Offener Brief zum Oberbürgermeister-Wahltermin in Würzburg 13. Dezember 202416. Dezember 2024Ersuchen um einen Wahltermin im Mai 2025Interfraktionelles Schreiben mehrerer Fraktionen im Stadtrat Würzburg – zusammen mit weiteren Stadtratsmitgliedern und Parteien in Würzburg vom 03.12.2024ERFOLGREICH: Ein interfraktioneller Dringlichkeitsantrag (GRÜNE, ÖDPF, Die LINKE und SPD) auf Sofortentscheidung (§ 36b GeschO) vom 09.12.2024 zur Findung einer Empfehlung für einen OB-Wahltermin fand in der Stadtratssitzung am 12.12.2024 eine knappe Mehrheit (23:22): Der Stadtrat empfiehlt, den Wahltermin der OB-Wahl 2025 so festzulegen, dass er nicht mit der Bundestagswahl zusammenfällt und der Termin dabei im gesetzlich vorgegebenen Zeitraum von drei Monaten vor Ende der Amtszeit des amtierenden Oberbürgermeisters liegt. Sehr geehrter Herr Staatsminister, lieber Herr Herrmann,wir wenden uns heute an Sie mit der Bitte, sich dafür einzusetzen, dass ein für alle Gruppierungen in Würzburg fairer und angemessener Wahltermin für die notwendig gewordene vorgezogene Oberbürgermeisterwahl in Würzburg gefunden und bestimmt wird.Da es bereits öffentlich gewordene Überlegungen dazu gibt, übermitteln wir Ihnen unsere Argumente für einen Wahltermin nach Ende der Osterferien 2025 (z.B. am Sonntag, 11. Mai – mögliche Stichwahl am Sonntag, 25. Mai).1. Findung eines für alle Würzburger Gruppierungen fairen WahlterminEin fairer Wahltermin ist unserer Erachtens nur unabhängig von einem Bundestagswahltermin möglich. Nur so kann eine Überlagerung der OB-Wahl durch Bundestagswahl-Themen und eine Aufmerksamkeitsüberdeckung durch die Auseinandersetzung um das Bundeskanzleramt geben.Eine getrennte Durchführung der Wahlen stellt sicher, dass die OB-Wahl unabhängig von bundespolitischen Themen bewertet wird. Dies gibt allen Kandidierenden und allen Parteien und Gruppierungen gleiche Chancen, ihre lokalen Anliegen ohne Einflussnahme und Überlagerung durch bundespolitische Debatten zu präsentieren. Außerdem fiele ein möglicher Stichwahltermin (und der dazugehörige Wahlkampf) mitten in den Würzburger Fasching und die Faschingsferien.2. Rest-Unsicherheit des BundestagswahlterminsNoch gibt es keinen endgültigen Termin zur Bundestagswahl. Der für den 23. Februar 2025 geplante Termin ist noch unter Vorbehalt (z.B. der Entscheidung des Bundespräsidenten nach einer erwarteten – aber noch nicht gestellten – Vertrauensfrage im Bundestag).3. Rechtliche Bedenken – Artikel 10 und 41 ff. GLKrWGEine Neuwahl der/des Oberbürgermeisterin/s muss grundsätzlich innerhalb der letzten drei Monate vor Ablauf der Amtszeit stattfinden. Die Amtszeit des bisherigen Oberbürgermeisters Christian Schuchardt endet am 30. Juni 2025, frühester Wahltermin wäre danach der 6. April 2025 (bzw. der 30. März 2025). Diese Termine hätten den Nachteil, dass jeweils Stichwahl-Termine in der Osterferienzeit liegen würden, was es dringend zu vermeiden gilt. Der erste Wahltermin, bei dem auch eine mögliche Stichwahl gesichert außerhalb von Ferienzeiten läge, wäre der 4. Mai 2025.Wir empfehlen daher den 11. Mai 2025, damit der Abstand zu den Osterferien etwas größer ist. Nach unserem Verständnis von Artikel 10 Bayerisches Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) ist die Rechtsaufsichtsbehörde verpflichtet, den Wahltermin so festzulegen, dass keine Überschneidungen mit anderen Wahlen, wie der Bundestagswahl, bestehen, außer es wird ausdrücklich eine Ausnahme genehmigt. Hier wäre eine doppelte Ausnahme nötig für eine OB-Wahl am 23. Februar 2025: Außerhalb des vorgesehenen Drei-Monats-Zeitraums (Art. 44 GLKrWG) und Überschneidung mit einer Bundestagswahl, obwohl dies gerade zum Schutz von Kommunalwahlen vermieden werden soll (Art. 10 GKrWG), da nach unserer Auffassung „eine Beeinflussung der Wahl […] zu befürchten ist“ (Ausschlussgrund für eine Zusammenlegung).4. Negative Signalwirkung (nachteiliger Präzedenzfall)Es sollte keinen Präzedenzfall für eine „Versteckstrategie“ einer OB-Wahl geben. Die OB-Wahl soll gerade nicht hinter einer Bundestagswahl verborgen werden. Ein separater Wahltermin ermöglicht es, die OB-Wahl als eigenständige und wichtige Entscheidung (so auch für unsere Heimatstadt Würzburg) zu positionieren. Nur so ist eine klare Trennung der Themen sicherzustellen. Die Wählerinnen und Wähler sollen sich bei der OB-Wahl auf lokale Themen konzentrieren können, ohne durch bundespolitische Diskussionen abgelenkt zu werden.5. Unser Vorschlag für einen WahlterminFrühestens am 4. Mai 2025 sollte daher die OB-Wahl erfolgen. Dies entspricht den rechtlichen Vorgaben und gewährleistet einen unabhängigen Wahlprozess, der sowohl organisatorische als auch demokratische Prinzipien einhält.Deshalb ersuchen wir Sie, unseren rechtskonformen Vorschlag eines Wahltermins am Sonntag, 11. Mai 2025, bei der Terminfindung für die OB-Wahl in Würzburg zu berücksichtigen und freuen uns auf Ihre Antwort bzw. Stellungnahme hierzu.Mit freundlichen Grüßengez.Patrick Friedl, Stadtrat & MdL – GrüneDr. Sandra Vorlová, Fraktionsvorsitzende – GrüneDr. Simone Artz, Stadträtin & Kreisvorsitzende – GrüneAlexander Kolbow, Fraktionsvorsitzender – SPDFreya Altenhöner, Vorsitzende – SPDBarbara Meyer, Fraktionsvorsitzende – Die LinkeAaron Valent, Kreisvorsitzender – Die LinkeJürgen Weber, Stadtrat & Alt-OB – Würzburger ListeWolfgang Baumann, Stadtrat – Zukunft für WürzburgTermin für vorgezogene OB-Wahl in Würzburg
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