Abwärmenutzung bei Grundstücksverkäufenanstoßen

Antrag vom 10.03.2025

Hiermit beantrage ich, auch im Namen meiner Fraktion:

Vor der Veräußerung unbebauter städtischer Baugrundstücke prüft die Verwaltung, ob im Umkreis von 300 m Wärmequellen in der aktuellen Liste der „Plattform für Abwärme“ aufgeführt sind. Ist das der Fall, wird der/die Käufer/in verpflichtet prüfen zu lassen, ob der für die geplante Nutzung erwartete Wärmebedarf durch eine gelistete Abwärmequelle voll oder teilweise gedeckt werden kann.

Das Ergebnis ist der Verwaltung vorzulegen.

Begründung:

Im Wärmeplanungsgesetz ist „unvermeidbare Abwärme“ erneuerbaren Energien gleichgestellt. Ziel der Plattform für Abwärme“ ist es, Daten zu nennenswerten Abwärmequellen für potenzielle Nutzungen zugänglich zu machen, um eine Verwertung zu fördern. Dieses Ziel unterstützt die Stadt durch die beantragte Vorgehensweise.

Beispiel:

Im Gewerbegebiet Rottenbauer ist in der Plattform für Abwärme ein Rechenzentrum in der Max-Meringhausen-Straße mit kontinuierlich anfallender Abwärme von 300 kW aufgeführt. In unmittelbarer Nähe befinden sich unbebaute Grundstücke. Mit 300 kW lassen sich etwa 6.000 m² Nutzfläche bei aktuellem Gebäude- Effizienzstandard klimaneutral und kostengünstig beheizen.

gez.

Manfred Dürr, Stv. Fraktionsvorsitzender