Fördermittel sichern: Sonderrücklage für die Linie 6 zum Hubland

1. Im Unterabschnitt 1.9101 wird eine neue HH-Stelle für eine zweckgebundene Sonderrücklage Straßenbahnausbau Hubland eingeführt und im Jahr 2018 mit 2.000.000 Euro ausgestattet. Im Jahr 2018 erfolgt die Finanzierung durch Umwidmung von Mitteln aus der allgemeinen Rücklage haushaltstechnisch also durch eine entsprechende Entnahme auf Haushaltstelle 1.9101.3100.

2. Für die Folgejahre ist ebenfalls eine jährliche Zuführung zur Sonderrücklage Straßenbahnausbau zum Hubland in Höhe von 2.000.000 Euro vorgesehen.

Begründung:

Ende September 2017 hat der Stadtrat bei nur einer Gegenstimme bekräftigt, dass er weiterhin hinter der Entscheidung zum Bau einer Straßenbahnlinie von der Innenstadt durch das Frauenland zum neuen Stadtteil Hubland steht. In der Debatte war vielfach davon die Rede, dass die Aussicht auf Fördermittel niemals besser war, dennoch machte die Bereitstellung des Eigenanteils dem Stadtrat weiterhin Sorgen.

Auch wenn der Baubeginn erst in einigen Jahren ansteht, sollte die Stadt bereits jetzt Vorsorge treffen, dass sie ihren Anteil zum Projekt stemmen kann. Wir beantragen deshalb, mit dem Aufbau einer zweckgebundenen Rücklage zu beginnen. Etwa
2 Millionen Euro soll die Stadt jährlich zurücklegen, um entweder der Würzburger Straßenbahn GmbH Ausgleich für entstehende Zinsen und Abschreibungen zu leisten oder einen direkten Investitionskostenzuschuss zu erbringen. Die reinen Betriebskosten werden bei Inbetriebnahme der Straßenbahn gegenüber dem heutigen Busbetrieb sinken, weil eine Straßenbahn viel mehr Personen als ein Bus befördern kann und erfahrungsgemäß Fahrgastzuwächse zu erwarten sind.

Das Instrument der zweckgebundenen Rücklage ist in der Stadt Würzburg erprobt: Bereits die Investitionen und Durchführungskosten für die Landesgartenschau 2018 wurden durch Bildung von Rücklagen über viele Jahre verteilt, auch die Spitzenbelastung durch Versorgungsleistungen für städtische Pensionäre wird durch den Aufbau einer Rücklage abgefangen. Im Jahr 2018 soll der Einstieg in die zweckgebundene Rücklage für den Straßenbahnbau durch eine Umwidmung von Mitteln der derzeit ungewöhnlich hohen allgemeinen Rücklage vorgenommen werden. In den Folgejahren könnten auch Überschüsse von Jahresrechnungen zur Aufstockung der Rücklage eingesetzt werden.

In diesem Dezember führt die Regierung von Unterfranken den Erörterungstermin im Planfeststellungsverfahren durch, an dessen Ende das Baurecht für das Großprojekt stehen soll. Wir sind überzeugt davon, dass der Aufbau einer zweckgebundenen Rücklage nicht nur ein politisches Zeichen für den Willen zum Straßenbahnausbau wäre, sondern tatsächlich ein erheblicher Beitrag zur Finanzierung der Investition. Bis zur Eröffnung der neuen Linie könnten durchaus ca. 20 Millionen Euro zusammen kommen, wenn jährlich 2 Millionen angespart werden. Deshalb müssten eigentlich gerade die Stadtratsmitglieder zustimmen, die zwar dem Wunsch zum Straßenbahnausbau zugestimmt haben, aber immer wieder auch die Sorge über die Finanzierung geäußert haben.