Kennzeichnung der Radfahrer-Erlaubnis gegen die Verkehrsrichtung in Einbahnstraßen

Beispiel einer deutlichen Kennzeichnung Radgegenverkehr in einer Einbahnstraße
Beispiel einer deutlichen Kennzeichnung Radgegenverkehr in einer Einbahnstraße

ABGELEHNT: Antrag vom 19.02.2021

Im Planungs-, Umwelt- und Mobilitätsausschuss am 01.03.2021 wurde beschlossen, den Antrag nicht weiterzuverfolgen. Begründung: Es liegt nicht im Ermessen eines Ausschusses über eine solche Frage zu entscheiden, da zu viele Player involviert sind. 
Spezielle Gefahrenpunkte sollen im Radverkehrsbeirat besprochen und gegebenenfalls in der Kennzeichnung vorgezogen werden.

Einbahnstraßen, die in Gegenrichtung für den Radverkehr freigegeben sind, können die Radfahrenden gefährden, wenn dies für Autofahrer nicht deutlich erkennbar ist. Zur Sicherheit von Radfahrer:innen fordern wir eine deutlichere Kennzeichnung durch eine auffälligere Beschilderung und entsprechende Fahrbahnmarkierungen.


Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

hiermit beantragen wir auch im Namen der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, dass der Kfz-Verkehr in Einbahnstraßen deutlich darauf hingewiesen wird, dass Radgegenverkehr erlaubt ist. Dies sollte insbesondere in der Einfahrt in die Einbahnstraße sichtbar erfolgen.

Begründung:

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Da es sich bei den gegenläufigen Radwegen häufig um eine kürzlich eingerichtete Neuerung im Straßenverkehr handelt, sind Autofahrer noch nicht auf diesen gegenläufigen Radverkehr eingestellt und bilden somit eine Gefahr für die Radfahrer. Das herkömmliche Schild wird häufig übersehen, da es sehr klein ist. Beispiele einer solchen Gefahrenquelle sind die Münzstraße oder die Wenzelstraße.

gez.

Simone Haberer Stadträtin BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENLukas Weidinger Stadtrat BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Niklas Dehne Stadtrat BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENKonstantin Mack Stadtrat BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN