NACHGEFRAGT: Verfolgung von Parkvergehen und dazugehörigen Anzeigen durch das Ordnungsamt

Halteverbotsschild
Halteverbotsschild

Schriftliche Anfrage der Stadträte Weidinger und Dehne am 31.01.2021

Welche Dienstanweisungen bestehen in der Stadt Würzburg / Ordnungsamt zum Umgang mit widerrechtlich geparkten Fahrzeugen im Stadtgebiet?

Antwort des Kommunalreferates:

Der ruhende Verkehr unterliegt insbesondere den Regelungen der Straßenverkehrsordnung (StVO). Die Überwachung des ruhenden Verkehrs, also die Parkraumüberwachung, erfolgt im Vollzug der StVO und damit im sogenannten übertragenen Wirkungskreis. Für die Stadt Würzburg ist die Fachabteilung Verkehrsüberwachung und Kommunaler Ordnungsdienst für die Parkraumüberwachung zuständig.

Eine Dienstanweisung zum Umgang mit widerrechtlich geparkten Fahrzeugen besteht in der Stadt Würzburg nicht. Umfassendes Schulungsmaterial als rechtliche und einheitliche Orientierung für die Außendienste der Parkraumüberwachung wird ausgegeben.

Welche Anweisungen oder Erlasse liegen hierzu von der Regierung und den zuständigen Ministerien vor?

Antwort des Kommunalreferates:

Hierzu wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern über die Verfolgung und Ahndung von Verkehrsverstößen im ruhenden Verkehr sowie von Geschwindigkeitsverstößen durch Gemeinden vom 12. Mai 2006 (AllMBl. S. 161) sowie die Verweisungen darin hingewiesen, siehe Anlage.

Verfolgung von Anzeigen falsch geparkter Fahrzeuge:

a. Wie viele Anzeigen zu falsch parkenden Fahrzeugen sind 2019 und 2020 eingegangen? Bitte nach Eingangswegen aufschlüsseln: Ordnungsamt, von Bürger/innen per Mail, etc.

Antwort des Kommunalreferates:

Im Jahr 2019 wurden insgesamt 91.972 Verfahren im ruhenden Verkehr bei der Stadt Würzburg eingeleitet. Nahezu alle Verfahren wurden durch Feststellungen des Außendienstes der Fachabteilung Verkehrsüberwachung und Kommunaler Ordnungsdienst eingeleitet; lediglich 14 Verfahren wurden durch Anzeigen von Bürger/innen eingeleitet.

Im Jahr 2020 wurden insgesamt 67.433 Verfahren im ruhenden Verkehr bei der Stadt Würzburg eingeleitet. Die Reduzierung zum Vorjahr steht im direkten Zusammenhang mit der Pandemielage. Auch im Jahr 2020 wurden nahezu alle Verfahren durch Feststellungen des Außendienstes der Fachabteilung Verkehrsüberwachung und Kommunaler Ordnungsdienst eingeleitet; 116 Verfahren wurden durch Anzeigen von Bürger/innen eingeleitet.

b. Wie wurden die eingegangenen Anzeigen verfolgt und welche Ergebnisse (z. B. Bußgeldbescheide) folgten aus den Verfahren?

Antwort des Kommunalreferates:

Im Jahr 2019 wurden insgesamt 79.714 Verfahren durch Bezahlung des Verwarngeldes abgeschlossen; insgesamt 4.437 Verfahren wurden eingestellt. In 8.206 Verfahren wurde ein Bußgeldbescheid erlassen.

Im Jahr 2020 wurden insgesamt 59.953 Verfahren durch Bezahlung des Verwarngeldes abgeschlossen; insgesamt 3.517 Verfahren wurden eingestellt. In 6.274 Verfahren wurde ein Bußgeldbescheid erlassen.

Hinweis: Die Zahlen ergeben nicht die genaue Jahressumme, weil einige Verfahren nicht zum 31.12. eines Jahres abgeschlossen sind.

c. In welchen Stadtteilen sind prozentual besonders viele Verstöße gemeldet worden?

Antwort des Kommunalreferates:

Die häufigsten Feststellungen werden in der Innenstadt (Stadtbezirk Nr. 1; Altstadt) gemacht. Das aktuell verwendete EDV-Verfahren OWI Pro kann die automatische Auswertung straßenbezogen, nicht stadtteilbezogen durchführen. Folgende Straßen sind am häufigsten betroffen:

  1. Paradeplatz
  2. Karmelitenstraße
  3. Juliuspromenade
  4. Hofstraße
  5. Kardinal-Döpfner-Platz
  6. Theaterstraße
  7. Peterplatz
  8. Willi-Brandt-Kai
  9. Ludwigstraße
  10. Semmelstraße

Die Zahlen korrelieren natürlich mit der Anzahl der durchgeführten Kontrollen. Neben der Innenstadt finden etwas gehäuft Feststellungen im Stadtbezirk Nr. 7 (Sanderau) und Stadtbezirk Nr. 4 (Grombühl) statt.