Gewässerentwicklungs-Konzept für den Heigelsbach 23. November 2017Für ein Gewässerentwicklungs-Konzept für den Heigelsbach einschließlich seiner Zuflüsse (aus Fuchsstadt und Reichenberg) beantragen wir, auch im Namen der Fraktion, für 2018 als Einstieg 50.000 Euro und für die Folgejahre jährlich 100.000 Euro. Begründung Ein Gewässerentwicklungs-Konzept für den Heigelsbach muss folgende Inhalte berücksichtigen: Oberstes Ziel muss sein: Es muss dem Ziel der Wasserrahmenrichtlinie, den „guten ökologischen Zustands“ bzw. „das gute ökologische Potenzial“ herbeizuführen (das eigentlich schon 2015 erreicht sein sollte!), wenigstens bis 2027 genügen. „Als Referenz gilt die natürliche Vielfalt an Pflanzen und Tieren in den Gewässern, ihre unverfälschte Gestalt und Wasserführung und die natürliche Qualität des Oberflächen- und Grundwassers“. – „Grundsätzlich gelten hinsichtlich des Zustands eines Gewässers sowohl ein Verbesserungsgebot als auch ein Verschlechterungsverbot“. (Landesamt f. Umweltschutz). Hochwasserschutz ist ohne Rückhaltung des Wassers in der Fläche auf Dauer nicht machbar. Dies wird Geländemodellierungen, Rückgängigmachen früherer falscher Umgestaltungen, auch Grunderwerb bedeuten. Das Konzept muss gemeindeübergreifend sein. Für diese Aufgaben reicht der aktuell im Haushalt vorhandene Gewässerpool von 25 000 Euro im Jahr keinesfalls aus. Sie können – wie die bisher vorhandenen Teil-Konzepte für Kürnach und Pleichach zeigen – sicher nicht ausschließlich mit personellen „Bordmitteln“ bewältigt werden.Besonders der Zustand des Heigelsbaches (Heidingsfeld), mittlerweile auch der des Reichenberger Baches, sind Besorgnis erregend und verschlechtern sich von Jahr zu Jahr. Bisherige Sofort-Maßnahmen des EBW bei akuten Hochwasser-Problemen sind nicht geeignet, ökologische Verbesserungen herbei zu führen, eher im Gegenteil. Seit Fertigstellung des Regenwasserrückhaltebeckens an der A3-Anschlussstelle Heidingsfeld haben sich außerdem die Zuflüsse aus dem Langenbach deutlich verschärft. Die Erarbeitung des Konzeptes ist dringend, da im Hinblick auf die Fortschreibung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsplans Fachpläne zur Entwicklung der Gewässer notwendig sein werden, um korrekte Abwägungen treffen zu können.
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