Englische Telefonzelle als Offener Bücherschrank in Versbach 9. Januar 202422. April 2024 Typische englische Telefonzelle, Foto: Pixabay CC0WURDE UMGESETZT – ERÖFFNET AM 29.11.2023ERFOLGREICH: Interfraktioneller Antrag vom 17.10.2021UPDATE 01/2024: Nach Standortprüfung und Sanierung der "Roten Telefonzelle" wurde der Offene Bücherschrank am 29.11.2023 eröffnet. Der Antrag wurde in der Stadtratssitzung am 18.11.2021 einstimmig beschlossen und wird nun weiterverfolgt. 1. Die Verwaltung wird beauftragt, die englische Telefonzelle als Offenen Bücherschrank in Versbach auf der Heide schnellstmöglich aufzustellen.2. Für die Gegenfinanzierung der Kosten für die Umgestaltung und Aufstellung nimmt die Verwaltung Kontakt mit der Sparkassenstiftung auf, um diese zur Kostenübernahme zu bewegen.Begründung:Wie schon im ISEK Versbach und in zahlreichen Gremiensitzungen des Stadtrates immer wieder erwähnt wurde, wünschen sich die Bürgerinnen und Bürger Versbach einen Offenen Bücherschrank. Dieser kann in Kooperation mit Frau Rath-Schamo und Ihrem Team betreut werden. Hierzu gibt es auch eine Bereitschaft. Schon in den letzten Jahren wurde den Stadtteilbewohnerinnen und -bewohnern mehrfach versprochen, dass dieses Projekt baldig in die Tat umgesetzt wird. Wir als Stadträtinnen und Stadträte fordern nun die Verwaltung auf, diesen Versprechen nun auch Taten folgen zu lassen.Antrag Nr. 131 der Stadtratsmitglieder Hofmann (FWG), Jörg (CSU), Pecoraro (Grüne) und Roth (Die Linke)
Würzburger Erklärung für den Schutz innerörtlichen Grüns und Biodiversität 26. Juli 202429. Juli 2024 Dringlichkeitsantrag zur Stadtratssitzung am 25.07.2024 Die Dringlichkeit der Resolution ist im Stadtrat leider knapp gescheitert. Der Antrag wird nun im Ferienausschuss am 14.08. behandelt. Im Namen der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen stellen wir folgenden Dringlichkeitsantrag: Begründung: Zur Dringlichkeit: Der […]
NACHGEFRAGT: Kommunale Umsetzung des Selbstbestimmungsgesetzes 26. Juli 20241. August 2024 Schriftliche Anfrage von Lysander Laier und Konstantin Mack vom 19.07.2024 Begründung: Das Selbstbestimmungsgesetz tritt zum 01.11.2024 in Kraft. Um den Vornamen und Geschlechtseintrag anpassen zu können, müssen Betroffene drei Monate vor der tatsächlichen Änderung eine Absichtserklärung beim Standesamt abgeben. Eine […]