Parken auf dem Hubland

Parken mit Parkschein
Parken mit Parkschein oder Parkscheibe

Antrag vom 05.02.2021

Laut OB Schuchardt liegt die Entscheidung über diesen Antrag nicht in der Zuständigkeit des Stadtrates oder eines beschließenden Ausschusses. 
Der Antrag wird vom Baureferat bearbeitet. Eine Prüfung wird zugesichert.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

auf dem Hubland sind mittlerweile zahlreiche Parkplätze von Dauerparkern durch teilweise mehrwöchiges Abstellen von Fahrzeugen und Anhängern (Wohnwägen etc.) blockiert und können deshalb nicht für die eigentlichen Zwecke des Parkens während der Dauer von Einkäufen,
Erledigungen usw. genutzt werden. So sollten die Stellplätze beim neuen Einkaufszentrum an der Rottendorfer Straße für Einkäufe und Apothekenbesuche und nicht für Dauerparker zur Verfügung stehen. Dies ließe sich leicht ändern mit der Aufstellung eines Parkscheinautomaten und einer Höchstparkdauer von zwei Stunden.

Weil der gegenüberliegende Fußweg oft zum Parken genutzt wird, müsste dieser deutlich als Gehweg erkennbar sein, z. B. durch Anbringen von Piktogrammen und Aufstellung von Pflanzenkübeln.

Insbesondere auf dem Universitäts-Gelände Hubland Nord und auch auf den Gewerbeflächen des Hublands sind viele öffentliche Parkplätze mit abgestellten Wohnwägen und Bootsanhängern belegt. Diese Dauernutzung könnte durch Anordnung einer Parkscheibenbenutzung unterbunden werden. Die zulässige Parkdauer kann beispielsweise auf zehn Stunden festgelegt werden, damit die Nutzung für P+R möglich bleibt, aber das tage- oder wochenlange Abstellen von Fahrzeugen verhindert wird.

Deshalb stelle ich, auch namens der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Antrag:

  1. Für die Parkplätze beim neuen Hubland-Einkaufszentrum an der Rottendorfer Straße wird die höchstzulässige Parkdauer während der Geschäftszeiten auf zwei Stunden begrenzt und mittels Aufstellung eines Parkscheinautomaten geregelt.
  2. Der dort gegenüberliegende Fußweg wird deutlich als Gehweg gekennzeichnet, z. B. durch Piktogramme und Aufstellung einiger Pflanzenkübel, um das Zuparken zu verhindern.
  3. Auf dem gesamten Hubland Areal wird grundsätzlich das dauerhafte Abstellen von Fahrzeugen durch Anordnung einer Parkscheibenbenutzung verhindert. Die Dauer des zulässigen Parkens soll großzügig bemessen werden, z. B. zehn Stunden, um die Nutzung der Stellplätze für P+R weiterhin zu ermöglichen.
  4. Vor der studentischen Kindertagesstätte (Straße „Am Hubland“) werden ausreichend Kurzparkplätze ausgewiesen, damit die Eltern beim Bringen und Abholen ihrer Kinder ordnungsgemäß parken können.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Barbara Lehrieder
Stadträtin