Überarbeitung der Stellplatzsatzung 8. März 20243. Februar 2025AKTUELL IN BEARBEITUNG: Interfraktioneller Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP/Bürgerforum, DIE LINKE und SPD vom 15.02.2024UPDATE 23.01.2025: Die Novellierung der Bayerischen Bauordnung steht noch aus, anschließend erfolgt weiter Bearbeitung durch Referat IV. ++ Der Antrag wurde in der Stadtratssitzung am 07.03.2024 ohne Gegenstimmen angenommen und wird weiterverfolgt. Im Namen der Fraktionen Die LINKE, SPD, FDP/Bürgerforum und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN stellen wir folgenden Antrag:Die Verwaltung wird beauftragt, die zuletzt 2014 geänderte Stellplatzsatzung der Stadt Würzburg zu überarbeiten. Dabei sollen insbesondere folgende Anpassungen evaluiert und eingearbeitet werden:Die Reduzierung der einzelnen Richtzahlen an den Bedarf, insbesondere bei Nutzungen mit vermindertem Stellplatzbedarf (Wohnungen für Studierende und Auszubildende, sozialer Wohnungsbau, Senior:innen gerechtes Wohnen, etc.)Die Berücksichtigung der Qualität des ÖPNV und lokal vorhandener Infrastruktur, wie z.B. LebensmittelgeschäfteDie Berücksichtigung des gestiegenen Bedarfs an Fahrradabstellplätzen, insbesondere für E-Bikes, E-Roller und E-LastenräderDie Ablösemöglichkeit durch die Bauherrschaft soll flexibler gestaltet werden.Zudem sollen folgende Neuerungen und Änderungen geprüft werden:Einführung eines Mobilitätsfaktors bei Erstellung eines Mobilitätskonzeptes (z.B. Carsharing, Mieterticket, Quartiersgaragen, qualitätsvolle Fahrradabstellanlagen) – hierbei sollen die wesentlichen Regelungen aus der 2019 erlassenen Vollzugsanweisung eingearbeitet und womöglich ausgeweitet werden.Differenzierung der Stellplatz-Richtzahlen entsprechend der Zonen, wie z.B. in MünchenMöglichkeit der Anrechnung von Mehrfachnutzungen von StellplätzenBegründung:Die Notwendigkeit der Schaffung von Wohnraum und ein sich veränderndes Mobilitätsverhalten erfordern eine größere Flexibilität bezüglich der Schaffung von Pkw Stellplätzen. Überzogene Stellplatzanforderungen sind ein Investitionshemmnis bei Bauvorhaben und führen zudem zu erhöhtem Flächenverbrauch und Eingriffen in vorhandene Grünstrukturen.Die positiven Ansätze der 2019 erlassenen Vollzugsanweisung in Bezug auf Mobilitätskonzepte sind aus Gründen der Transparenz in die Satzung aufzunehmen und noch auszuweiten. Statt starrer Quoten sind bei der Bestimmung des Stellplatzbedarfs etwa die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr, die Qualität der Radverkehrsanlagen und die lokal vorhandene Infrastruktur für Angelegenheiten des täglichen Bedarfs wie Lebensmittelgeschäfte zu berücksichtigen, da diese Faktoren den Verzicht auf einen eigenen PKW begünstigen. Gezielte Maßnahmen für ein alternatives Mobilitätsverhalten (wie z.B. Car-Sharing, Mieterticket, Quartiersgaragen, qualitätsvolle Fahrradabstellanlagen) sollen Berücksichtigung finden. Städte wie München, Freiburg oder Tübingen haben ein Mobilitätskonzept als stellplatzreduzierenden Faktor schon in ihre Satzung implementiert.Die Anzahl der Fahrradfahrer ist – insbesondere seit des Booms der E-Bikes – erheblich angewachsen. Dem dadurch gestiegenen Bedarf an hochwertigen, überdachten Fahrradabstellplätzen, auch für Lastenräder, sollte Rechnung getragen werden.gez.Simone Haberer, Matthias Pilz – Stadträt*innen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENDr. Sandra Vorlovà Manfred Dürr – Fraktionsvorsitzende BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENCharlotte Schloßareck Joachim Spatz – Fraktionsvorsitzende FDP/BürgerforumBarbara Meyer – Fraktionsvorsitzende DIE LINKEAlexander Kolbow – Fraktionsvorsitzender SPD
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