Kommunale Umsetzung der Istanbul-Konvention

Frauenhand stoppt Männerfaust
Gewalt gegen Frauen stoppen. Pixabay CC0

Schriftliche Anfrage vom 18. Juli 2021

Antwort des Oberbürgermeisters zur Umsetzung der Istanbul-Konvention auf kommunaler Ebene

In der Istanbul-Konvention – Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt – wird Gewalt gegen Frauen als Ausdruck historisch gewachsener ungleicher Machtverhältnisse zwischen Frauen und Männern beschrieben – und: nur eine tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern, kann eine Beseitigung von Gewalt an Frauen in der Zukunft ermöglichen.

Unter dieser Prämisse kann das Thema „Gewalt an Frauen“ aus gleichstellungspolitischer sowie sozialpolitischer Sicht beantwortet werden.

Von der Gleichstellungsstelle für Frauen und Männer kann zu Ihren Fragen folgendes beigetragen werden:

In einer der kommenden Stadtratssitzungen möchte die Gleichstellungsstelle für Frauen und Männer für einen Beitritt der Stadt Würzburg zu der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene und der Erstellung eines Aktionsplanes – mit zur Verfügung zu stellenden finanziellen und personellen Ressourcen –  werben.

Der Aktionsplan soll aus einem Beteiligungsprozess mit entsprechenden Akteur*innen der Handlungsfelder entstehen.

Ein Handlungsfeld in diesem Aktionsplan soll der Punkt „Geschlechtsspezifische Gewalt“:

Prävention, Schutz und Unterstützung“ sein. Hier ist angedacht, dies mit Aspekten der Istanbul-Konvention zu verbinden.

Zu Ihren konkreten Fragen folgende Antworten aus Sicht der Gleichstellungsstelle für Frauen und Männer.

Hinweis: Das Thema Istanbul-Konvention betrifft auch die Aufgabenstellungen im Sozialreferat. Entsprechende Antworten dazu können von uns nicht gegeben werden. 

Zu Frage 1: Welche festen Strukturen gibt es aktuell zur Umsetzung der Istanbul-Konvention:

In der Istanbul-Konvention sind folgende Verpflichtungen dargelegt, Tätigkeiten der Gleichstellungsstelle sind lila hinterlegt:

1. Schutz und Hilfe finanzieren und fördern

Schutz und Hilfe fördern: Interkommunaler Runder Tisch Häusliche Gewalt in der Region 2, Geschäftsführung; Förderung und Ausbau der Vernetzung, Austausch zu aktuellen Themen, Fortbildung

2. Gewalt verfolgen und sanktionieren

3. Öffentliches Bewusstsein schaffen

  • Kommunikation der Themen – Kampagnenarbeit, z.B.
    • zum Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen; Postkartenverteilung, Plakatierung
    • Online-Kampagne: Was männlich ist, entscheidest Du. Jeden Tag. Zusammenstehen gegen Sexismus, Frauenfeindlichkeit und Gewalt, siehe Instagram: gleichstellung_wue
  • Gendersensibles Bildungssystem, z.B.:
    • Klischeefreie Vielfalt in Familien und Lebenswirklichkeiten: Kauf und Verleih eines entsprechenden Medienkoffers für Kindergärten
  • Gleichstellung in Politik, Verwaltung und Sprache: Sichtbarkeit und Mitbestimmung, Parität, gendersensible Sprache, Haltung, z.B.
    • Broschüre „Würzburgerinnen machen Politik – Frauenwahlrecht in Deutschland“

4. Gewalt erforschen und darüber fortbilden

z.B. jährliche Veranstaltungen für Mitglieder des Interkommunalen Runden Tisches Häusliche Gewalt, im Jahr 2020: Weibliche Genitalverstümmelung (FGM) – Online-Veranstaltung

5.    Gleichstellung beugt Machtmissbrauch vor

Zielgruppe Stadtgesellschaft: Öffentlichkeitsarbeit und Vorträge z.B. zu Lohngerechtigkeit,    Wirtschaftliche Eigenständigkeit von Frau und Mann, Geschichte der Gleichstellung, Gleichstellungsarbeit in der Praxis, Sexuelle Gewalt an Mädchen und Jungen, Gewalt an Frauen

Zielgruppe Beschäftigte der Stadtverwaltung: Angebote über das hausinterne Fortbildungsprogramm, z.B. für Nachwuchskräfte „Gleichstellung von Frauen und Männern“.

Zu Frage 2: Wurde bislang, wie von der Gleichstellungsbeauftragten im Aktivitätenbericht aus dem Jahr 2014 gefordert, eine Gleichstellungskommission installiert?

Die Unterzeichnende ist seit 1.7.2015 jeweils immer für drei Jahre zur Gleichstellungsbeauftragten bestellt worden. Der Aktivitätenbericht 2014 wurde von der Vorgängerin erstellt.

Ein entsprechender Beschluss zu einer Gleichstellungskommission ist nicht bekannt.

Zu Frage 3: Gibt es in der Stadt Würzburg eine explizite Koordinierungsstelle, wie in Artikel 10 der Istanbul-Konvention benannt, die mit den entsprechenden finanziellen und personellen Ressourcen ausgestattet ist?

Auf Landesebene wurde eine Landeskoordinierungsstelle über die Wohlfahrtsverbände und eine Landeskoordinierungsstelle beim Sozialministerium eingerichtet. Bei der Stadt Würzburg ist keine explizite Koordinierungsstelle eingerichtet.


Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

für die Stadtratssitzung am 22.07.2021 möchten wir folgende Fragen stellen:

  • Welche festen Strukturen gibt es aktuell zur Umsetzung der Istanbul-Konvention?
  • Wurde bislang, wie von der Gleichstellungsbeauftragten im Aktivitätenbericht aus dem Jahr 2014 gefordert, eine Gleichstellungskommission installiert?
  • Gibt es in der Stadt Würzburg eine explizite Koordinierungsstelle, wie in Artikel 10 der Istanbul-Konvention benannt, die mit den entsprechenden finanziellen und personellen Ressourcen ausgestattet ist?

Wir bedanken uns schon im Vorfeld für die Beantwortung dieser Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen

Konstantin Mack, Stv. Fraktionsvorsitzender Bündnis 90 / Die Grünen

Lysander Laier, Stadtrat Bündnis 90 / Die Grünen