Grüne warnen vor Einstieg in Privatisierung von Wasser

Mack: „Öffentliche Wasserversorgung muss in kommunalen Händen bleiben!“

PRESSEMITTEILUNG vom 08.12.2025

Zweieinhalb Jahre nach dem gescheiterten Versuch, die kommunale Trinkwasserversorgung in Bayern durch Änderungen im Landesentwicklungsplan auszuhebeln, steht die kommunale Hoheit über die öffentliche Wasserversorgung erneut auf dem Spiel. Die CSU/FW-Regierung hat in der Begründung ihrer Novelle des
Bayerischen Wassergesetzes die Definition der „öffentlichen Trinkwasserversorgung“ so erweitert, dass auch privatwirtschaftliche Unternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht – etwa Getränkekonzerne – unter den Begriff fallen könnten. Dies könnte den privilegierten Zugang zu Grundwasser für kommerzielle Akteure ebnen und die kommunale Hoheit über die Wasserversorgung untergraben.

Diese geänderte Formulierung im Gesetzentwurf klassifiziert die „Zurverfügungstellung von Flaschenwasser“ als Teil der öffentlichen Versorgung – eine gefährliche Verwässerung des Begriffs, die Privatisierungsbestrebungen den Weg ebnen soll. „Die leitungsgebundene, dauerhafte Versorgung mit Trinkwasser ist eine grundgesetzlich geschützte Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge“, betont Fraktionsvorsitzende Barbara Lehrieder. „Sie darf nicht zur Spielwiese für Konzerne werden, die mit einem
öffentlichen Gut Profite erwirtschaften wollen.“ Die Bayerische Verfassung (Art. 83 Abs. 1) stütze diese Position eindeutig: Die Wasserversorgung sei eine gemeindliche Pflichtaufgabe, die nicht an private Akteure delegiert werden dürfe.

Die Folgen der geplanten Änderung seien aktuell nicht absehbar, warnen Expert*innen: Unklar bleibe, wie der Vollzug des Wasserrechts künftig gestaltet werden solle und welche rechtlichen Grauzonen für Kommunen entstehen.

Die Grünen-Fraktion stellt daher einen Dringlichkeits-Antrag an den Würzburger Stadtrat, sich eindeutig gegen die Novelle zu stellen und mit einer Resolution die Bayerische Staatsregierung zum sofortigen Stopp der Pläne aufzufordern. Die Staatsregierung soll die öffentliche Wasserversorgung unverändert schützen.

„Wasser ist ein Menschenrecht – kein Handelsgut“, so das klare Bekenntnis. Co-Fraktionsvorsitzender Konstantin Mack: „Die geplante Gesetzesänderung gefährdet in dieser Form unsere kommunale Souveränität und muss zurückgenommen werden. Die öffentliche Wasserversorgung muss in kommunalen Händen bleiben!“

Der Dringlicheitsantrag: