Präventionsprojekt Flashback 18. November 20232. Mai 2024 Foto: Pixabay CC0ERFOLGREICH: Haushaltsantrag 2024 vom 17.11.2023Einstellen von Haushaltsmitteln in Höhe von 20.000 Euro (HH-Stelle: 0.4609.7009)Ergebnis der Haushaltsberatungen vom 23./24.11.2023: Der Antrag wurde angenommen. Auch Namens der Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragen wir: Auf der HH-Stelle 0.4609.7009 werden 20.000 Euro für das Projekt Flashback eingestellt.Begründung:In der Debatte um die Bewerbung der Stadt Würzburg als Modellregion im Rahmen des kommenden Cannabisgesetzes ist fraktionsübergreifend die Bedeutung des Jugendschutzes hervorgehoben worden – zu Recht! Jugendschutz ist erforderlich – unabhängig davon, ob Drogen real oder illegal sind, ihr Gebrauch durch Jugendliche ist eine nicht zu leugnende Realität.In der Vergangenheit fand für alle Schüler*innen der 8. Klassen in Würzburg das Präventionsprogramm gegen Drogenkonsum “Flashback” statt. Nach Evaluierung des Programms ist auch ein Erfolg dieses Programms rückgemeldet worden. Gerade im Alter von ca. 13 bis 14 Jahren machen Jugendliche oft ihre ersten Erfahrungen mit Drogen, legalen wie illegalen. Die jungen Menschen auf die Gefahren der Nutzung von Drogen hinzuweisen, bevor sie potenziell abhängig sind, ist extrem wichtig. Prävention ist hier auch der Grundstein, weil es sehr viel weniger aufwändig und kostengünstiger ist als Maßnahmen im Nachhinein zu ergreifen.Mit 20.000 Euro kann ein wichtiger Beitrag geleistet werden, junge Menschen vor Drogenmissbrauch zu schützen.Gezeichnet:Dr. Sandra Vorlová, FraktionsvorsitzendeKonstantin Mack, Stv. FraktionsvorsitzenderSilke Trost, Stv. FraktionsvorsitzendeMatthias Pilz, Stadtrat
Würzburger Erklärung für den Schutz innerörtlichen Grüns und Biodiversität 26. Juli 202429. Juli 2024 Dringlichkeitsantrag zur Stadtratssitzung am 25.07.2024 Die Dringlichkeit der Resolution ist im Stadtrat leider knapp gescheitert. Der Antrag wird nun im Ferienausschuss am 14.08. behandelt. Im Namen der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen stellen wir folgenden Dringlichkeitsantrag: Begründung: Zur Dringlichkeit: Der […]
NACHGEFRAGT: Kommunale Umsetzung des Selbstbestimmungsgesetzes 26. Juli 20241. August 2024 Schriftliche Anfrage von Lysander Laier und Konstantin Mack vom 19.07.2024 Begründung: Das Selbstbestimmungsgesetz tritt zum 01.11.2024 in Kraft. Um den Vornamen und Geschlechtseintrag anpassen zu können, müssen Betroffene drei Monate vor der tatsächlichen Änderung eine Absichtserklärung beim Standesamt abgeben. Eine […]