Radstreifen entlang Rosenmühlenweg

Zeichen für Radfahrer
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PROJEKT IST AKTUELL IN BEARBEITUNG

ES GEHT WEITER: Antrag vom 01.07.2021

UPDATE 01/2024: in Bearbeitung

Der Antrag wird weiterverfolgt. Mehrheitlicher Beschluss im Planungs-, Umwelt- und Mobilitätsausschuss am 13.07.2021. Abstimmung: 14:1 (von Eyb). Allerdings wird die derzeitige Verkehrssituation baustellenbedingt noch einige Monate so bleiben. Da der Rosenmühlweg auch Teil des Erschließungskonzeptes Masterplan Konversion Faulenberg ist, muss die Verwaltung zunächst noch prüfen, ob eine Einbahnregelung mit den zukünftigen Nutzungen und Verkehren vereinbar ist. 

Im Rahmen des Ausbaus des Radverkehrsnetzes fordern wir die Beibehaltung der Einbahnstraßenregelung im Rosenmühlweg sowie zwei dauerhafte gesicherte Radstreifen in beide Fahrtrichtungen.


Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Schuchardt,

hiermit beantragen wir, auch im Namen der Frakton BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dass die Stadtverwaltung einen Radstreifen (oder auch Protected Bike Lane) auf dem Abschnit der Radachse 12 entlang Rosenmühlweg zwischen der Anschlussstelle Aumühle und der Kreuzung Ohmstraße einrichtet. Der erforderliche Platz wird durch Beibehaltung der baustellenbedingten Einbahnstraßenregelung von der B8 Einfahrt zur Ohmstraße für den KFZ-Verkehr geschaffen.

Begründung:

Die direkte Radachse nach Lengfeld und somit ein wichtiger Teil des Radverkehrsnetzes ist Radachse 12, welche über den Rosenmühlweg führt.

Auf dem Rosenmühlweg sind von der äußeren Aumühlstraße bis zur Ohmstraße unter der Bundestraßenbrücke Angebotsstreifen mit der Mindestgröße von 1,25m markiert. Der einseitige Gehweg hat eine Breite von 2m und kann somit nicht für den Radverkehr freigegeben werden. Durch den großen Tempounterschied beim Überholen zwischen dem KFZ-Verkehr und dem Radverkehr ist besonders das subjektve Sicherheitsgefühl der Radfahrenden beeinträchtigt.

Durch den Umbau der Nürnberger Straße ist der Rosenmühlweg seit Beginn der Baustelle nur als Einbahnstraße ausgelegt. Radfahrer*innen berichten seitdem von einem enormen Gewinn für die objektive Sicherheit und das subjektve Sicherheitsgefühl. Da sich der motorisierte Individualverkehr aufgrund der langen Dauer der Baustelle an die Einbahnstraßenregelung gewöhnt hat, sollte diese auch nach Beendigung der Baustelle beibehalten werden.

Durch den Umbau der Nürnberger Straße ist der Rosenmühlweg seit Beginn der Baustelle nur als Einbahnstraße ausgelegt. Radfahrer*innen berichten seitdem von einem enormen Gewinn für die objektve Sicherheit und das subjektve Sicherheitsgefühl. Da sich der motorisierte Individualverkehr aufgrund der langen Dauer der Baustelle an die Einbahnstraßenregelung gewöhnt hat, sollte diese auch nach Beendigung der Baustelle beibehalten werden. Für den Verkehr ergibt sich durch die Benutzung der beiden Richtungen der Nürnberger Straße nach der Beendigung der Bauarbeiten auch eine Entlastung und bisher kam es augenscheinlich auch kaum zu starken Verkehrsbelastungen im Rosenmühlweg aufgrund der Einbahnstraßenregelung.

Der Gewinn an Straßenraum durch den Wegfall einer Spur kann für eine separate Radinfrastruktur genutzt werden. Vorzuziehen wären hier eine Protected Bikelane, im Mindestmaß sollte ein Radstreifen mit 1,80m auf beiden Seiten eingerichtet werden. Die Fahrradampel an der Ohmstraßen Kreuzung sollte auch beibehalten werden.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Niklas Dehne

gez. Christa Grötsch

gez. Konstantin Mack