Resolution „Würzburger Erklärung für den Schutz unseres Trinkwassers“

Trinkwasser
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Interfraktionelle Resolution – Stadtrat Würzburg

Die letzten Jahre waren geprägt von zunehmender Klimaerhitzung (jeweils deutlich über zwei Grad über dem langjährigen Mittel), dramatisch zurück gehenden Niederschlägen im Sommer- wie im Winterhalbjahr (bis zu knapp 30 Prozent im Jahr 2018 unter dem langjährigen Mittel 1961 bis 1990) und erheblich sinkenden Grundwasserpegeln (über 25 Prozent unter dem langjährigen Mittel in den Jahren 2015 bis 2019).

Umso wichtiger ist neben schonendem und sparsamem Umgang mit Wasser vor allem Schutz und Sicherung der verfügbaren Wasserressourcen in der Region, damit wir auch in den nächsten Jahrzehnten noch hinreichend Trinkwasser als unser wichtigstes Lebensmittel für alle Menschen in der Region zur Verfügung haben können. Von besonderer Bedeutung ist für die Stadt Würzburg daher die baldige Erweiterung des Wasserschutzgebietes „Zeller Quellen“ von knapp 8 auf 66 Quadratkilometer, um das gesamte Wassereinzugsgebiet der „Zeller Quellen“ unter Schutz zu stellen. Dabei können sowohl eine geplante Deponie in Helmstadt als auch ein über neun Quadratkilometer großes Gipsabbau-Gebiet in der Altertheimer Mulde problematisch werden.

Die Bayerische Staatsregierung hat nun im Rahmen einer Teilfortschreibung zum Landesentwicklungsprogramm (LEP) neue Grundsätze und Ziele zum Wasserschutz auf den Weg gebracht. Hierzu haben die Regierungsfraktionen Änderungsanträge gestellt, die darauf abzielen, den Grundwasserschutz zugunsten gewerblicher und industrieller Nutzung von (Tiefen-) Grundwasser deutlich abzuschwächen:

  • Drucksache 18/26927 relativiert die herausgehobene Stellung des Trinkwassers als Leitungswasser. Grundwasser soll nicht länger „bevorzugt“, sondern nur noch „insbesondere“ der Trinkwasserversorgung dienen.
  • Drucksache 18/26928 bricht die Regelungskaskade für das besonders schützenswerte Tiefengrundwasser auf, so die grundsätzliche Unantastbarkeit des bis zu mehrere tausend Jahre alten Tiefengrundwassers (mit Ausnahme von Heil- und Mineralbrunnen).
  • Drucksache 18/26929 streicht den „dauerhaften“ Schutz von Wasserschutzgebieten.

Daher wenden wir uns mit nachfolgender Resolution an die Bayerische Staatsregierung und die Regierungsfraktionen:

  1. Wir bitten die Bayerische Staatsregierung mit maximalem Nachdruck und personeller Unterstützung, insbesondere über das zuständige Wasserwirtschaftsamt und die Regierung von Unterfranken, das Wasserschutzgebietsverfahren „Zeller Quellen“ zu begleiten und zur Beschleunigung dieses (und aller weiteren Wasserschutzgebietsverfahren in der Region) beizutragen. Der kommunalen Daseinsvorsorge der Trinkwasserbereitstellung (§ 50 WHG) ist wegen ihrer außerordentlichen Bedeutung für die Grundversorgung der Bevölkerung Vorrang einzuräumen. Geplante Eingriffe wegen konkurrierender Vorhaben sind kritisch zu würdigen und zurückzustellen. So sind insbesondere eine Deponie in Helmstadt und Gipsabbau in der Altertheimer Mulde umfassend kritisch unter Wasserschutzgesichtspunkten wiss. zu prüfen.
  2. Wir fordern die Regierungsfraktionen im Landtag auf, Ihre Änderungsanträge zulasten des Wasserschutzes im Zuge der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms zurückzunehmen, mit ausdrücklicher Bezugnahme auf den Stellungnahme von Bayerischem Städtetag, Gemeindetag und kommunalen Wasserversorgern.
  3. Wir erklären nochmals nachdrücklich unsere Unterstützung für Einrichtung und Start eines Würzburger Zentrums für Angewandte Klimaforschung (WueZAK), da wir uns davon schnelle weitere Lösungen für die angespannte Wassersituation in Unterfranken erwarten. Wir bitten die Staatsregierung – insbesondere finanziell – hierzu aktiv beizutragen.