Fortschreibung des Aktionsplans Inklusion

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Beschlussvorschlag des Sozialreferats

Die Fortschreibung des Aktionsplans Inklusion wurde in der Stadtratssitzung am 10.04.2025 einstimmig beschlossen. Stadträtin Silke Trost: "Großes Lob an alle Akteur*innen. Nur rund 250 Gemeinden haben Bezug zur UN-Behindertenkonvention genommen. Wir dürfen in Würzburg durchaus stolz sein auf unseren gelebten Aktionsplan Inklusion!"

Dem 2. Kommunalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention – Gesamtentwurf der 6 Handlungsfelder Stand April 2025 – wird zugestimmt. Nachträglichen kleinen Änderungen, insbesondere redaktioneller Natur, die den Wesensgehalt und die Kernaussagen des Gesamtentwurfes nicht beeinflussen, wird ebenfalls zugestimmt. Die Inklusionsbeauftragten werden damit beauftragt, die Umsetzung der benannten Ziele zu koordinieren, zu begleiten und zu monitoren.

Historie des Aktionsplans Inklusion

Im Jahr 2011 initiierte GRÜNEN Stadtrat Michael Gerr einen interfraktionellen Antrag für einen kommunalen Aktionsplan Inklusion, der gemäß UN Behindertenkonvention die Belange von Menschen mit Handicap in den Fokus stellt. Es folgten intensive Beratungen in Arbeitsgruppen und Workshops mit Bürgerbeteiligung. 2014 wurde der 1. Aktionsplan Inklusion beschlossen – mit diesen 6 Handlungsfeldern:

  • Bildung und Erziehung
  • Arbeit und Beschäftigung
  • Bauen und Wohnen
  • Mobilität
  • Kultur – Freizeit – Sport
  • Gesellschaft und soziale Teilhabe

Der Aktionsplan Inklusion enthält mehr als 180 Maßnahmen und Empfehlungen, die Würzburg inklusiver machen. Viele dieser Maßnahmen wurden in den letzten Jahren ganz oder teilweise umgesetzt. Inzwischen gibt es im Sozialreferat eine Stabsstelle „Inkusion/Integration“ und eine Inklusionsbeauftragte.

Grüne Fraktion von der Antragstellung über die Entwicklung bis zur Ausarbeitung des Aktionsplans intensiv beteiligt

2020 beantragten wir die Fortschreibung des Aktionsplans, um Neu- und Weiterentwicklungen in den verschiedenen Handlungsfeldern gerecht zu werden.

Wir streben die Herstellung von Barrierefreiheit in ALLEN Lebensbereichen an:

  • Städtische Gebäude, Kultur-, Freizeit- und Sporteinrichtungen barrierefrei zugänglich und nutzbar
  • Zugang zu Verkehrsmitteln, Informationen und Dienstleistungen ohne fremde Hilfe
  • Öffnung von Kultur-, Sport- und Bildungsangeboten für Menschen mit Handicap
  • Gleichberechtigte Teilhabe auch bei der Planung von Veranstaltungen, z.B. Einsatz von Gebärdendolmetscher*innen

Auch hier wollen wir unter dem Aspekt der Teilhabe noch besser werden:

  • Inklusiver Tourismus
  • Netzwerkarbeit
  • Mehr Menschen mit Schwerbehinderung einstellen
  • Angemessene Vergütung des kommunalen Behindertenbeauftragten
  • Finanzierung der Stellen „Geschäftsführung des Behindertenbeirats“ und „Inkkusionsbeauftragte“ sichern

Bedürfnisse sind vielfältig. Man kann nicht alles sofort verbessern und braucht Jahr um Jahr ausreichende Haushaltsmittel – aber:

Wir gehen konsequent den Weg zur inklusiven Stadt!