NACHGEFRAGT: Radverkehr – was ist für 2024 geplant? 29. September 202318. Oktober 2024 Foto: Pixabay CC0Anfrage von Niklas Dehne zur Stadtratssitzung am 28.09.2023Welche Radverkehrsinfrastrukturprojekte sind für das kommende Kalenderjahr geplant?Bei folgenden Rad-Projekten werden in 2024 die Planungen fortgeführt bzw. deren Umsetzung vorbereitet. Soweit noch nicht vorhanden werden Beschlüsse im Planungs- und Mobilitätsausschuss herbeigeführt.Fahrradparken HauptbahnhofHauptradachse 6b – Friedrich-König-Straße mit Anbindung an VeitshöchheimMachbarkeitsuntersuchung Hauptradachse 10a Grombühl – OberdürrbachMachbarkeitsuntersuchung Brückenschlag über den MainKurzfristige Verbesserungen für den Radverkehr im Bereich LudwigsbrückeVerlegung Hauptradachse 8 in die HeinestraßeRadverkehrsführung zwischen Hauptbahnhof und Schweinfurter Straße (Machbarkeitsuntersuchung, abhängig von Bahn)Radwegeführung Unterdürrbacher StraßeKontinuierliche punktuelle bauliche Verbesserungen der Radinfrastruktur durch z.B. ebene Beläge, Radbeschleunigung an Kreuzungen, Erhöhung der Verkehrssicherheit durch optimierte Markierungen, gesichertes Abbiegen etc. Beispielhaft hierfür: Knotenpunkt Reuterstraße / Klingenstraße, Knotenpunkt Ebertsklinge / Stadtring Süd, Radfahrstreifen auf Brückenbauwerk EuropasternWeiterführung der Stellplatzoffensive einschl. Maßnahmen zur Reduktion von Dauerbelegung (digitale Überwachung) Optimierung bzw. Herstellung von Radwegen im Zuge notwendiger Straßenerneuerungen, z.B. Werner von Siemens-Straße (Nürnberger Straße bis Kreisverkehr Pilzigstraße), Leistenstraße, Nürnberger Straße, Prymstraße
Einrichtung eines dauerhaften Radwegs in der Saalgasse 11. Dezember 202416. Dezember 2024 UMGESETZT: Interfraktioneller Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und ÖDP/Würzburger Liste vom 28.06.2021 UPDATE 11.12.24: Im PUMA am 10.12.2024 haben wir uns erfolgreich für den Erhalt des Pop Up-Radwegs eingesetzt. Der Antrag der CSU auf Rückbau des Radweges […]
NACHGEFRAGT: Kommunale Umsetzung des Selbstbestimmungsgesetzes 26. Juli 20241. August 2024 Schriftliche Anfrage von Lysander Laier und Konstantin Mack vom 19.07.2024 Begründung: Das Selbstbestimmungsgesetz tritt zum 01.11.2024 in Kraft. Um den Vornamen und Geschlechtseintrag anpassen zu können, müssen Betroffene drei Monate vor der tatsächlichen Änderung eine Absichtserklärung beim Standesamt abgeben. Eine […]