NACHGEFRAGT: Parkschein gleich Fahrschein

Schriftliche Anfrage von Niklas Dehne zur Stadtratssitzung am 13.02.2025

Bei Inanspruchnahme der Leistungen städtischer Parkhäuser ermöglicht das jeweils gültige Parkticket die unentgeltliche Nutzung des ÖPNV (im Folgenden „Parkschein gleich Fahrschein“). Während Kombinationen aus Parken und ÖPNV in anderen Städten lediglich im P&R-Bereich zum Einsatz kommen, ist der Würzburger Weg mit Fokus auf städtische Parkhäuser eine Besonderheit und könnte daher auch ein Modell mit Vorbildfunktion sein. Hierzu erkundige ich mich zu folgenden Punkten:

Antworten der Würzburger Stadtverkehrs-GmbH (SVG)

Als Zielgruppe wird hier der Nutzer/Parkkunde der SVG-Parkhäuser angesprochen.

Parkschein = Fahrschein wird auf den Parktickets der SVG beworben und wurde in der Vergangenheit immer wieder mit Plakaten in den Parkhäusern beworben. Weitere Vertriebskanäle sind nicht vorgesehen, da durch die reine Parkschein = Fahrschein-Option keine innerstädtischen Neukunden gewonnen werden können.

Das Produkt Parkschein = Fahrschein kann nicht direkt als Einzelprodukt verkauft werden. Der normale Parkschein stellt gleichzeitig den Fahrschein dar. Für die belastbare Ermittlung der Nachfrage müssten aufwändige Kundenbefragungen durchgeführt werden, deren Kosten in keinem Verhältnis zum Nutzen stehen. Durch die Kontrollen im ÖPNV ist jedoch bekannt, dass Parkscheine als Fahrscheine genutzt werden, jedoch absolut eine untergeordnete Rolle im Vergleich zum restlichen Ticketsortiment haben.

Frage 4 wird seitens der Stadtverwaltung wie folgt beantwortet: Dazu liegen der Verwaltung keine nähren Erkenntnisse vor, insbesondere da die Stadtgesellschaft eine andere Grundgesamtheit darstellt als die Nutzer der Parkhäuser. Autofahrer – die im Innenstadtbereich parken – erledigen ihre Besorgungen auf Grund der geringen Entfernungen eher zu Fuß und nutzen das Angebot eher kaum. Die Parkhäuser der SVG sind alle sehr zentral und Innenstadtnah.

Hierzu liegen der WSB keine näheren Erkenntnisse vor.

Es wurden keine Förderprogramme in Anspruch genommen.

Der Parkschein = Fahrschein wurde 1989 eingeführt und zu diesem Zeitpunkt gab es keine bekannten Hürden.

Die Anfrage wurde zur Beantwortung an die Würzburger Stadtverkehrs-GmbH (SVG) weitergeleitet. Diese hat die Anfrage – mit Ausnahme der Frage 4 – beantwortet.

Der Parkschein = Fahrschein wurde bereits 1989 mit Eröffnung des ersten Parkhauses angeboten.

Der Parkschein = Fahrschein berechtigt einen Kurzparkkunden nur die Straßenbahn innerhalb des Stadtgebietes zu nutzen. Auf Grund der zentralen Lage der SVG-Parkhäuser und der kurzen innerstädtischen Wege ist die Nutzung jedoch im Verhältnis zur sonstigen ÖPNV-Nutzung untergeordnet. Der Parkschein = Fahrschein in der jetzigen Form ist nicht als eigenständiges Produkt anzusehen, sondern in Kombination mit der Nutzung der Parkhäuser gekoppelt.