetrieb ist von einer halbe Stunde vor Sonnenaufgang und bis zu einer halben Stunde nach Sonnenuntergang erlaubt. Start oder Landung außerhalb dieser Zeiten sind nicht zulässig. Für Luftrettung und Polizei gibt es keine Einschränkung.

Der Flugplatz verfügt über veröffentlichte Öffnungszeiten (März bis Oktober: 9 bis 18.30 Uhr). Der FSCW muss dafür Sorge tragen, dass ein geregelter Flugbetrieb in dieser Zeit möglich ist, weshalb die Flugleitung während der Öffnungszeiten vor Ort sein muss. Flüge innerhalb der generell zulässigen Zeit aber außerhalb der regulären Betriebszeiten müssen vorher angemeldet werden. Diese Flüge werden aber nicht gesondert erfasst. Nach Auskunft des FSCW sind diese Flüge sehr selten.

Die meisten Hubschrauberflüge außerhalb der regulären Betriebszeit sind von Luftrettung und Polizei. Diese müssen sich nicht anmelden, sondern können jederzeit starten und landen.

Anders als bei Verkehrsflugzeugen liegt luftrechtlich die Wahl der Flugroute allein in der Verantwortung der Pilotin bzw. des Piloten. Durch das Luftamt Nordbayern ist allerdings eine Platzrunde festgelegt, die Flugkorridore vorgibt, die die geringsten Belastungen für die benachbarte Wohnbevölkerung mit sich bringen. Halten sich Pilotinnen oder Piloten nicht an die Platzrunde, werden sie von der Flugleitung entsprechend darauf hingewiesen. Prinzipiell ist jede Pilotin und jeder Pilot bemüht, möglichst schnell Höhe zu gewinnen.

zu Frage 4:

Der Verkehrslandeplatz Würzburg ist für Flugzeuge bis 5,7 t zugelassen. Nur Flugzeuge die schwerer sind, benötigen eine extra Genehmigung. Flüge mit solchen Maschinen fanden weder im Jahr 2021 noch bisher im Jahr 2022 statt. Es gibt ohnehin nur sehr wenige Flugzeugmuster, die schwerer als 5,7 t sind und auf der relativ kurzen Piste in Würzburg starten bzw. landen könnten.