Potenzialfläche für Solaranlagen – Befreiung vom Bebauungsplan

Beispiel für Solaranlage auf Dach
Beispiel für Solaranlage auf Dach. Foto: Pixabay CCO. Freie kommerzielle Nutzung Kein Bildnachweis nötig.

Änderungsanträge zu den unter Ö10 – Ö13 behandelten Baugenehmigungen im Konversionsausschuss am 20.07.2021

Der Antrag wurde im Konversionsausschuss am 20.07.2021 behandelt.

Im Bebauungsplan „Neubau eines Geschäftshauses in der John-Skilton-Straße 4, Flurstück 3066/116 Gemarkung Würzburg“ wird aufgrund einzuhaltender Abstände die Potenzialfläche für Solaranlagen stark eingeschränkt. Wir fordern, den Bebauungsplan dahingehend zu ändern, dass mehr Fläche für Solarpaneele genutzt werden kann.


Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

hiermit stellen wir folgenden Änderungsantrag jeweils zu den auf der Tagesordnung unter Ö10 – Ö13 behandelten Baugenehmigungen:

Eine Befreiung vom Bebauungsplan hinsichtlich eines Abstandes aufgeständerter Solaranlagen von der Attika wird erteilt.

Begründung:

Die für Solaranlagen nutzbare Fläche schrumpft durch den im Bebauungsplan vorgegebenen Abstand von 3,5 m zur Attika erheblich. Die verbleibende Fläche wird durch andere Dachaufbauten noch weiter eingeschränkt. Das steht dem in den letzten Monaten erheblich gestiegenen öffentlichen Interesse an der größtmöglichen Nutzung Erneuerbarer Energien (die grundsätzliche Pflicht zur ihrer Nutzung ist hier durch Fernwärmenutzung aufgehoben) entgegen.

Entsprechende Beschlüsse des Stadtrates und einer auf Bundes- bzw. Landesebene beabsichtigten Solarpflicht sind Belege dafür.

Wie in Gewerbegebieten üblich, ist die Dachlandschaft außerdem durch andere technische Aufbauten bereits erheblich geprägt, weshalb ggf. sichtbare Teile von Solaranlagen keinen nennenswerten Unterschied darstellen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Manfred Dürr

gez. Dr. Sandra Vorlová

Antrag zeigt Verlust von Potenzialfläche für Solaranlagen durch Abstand 3,5 m von der Attika
(rot hervorgehoben) am Beispiel des Bauvorhabens in der John-Skilton-Str. 22