Radwegekonzept umsetzen: 2 Mio. für den Radvervehr

zur Förderung des Radverkehrs:

1. Die HH-Stelle 1.6363.9510 – Allgemeiner Radwegebau – wird im Jahr 2018 so aufgestockt, dass sich insgesamt Investitionsmittel für den Radverkehr in Höhe von 2.000.000 Millionen ergeben (Mittel aus Pool 1.6363.9510 und Einzelmaßnahmen ohne Fahrradabstellanlagen, die aus Mitteln der Stellplatzablöse zu finanzieren sind).

2. Das gleiche gilt für die Folgejahre im Zeitrahmen der mittelfristigen Finanzplanung.

Begründung:

1. Am 17.11.2016 hat der Stadtrat mit breiter Mehrheit einem Radverkehrskonzept für die Stadt Würzburg zugestimmt. Für mehrere größere Einzelmaßnahmen sind bereits gesonderte Haushaltsstellen eingerichtet und zum Teil mit Haushaltsmitteln ausgestattet bzw. wird dies von unserer Fraktion beantragt (1.6363.9520 – Achse nach Versbach).

Für die Umsetzung des Radverkehrskonzepts bedarf es dazu auch einer Vielzahl einzelner kleinerer Maßnahmen (wie z.B. Markierung von Schutzstreifen, Aufstellflächen an Ampeln, weitere Freigabe von Einbahnstraßen mit den ggf. erforderlichen Umbauten an den Kreuzungen) wie auch der weiteren Planung durchgehender Routen. Zudem sind für manche umsetzungsreife Maßnahmen noch keine eigenen Haushaltsstellen vorgesehen – namentlich der Lückenschluss vom Rottenbaurer Grund zum Heuchelhof. Alle diese Maßnahmen sind über die HH-Stelle 1.6363.9510 zu finanzieren.

Für den Finanzbedarf orientieren wir uns an den mutmaßlichen Kosten (Lückenschluss zum Heuchelhof 180.000 Euro, Rest für kleinere Maßnahmen und Planungen) und an der Aussage im Ausblick des Berichts zum Radwegemanagement 2016/2017 „Um die zukünftigen Bau- und sonstigen Maßnahmen zügig und effektiv umzusetzen, ist die Ausstattung des Radwegepools mit mindestens 2,0 Mio € erforderlich und in das Haushaltsjahr 2018 einzustellen“. Das entspricht auch der Empfehlung der Bundesregierung im Nationalen Radverkehrsplan 2020. Dort wird für Städte wie Würzburg mit hohem Nachholbedarf beim Radwegebau ein Bedarf von 13 bis 19 Euro pro Kopf und Jahr gesehen [S.63 – https://nationaler-radverkehrsplan.de/de/bund/nationaler- radverkehrsplan-nrvp-2020].

Ohne die aus der Stellplatzablöse zu finanzierenden Fahrrad-Abstellanlagen ergeben sich somit zuzüglich den bereits eingestellten und den von uns zusätzlich beantragten Mitteln für Einzelmaßnahmen eine Gesamtsumme von 2.000.000 Euro für Investitionsmaßnahmen für den Radverkehr:

2. Auch für die Folgejahre beantragen wie jeweils gesamte Investitionsmittel für den Radverkehr in der Gesamtsumme von 2.000.000 Euro.