NACHGEFRAGT: Parkschein gleich Fahrschein 13. Februar 202513. Februar 2025Schriftliche Anfrage von Niklas Dehne zur Stadtratssitzung am 13.02.2025Bei Inanspruchnahme der Leistungen städtischer Parkhäuser ermöglicht das jeweils gültige Parkticket die unentgeltliche Nutzung des ÖPNV (im Folgenden „Parkschein gleich Fahrschein“). Während Kombinationen aus Parken und ÖPNV in anderen Städten lediglich im P&R-Bereich zum Einsatz kommen, ist der Würzburger Weg mit Fokus auf städtische Parkhäuser eine Besonderheit und könnte daher auch ein Modell mit Vorbildfunktion sein. Hierzu erkundige ich mich zu folgenden Punkten:Antworten der Würzburger Stadtverkehrs-GmbH (SVG) Welche Zielgruppen sollten mit der Einführung von „Parkschein = Fahrschein“ primär angesprochen werden?Als Zielgruppe wird hier der Nutzer/Parkkunde der SVG-Parkhäuser angesprochen. Welche Vertriebskanäle werden für „Parkschein = Fahrschein“ zur Gewinnung potenzieller Kunden genutzt bzw. sind mittelfristig geplant?Parkschein = Fahrschein wird auf den Parktickets der SVG beworben und wurde in der Vergangenheit immer wieder mit Plakaten in den Parkhäusern beworben. Weitere Vertriebskanäle sind nicht vorgesehen, da durch die reine Parkschein = Fahrschein-Option keine innerstädtischen Neukunden gewonnen werden können. Wie groß ist die jährliche Nachfrage von ‚Parkschein = Fahrschein“ (z. B. anhand Verkaufszahlen in den Parkhäusern bzw. Kontrollen im ÖPNV)?Das Produkt Parkschein = Fahrschein kann nicht direkt als Einzelprodukt verkauft werden. Der normale Parkschein stellt gleichzeitig den Fahrschein dar. Für die belastbare Ermittlung der Nachfrage müssten aufwändige Kundenbefragungen durchgeführt werden, deren Kosten in keinem Verhältnis zum Nutzen stehen. Durch die Kontrollen im ÖPNV ist jedoch bekannt, dass Parkscheine als Fahrscheine genutzt werden, jedoch absolut eine untergeordnete Rolle im Vergleich zum restlichen Ticketsortiment haben.Wie schätzt die Verwaltung die Akzeptanz von „Parkschein gleich Fahrschein“ in der Stadtgesellschaft ein?Frage 4 wird seitens der Stadtverwaltung wie folgt beantwortet: Dazu liegen der Verwaltung keine nähren Erkenntnisse vor, insbesondere da die Stadtgesellschaft eine andere Grundgesamtheit darstellt als die Nutzer der Parkhäuser. Autofahrer – die im Innenstadtbereich parken – erledigen ihre Besorgungen auf Grund der geringen Entfernungen eher zu Fuß und nutzen das Angebot eher kaum. Die Parkhäuser der SVG sind alle sehr zentral und Innenstadtnah.Wie schätzt die Verwaltung die Akzeptanz von „Parkschein gleich Fahrschein“ in der Stadtgesellschaft ein?Hierzu liegen der WSB keine näheren Erkenntnisse vor. Wurden zur Einführung von „Parkschein = Fahrschein“ Förderprogramme in Anspruch genommen?Es wurden keine Förderprogramme in Anspruch genommen. Waren gegebenenfalls weitere rechtliche, wirtschaftliche oder technische Hürden zur Bereitstellung von „Parkschein = Fahrschein“ zu überwinden?Der Parkschein = Fahrschein wurde 1989 eingeführt und zu diesem Zeitpunkt gab es keine bekannten Hürden.Die Anfrage wurde zur Beantwortung an die Würzburger Stadtverkehrs-GmbH (SVG) weitergeleitet. Diese hat die Anfrage – mit Ausnahme der Frage 4 – beantwortet.Der Parkschein = Fahrschein wurde bereits 1989 mit Eröffnung des ersten Parkhauses angeboten.Der Parkschein = Fahrschein berechtigt einen Kurzparkkunden nur die Straßenbahn innerhalb des Stadtgebietes zu nutzen. Auf Grund der zentralen Lage der SVG-Parkhäuser und der kurzen innerstädtischen Wege ist die Nutzung jedoch im Verhältnis zur sonstigen ÖPNV-Nutzung untergeordnet. Der Parkschein = Fahrschein in der jetzigen Form ist nicht als eigenständiges Produkt anzusehen, sondern in Kombination mit der Nutzung der Parkhäuser gekoppelt.
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