Corona-Krise: Impfpriorisierung von Mitarbeiter*innen in Frauenhäusern

Frau im Regen
Foto: Pixabay CC0

WURDE UMGESETZT: Antrag vom 18. Januar 2021

Die Coronavirus-Impfverordnung wurde mit Wirkung vom 10.03.2021 wie folgt geändert: Personen, die in Frauenhäusern untergebracht oder tätig sind, werden in § 3 Abs. 1 Nr. 11 CoronaImpfV ausdrücklich aufgeführt und  damit dem Personenkreis mit hoher Priorität zugeordnet.
 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

hiermit beantragen wir, auch namens der Stadtratsfraktion:

Die Verwaltung der Stadt Würzburg / Verwaltungsstab Katastrophenschutz prüft, inwieweit die Mitarbeiterinnen aus Frauenhäusern in der Stadt Würzburg entsprechend der gesetzlichen Vorschriften prioritär geimpft werden können.

Begründung:

Die Frauenhäuser in Würzburg sind Gemeinschaftseinrichtungen, in der viele Frauen und Kinder zum Teil auf engstem Raum zusammen leben und deren Belegung sich durch Neuaufnahmen in oder nach Akutsituationen immer wieder ändert. Viele der Frauen kommen aus prekären Wohn- und Lebensverhältnissen.

Aufgabe der Mitarbeiterinnen im Frauenhaus ist u.a. die Klientinnen und ihre Kinder im engen räumlichen und persönlichen Kontakt zu begleiten. Teilweise befinden sich die Büroräume der Mitarbeiterinnen unmittelbar neben den Wohnbereichen der Klientinnen. Schon deshalb ist das Infektionsrisiko für die Bewohnerinnen und die Mitarbeiterinnen ist der Frauenhäuser als hoch einzustufen.

Nach der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert-KochInstitut (RKI) zur Covid-19-Impfung sind Frauenhäuser in der 3. Stufe des Stufenplans unter der Überschrift „Verhinderung von Transmissionen sowie Schutz in Umgebungen mit Hohem Anteil vulnerabler Personen und in solchen mit hohem Ausbruchspotential genannt. D.h., es ist eine prioritäre Einstufung empfohlen:

Robert Koch Institut: Epidemiologisches Bulletin

[Im Wortlaut: „BewohnerInnen und Tätige in Gemeinschaftsunterkünften (z. B. für Kinder und Jugendliche, Asylsuchende, Obdachlose, Frauenhäuser)“ – ist also auch für die weiteren Bewohnerinnen und Tätigen in Gemeinschaftsunterkünften zu prüfen.]

Trotz dieser Empfehlung finden sich Frauenhäuser (noch) nicht in der CoronaImpfverordnung (CoronaImpfV) wieder:

Bundesgesundheitsministerium: Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2

Damit Frauenhäuser den Schutz und die Versorgung von von Gewalt betroffenen Frauen und Kindern in der Region 2 auch weiterhin sicherstellen können, beantragen wir die Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, die bestehen, dass Bewohnerinnen und Mitarbeiterinnen der Frauenhäuser prioritär geimpft werden können.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Karin Miethaner-Vent, Fraktionsvorsitzende

gez. Patrick Friedl, Fraktionsvorsitzender

gez. Christa Grötsch, Stadträtin

gez. Simone Haberer, Stadträtin

gez. Lysander Laier, Stadtrat

gez. Barbara Lehrieder, Stadträtin

gez. Dr. Sandra Vorlová, Stadträtin